In Anlehnung an meine Twitterreihe „Heute im OGA“ möchte ich meiner geneigten Leserschaft den folgenden Artikel nicht vorenthalten:
„Kremmen/Oberkrämer/Löwenberger Land
Badestelle in Kremmen gesperrt
Freizeit Seelodge-Eigentümer kann die Verkehrssicherheit an der Steganlage nicht gewährleisten. An einer zeitnahen Lösung wird gearbeitet. Von Marco Winkler
Seit Montag ist der Zutritt zur Badestelle an der Seelodge in Kremmen für Badegäste gesperrt. Das teilt der Eigentümer des Areals, Robert Baumgart, mit. Ortsvorsteher Eckhard Koop (DUB), der die Situation als „Katastrophe für die Kremmener“ bezeichnet, hofft auf eine schnelle Lösung. Besonders bitter: Die Badestelle ist nicht nur die beliebteste, sondern auch die einzige in Kremmen. Mit Beginn der Ferien ist es Kindern nun verwehrt, dort baden zu gehen.
Ein Schild weist am Eingang vom „Wald- und Seegut“ auf die Sperrung hin. „Da wir die Verkehrssicherheit nicht in ausreichendem Maße gewährleisten können, ist das öffentliche Baden mit sofortiger Wirkung leider nicht mehr möglich“, steht dort. Weiter: „Wir sind in Gesprächen, um zeitnah eine tageweise Lösung herbeiführen zu können.“ Das bestätigt die Seelodge zwar auf Nachfrage. Weiter äußern möchte man sich aber vorerst nicht. Es gebe Gespräche mit dem Bürgermeister.
Das bestätigt Rathauschef Sebastian Busse (CDU) in einem Facebook-Post. „Der Eigentümer arbeitet aber schon an einer bezahlbaren Lösung, dass eventuell an einigen Tagen gebadet werden kann“, schreibt er. Der Hintergrund ist offenbar die Steganlage, die durch eine nicht ausreichende Wassertiefe ein hohes Verletzungsrisiko mit sich bringt. Ohne Bademeister respektive Rettungsschwimmer würde bei Unfällen der Eigentümer haften. Robert Baumgart übernahm im vorigen Jahr einen Pachtvertrag für das Gelände.
Ortsvorsteher Koop kann die rechtliche Situation nachvollziehen, die öffentliche Kommunikation eher weniger. „Wir als Ortsbeirat können da auch nichts machen, das kann nur der Bürgermeister mit dem Eigentümer aushandeln“, sagt Koop. „Sie müssen eine Regelung finden, um den öffentlichen Zugang auch weiterhin zu gewährleisten.“ Er selbst habe ein gutes Verhältnis zu Baumgart, der ihm bei der Ausrichtung der Neptunfeste unter die Arme griff. Dennoch bedauere er die aktuelle Entscheidung. „Die Badestelle ist Kremmens liebstes Kind“, so Koop. „Wenn das jetzt so zementiert wird und das Baden nicht mehr möglich sein sollte, verliert die Stadt einen touristischen Anziehungspunkt.“ Gerade in Bezug auf den Wassertourismus, den Rathauschef Busse seit Jahren voranbringen will.
Vor einigen Jahren verschwand schon ein Projekt am See: der Naturlehrpfad. „10 bis 15 ABM-Kräfte waren Anfang der 2000er-Jahre zwei Jahre beschäftigt“, erinnert sich Koop. Die Entwicklung der Erde sollte erlebbar gemacht werden. Vom Pfad ist kaum etwas geblieben.
Kommunen in der Pflicht
Seit einigen Jahren sind Kommunen in Besorgnis, was ihre Badestellen betrifft. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2017. Ein zwölfjähriges Mädchen hatte in einem kommunalen Freibad einen Unfall. Es trug Hirnschäden davon. Aus dem Urteil zitiert Kommunal-Chefredakteur Christian Erhardt in einem Artikel: „Wer eine Gefahrenquelle schafft, hat eine Verkehrssicherungspflicht.“ Das BGH habe für das Mädchen und gegen die Kommune entschieden. „Handelt es sich um einen See mit einem Steg oder einem sonstigen Anleger, ist die Kommune in der Pflicht“, so Erhardt. Das sei die Rechtsauslegung des Kommunalen Schadenausgleichs.“
Quelle: Publikation Märkische Onlinezeitung Regionalausgabe Oranienburger Generalanzeiger – Oranienburg Ausgabe Nr.146 Datum Donnerstag, den 25. Juni 2020 Seite Nr.5 Deep-Link-Referenznummer 68029869
Gerade bei diesem schönen sommerlichen Wetter und dem Ferienanfang ist diese Situation gerade sehr ärgerlich. Aber, Sicherheit geht nun einmal vor. Ich drücke die Daumen, dass eine schnelle Lösung für dieses Sicherheitsproblem gefunden wird und die Badegäste doch noch viele schöne Stunden in diesem Sommer hier verbringen können.