Badestelle in Kremmen gesperrt

In Anlehnung an meine Twitterreihe „Heute im OGA“ möchte ich meiner geneigten Leserschaft den folgenden Artikel nicht vorenthalten:

„Kremmen/Oberkrämer/Löwenberger Land

Badestelle in Kremmen gesperrt

Freizeit Seelodge-Eigentümer kann die Verkehrssicherheit an der Steganlage nicht gewährleisten. An einer zeitnahen Lösung wird gearbeitet. Von Marco Winkler


Seit Montag ist der Zutritt zur Badestelle an der Seelodge in Kremmen für Badegäste gesperrt. Das teilt der Eigentümer des Areals, Robert Baumgart, mit. Ortsvorsteher Eckhard Koop (DUB), der die Situation als „Katastrophe für die Kremmener“ bezeichnet, hofft auf eine schnelle Lösung. Besonders bitter: Die Badestelle ist nicht nur die beliebteste, sondern auch die einzige in Kremmen. Mit Beginn der Ferien ist es Kindern nun verwehrt, dort baden zu gehen.


Ein Schild weist am Eingang vom „Wald- und Seegut“ auf die Sperrung hin. „Da wir die Verkehrssicherheit nicht in ausreichendem Maße gewährleisten können, ist das öffentliche Baden mit sofortiger Wirkung leider nicht mehr möglich“, steht dort. Weiter: „Wir sind in Gesprächen, um zeitnah eine tageweise Lösung herbeiführen zu können.“ Das bestätigt die Seelodge zwar auf Nachfrage. Weiter äußern möchte man sich aber vorerst nicht. Es gebe Gespräche mit dem Bürgermeister.


Das bestätigt Rathauschef Sebastian Busse (CDU) in einem Facebook-Post. „Der Eigentümer arbeitet aber schon an einer bezahlbaren Lösung, dass eventuell an einigen Tagen gebadet werden kann“, schreibt er. Der Hintergrund ist offenbar die Steganlage, die durch eine nicht ausreichende Wassertiefe ein hohes Verletzungsrisiko mit sich bringt. Ohne Bademeister respektive Rettungsschwimmer würde bei Unfällen der Eigentümer haften. Robert Baumgart übernahm im vorigen Jahr einen Pachtvertrag für das Gelände.


Ortsvorsteher Koop kann die rechtliche Situation nachvollziehen, die öffentliche Kommunikation eher weniger. „Wir als Ortsbeirat können da auch nichts machen, das kann nur der Bürgermeister mit dem Eigentümer aushandeln“, sagt Koop. „Sie müssen eine Regelung finden, um den öffentlichen Zugang auch weiterhin zu gewährleisten.“ Er selbst habe ein gutes Verhältnis zu Baumgart, der ihm bei der Ausrichtung der Neptunfeste unter die Arme griff. Dennoch bedauere er die aktuelle Entscheidung. „Die Badestelle ist Kremmens liebstes Kind“, so Koop. „Wenn das jetzt so zementiert wird und das Baden nicht mehr möglich sein sollte, verliert die Stadt einen touristischen Anziehungspunkt.“ Gerade in Bezug auf den Wassertourismus, den Rathauschef Busse seit Jahren voranbringen will.


Vor einigen Jahren verschwand schon ein Projekt am See: der Naturlehrpfad. „10 bis 15 ABM-Kräfte waren Anfang der 2000er-Jahre zwei Jahre beschäftigt“, erinnert sich Koop. Die Entwicklung der Erde sollte erlebbar gemacht werden. Vom Pfad ist kaum etwas geblieben.


Kommunen in der Pflicht


Seit einigen Jahren sind Kommunen in Besorgnis, was ihre Badestellen betrifft. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2017. Ein zwölfjähriges Mädchen hatte in einem kommunalen Freibad einen Unfall. Es trug Hirnschäden davon. Aus dem Urteil zitiert Kommunal-Chefredakteur Christian Erhardt in einem Artikel: „Wer eine Gefahrenquelle schafft, hat eine Verkehrssicherungspflicht.“ Das BGH habe für das Mädchen und gegen die Kommune entschieden. „Handelt es sich um einen See mit einem Steg oder einem sonstigen Anleger, ist die Kommune in der Pflicht“, so Erhardt. Das sei die Rechtsauslegung des Kommunalen Schadenausgleichs.“

Quelle: Publikation Märkische Onlinezeitung Regionalausgabe Oranienburger Generalanzeiger – Oranienburg Ausgabe Nr.146 Datum Donnerstag, den 25. Juni 2020 Seite Nr.5 Deep-Link-Referenznummer 68029869

Gerade bei diesem schönen sommerlichen Wetter und dem Ferienanfang ist diese Situation gerade sehr ärgerlich. Aber, Sicherheit geht nun einmal vor. Ich drücke die Daumen, dass eine schnelle Lösung für dieses Sicherheitsproblem gefunden wird und die Badegäste doch noch viele schöne Stunden in diesem Sommer hier verbringen können.

CDU-Spargelgespräch am Donnerstag, den 18.06.2020 auf dem Spargelhof Kremmen

Der OGA berichtet am 20.06.2020 auf Seite 2 über diese Veranstaltung, an der auch die Bundeslandwirtschaftsministerin, Julia Klöckner teilnahm.

