Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kippt Kita-Satzung

Der OGA vom 01.12.2017 berichtet in einem Artikel darüber, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Kita-Satzung von Rathenow für unwirksam erklärt hat.

Darin heißt es: „Die Richter gaben einer Mutter Recht, die gegen die aktuelle Kita-Satzung von Rathenow (Havelland) geklagt hatte. Die Satzung sei ungültig, gezahlte Elternbeiträge müssten der Klägerin zurückerstattet werden. Eine Revision haben die Richter nicht zugelassen. Das Urteil erging bereits Anfang Oktober, wurde aber erst jetzt bekannt. (OVG 6 A 15.15)

Die Begründung des 6. Senats für die weitreichende Entscheidung ist denkbar einfach: „Das Kommunalabgabengesetz (KAG) ist auf die Elternbeiträge im Sinne des Kita-Gesetzes nicht anwendbar.“ Und weiter: „Kita-Gebühren sind keine Benutzungsgebühren im Sinne des KAG.“ Da Rathenow sich in seiner Satzung auf das KAG beruft, sei diese unwirksam.

„Dieses Urteil hat Allgemeingültigkeit“, sagt nun Jens M. Schröder, Anwalt und Familienvater aus Prenzlau, der das Normenkontrollverfahren juristisch begleitet hat. Schröder ist kein Unbekannter. Er hatte 2014 bereits ein Urteil zum Vorteil vieler Brandenburger Eltern erstritten. Damals ging es um unrechtmäßige Elternbeiträge für das Mittagessen in Kitas.“

Schauen wir mal in die Kita-Satzung der Stadt Kremmen.

Hier steht in der Einleitung:

„Auf Grund des § 5Abs.1, des § 35 Abs. 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15 Oktober 1993 (GVBl. I S. 398) – in der gültigen Fassung – und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg vom Juni 1999 (GVBl. I S. 231) – in der zur Zeit gültigen Fassung – in Verbindung mit dem § 90 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (Kinder- und Jugendhilfegesetz) vom 08.12.1998 – in der zur Zeit gültigen Fassung – und § 17 Abs. 1, 2, 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Satz 1 des Zweiten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kindertagesstättengesetz (KitaG) vom 27. Juni 2004 (GVBl. I S. 384) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kremmen in ihrer Sitzung am 14.12.2006 folgende Satzung beschlossen“

Aus dieser Einleitung geht ganz klar hervor, dass sich die Kita-Satzung auf das KAG stützt.

Ganz nebenbei sei bemerkt, dass diese Satzung juristisch fragwürdig ist, da sie sich auf die Gemeindeordnung beruft, die seit vielen Jahren nicht mehr existiert. Sie wurde bereits 2007 durch die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) ersetzt.

2 Gedanken zu „Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kippt Kita-Satzung“

  1. Update im OGA vom 02.12.2017:

    „Eltern hoffen auf viel Geld“
    http://www.moz.de/landkreise/oberhavel/oranienburg/oranienburg-artikel/dg/0/1/1622337/

    Zitat aus dem Artikel:
    „Elternsprecher Fischbach rät, über Klagen nachzudenken: „Das OVG hat den Weg vorgegeben. Die Chancen stehen sehr gut.“ Es seien zwar keine Sammelklagen möglich. Aber viele Eltern teilen sich einen Anwalt.“ Die Experten im Kreiselternbeirat stünden für Hinweise und Kontaktvermittlungen zur Verfügung: kita-elternbeirat-ohv@web.de.“

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