Sommerfelds wohl hässlichster Fleck, das marode Eckhaus-Ensemble an der Ecke Dorf-/Kremmener Straße, wird bald verschwinden

So zumindest ist es heute, am 27.12.2017  im OGA zu lesen.

Zitat.:  „Winfred Günther plant mit Berliner Investor barrierefreien Wohnungsbau in Sommerfelds Zentrum

Weiter heißt es: „Entstehen sollen Wohnungen. Zusätzlich werden Mehrfamilienhäuser gebaut. Projektkosten: bis zu sechs Millionen Euro.“

Es gibt sie doch noch, die positiven Nachrichten zum Jahresende mit einem frohstimmenden Ausblick auf 2018…

 

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2018

Liebe Leserinnen und Leser,

ich habe mich sehr über das rege Interesse an meinem Blog im Laufe des Jahres gefreut. Natürlich wird dies für mich Ansporn sein, auch im nächsten Jahr wieder wichtige Termine rund um Kremmen, seinem Parlament und seine Ausschüsse zu posten und selbstverständlich auch weitere Aktivitäten zu kommentieren.

Über Ihre Anregungen und Kommentare freue ich mich auch weiterhin.

Jetzt wünsche ich Ihnen eine frohe und erholsame Weihnacht und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2018.

Liebe Grüße

Ihr Tobias Unbekannt

 

Protokoll der Ortsbeiratssitzung Sommerfeld vom 11. Dezember 2017

Am Montag, den 11.12.2017, um 19.30 Uhr fand die letzte Ortsbeiratssitzung Sommerfeld in diesem Jahr statt.

Hier das Protokoll!

Ich finde die Information aus TOP 4 sehr gut, „dass zukünftig auch der Teil Einwohnerfragestunde und Hinweise der Bürger mit veröffentlicht wird.“

In der Anlage 1 dieses Protokolls wird erklärt (TOP 7), dass „die Information allgemein an die Sommerfelder ist schlecht. Daher sollte ein Sommerfeldmagazin o.ä. kreiert werden, um die Bürger in regelmäßigen Abständen zu informieren.“

Warum wird nicht dieser Blog dafür genutzt? Um Papier- und Druckkosten zu sparen, sollte sowieso ein elektronisches Medium Mittel der Wahl sein (jederzeit von jedem Ort erreichbar – das Problem der Verteilung wäre geklärt) und es gibt die Möglichkeit des direkten Austausches zum jeweiligen Thema…

Ist ja nur ein Angebot.

 

 

Grünes Licht für Kita-Elternbeirat auf Kreisebene (Oberhavel)

Im OGA vom 16.12.2017 wird berichtet –

Zitat: „Nach zwei Jahren Kampf scheint sich Danilo Fischbach aus Schwante jetzt durchgesetzt zu haben. Nunmehr soll es auch einen Kita-Elternbeirat im Landkreis Oberhavel geben, der als Ansprechpartner des Jugendamtes Oberhavel anerkannt wird. Fischbach, der für faire Eltern-Beiträge streitet und unter anderem Kita-Elternsprecher auf Bundesebene ist, hatte sich auf dem Kreistag in Oranienburg noch einmal für die Anerkennung des Kita-Elternbeirats Oberhavel stark gemacht.“

Mal sehen, wie lange es nun dauert, dass auf Kreisebene der Kita-Elternbeirat die Arbeit aufnehmen kann?

 

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kippt Kita-Satzung

Der OGA vom 01.12.2017 berichtet in einem Artikel darüber, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Kita-Satzung von Rathenow für unwirksam erklärt hat.

Darin heißt es: „Die Richter gaben einer Mutter Recht, die gegen die aktuelle Kita-Satzung von Rathenow (Havelland) geklagt hatte. Die Satzung sei ungültig, gezahlte Elternbeiträge müssten der Klägerin zurückerstattet werden. Eine Revision haben die Richter nicht zugelassen. Das Urteil erging bereits Anfang Oktober, wurde aber erst jetzt bekannt. (OVG 6 A 15.15)

Die Begründung des 6. Senats für die weitreichende Entscheidung ist denkbar einfach: „Das Kommunalabgabengesetz (KAG) ist auf die Elternbeiträge im Sinne des Kita-Gesetzes nicht anwendbar.“ Und weiter: „Kita-Gebühren sind keine Benutzungsgebühren im Sinne des KAG.“ Da Rathenow sich in seiner Satzung auf das KAG beruft, sei diese unwirksam.

„Dieses Urteil hat Allgemeingültigkeit“, sagt nun Jens M. Schröder, Anwalt und Familienvater aus Prenzlau, der das Normenkontrollverfahren juristisch begleitet hat. Schröder ist kein Unbekannter. Er hatte 2014 bereits ein Urteil zum Vorteil vieler Brandenburger Eltern erstritten. Damals ging es um unrechtmäßige Elternbeiträge für das Mittagessen in Kitas.“

Schauen wir mal in die Kita-Satzung der Stadt Kremmen.

Hier steht in der Einleitung:

„Auf Grund des § 5Abs.1, des § 35 Abs. 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15 Oktober 1993 (GVBl. I S. 398) – in der gültigen Fassung – und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg vom Juni 1999 (GVBl. I S. 231) – in der zur Zeit gültigen Fassung – in Verbindung mit dem § 90 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (Kinder- und Jugendhilfegesetz) vom 08.12.1998 – in der zur Zeit gültigen Fassung – und § 17 Abs. 1, 2, 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Satz 1 des Zweiten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kindertagesstättengesetz (KitaG) vom 27. Juni 2004 (GVBl. I S. 384) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kremmen in ihrer Sitzung am 14.12.2006 folgende Satzung beschlossen“

Aus dieser Einleitung geht ganz klar hervor, dass sich die Kita-Satzung auf das KAG stützt.

Ganz nebenbei sei bemerkt, dass diese Satzung juristisch fragwürdig ist, da sie sich auf die Gemeindeordnung beruft, die seit vielen Jahren nicht mehr existiert. Sie wurde bereits 2007 durch die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) ersetzt.