„Mit Kompromiss und klarer Kante

Spargelgespräch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner schimpft in Kremmen über die Werksverträge in der Fleischindustrie und kündigt das Aus des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat an. Von Burkhard Keeve


Patsch! Als Erstes wurde Frank Bommert von Julia Klöckner abgewatscht. Der Gastgeber des 14. CDU- Spargelgesprächs hatte es in seiner hemdsärmeligen Art geschafft, rasch ein paar Chauvi- Punkte zu sammeln, als er die Bundeslandwirtschaftsministerin am Donnerstagabend in Kremmen den rund 100 Gästen vorstellte. Freute er sich doch sehr, dass „die zweifache attraktive Weinkönigin“, die ja seit 2018 auch „Botschafterin des Bieres ist“, in die Region gekommen sei. Derart reduziert wollte sich Klöckner nicht dargestellt wissen und konterte geschickt: „Mein lieber Herr Bommert! Ich habe auch Abitur und Führerschein.“ Das gefiel den Besuchern. Das Eis war gebrochen und die Ministerin konnte sich ihrer Zuhörer im warmen weißen Zelt auf dem Spargelhof Kremmen gewiss sein.


Europaweites Tierwohl


Die gebürtige Rheinland-Pfälzerin ließ in Kremmen nahezu kein landwirtschaftliches Thema ihres Ressorts aus und machte an manchen Stellen deutlich, wo bei ihr Grenzen überschritten werden. Ganz aktuell zum Beispiel nach dem Massenanfall an Corona-Infizierten in der nordrhein-westfälischen Fleischfabrik Tönnies. Sie verurteilte die Werksverträge, mit denen die hauptsächlich rumänischen und bulgarischen Arbeitskräfte über „Sub-Sub-Sub- Unternehmen“ geknechtet und ausgebeutet werden. Damit werde Verantwortung immer weiter weg delegiert. Sie forderte „ein Ende dieser unsäglichen Praxis“. Eine derartige Billigfleischproduktion hänge auch vom Konsumenten ab. „Wenn wir es nicht kaufen würden, würde es auch nicht angeboten“, so Klöckner. Was die Ministerin aber vergessen hatte zu erwähnen ist, dass das Problem mit den Werksverträgen, die Arbeitssklaven produzieren, nicht neu ist. Schon seit Jahren ist diese Schattenwirtschaft bekannt. Corona hält jetzt das Brennglas darauf, sodass die Politik sich bewegen muss. Immerhin versprach Julia Klöckner, beim Tierwohl genauer hinzusehen, denn bei so billigem Fleisch gebe es „kein Tierwohl“. Sie will sich die ganze Kette – vom Tierwirt über die Schlachtung und Verarbeitung bis zur Theke – anschauen. Außerdem hat sie vor, in Europa ein „Tierwohlkennzeichen durchzusetzen“. Das könne allerdings Jahre dauern. Allein zehn Jahre strichen ins Land, bis die Kennzeichnung der Hühnereier zur Pflicht wurde.


Julia Klöckner machte deutlich, in welchem Spannungsfeld sie sich bewegt. Das reiche von Forderungen, auf Fleisch, Gülle und Pflanzenschutzmittel komplett zu verzichten, bis zur Kenntnis darüber, dass ohne Einsatz von Pestiziden die Versorgung mit Obst und Gemüse einbreche. „Klar ist aber auch, dass wir Düngemittel reduzieren müssen“, machte die Landwirtschaftsministerin klar. Klöckners Arbeitsplatzbeschreibung könnte so lauten: Verhandeln, bis ein Kompromiss gefunden ist, der Verbraucher und Landwirte bei der Stange hält und eine Stoßrichtung vorgibt. Denn die Landwirtschaft müsse sich verändern. Zum Beispiel durch Präzision. Sie forderte die Landwirte auf, weg vom Gießkannenprinzip zu kommen, und „gezielt zu wässern und punktgenau zu düngen“. Zudem prophezeite sie das Aus von Glyphosat. Gleichzeitig müssten Kunden bereit sein, für Qualität auch zu bezahlen.


„Oben ohne“ in Kremmen


Schließlich konnte Fragen gestellt werden. Land- und Pferdewirt Tobias Pfitzmann aus Linde forderte, Wölfe gezielt schießen zu dürfen, um sie auf Abstand zu halten. Pfitzmann: „Es ist nur eine Frage der Zeit, bis was passiert.“ Der Wolf sei nahezu ausgestorben, so Klöckner, doch mittlerweile habe sich die Population erholt und „jetzt brauchen wir eine Koexistenz“. Es sei aber auch an der Zeit, zu regulieren. Klöckner: „Bei mir rennen Sie mit diesem Thema offene Türen ein.“


Natürlich spielte auch das Coronavirus eine Rolle beim Kremmener Spargelgespräch. Die Gefahr sei noch nicht gebannt, warnte die Ministerin. Doch auf dem Spargelhof hatte man nicht das Gefühl, dass es die Leute interessierte. Das allgemeine Motto lautete „Oben ohne“. Weder die Gäste noch die Servicekräfte trugen eine Maske. Eineinhalb Meter Abstand? Fehlanzeige.

Waren in Kremmen: Ministerin Julia Klöckner und ihr Staatssekretär Uwe Feiler.
Quelle: Publikation Märkische Onlinezeitung Regionalausgabe Oranienburger Generalanzeiger – Oranienburg Ausgabe Nr.142 Datum Samstag, den 20. Juni 2020 Seite Nr.2 Deep-Link-Referenznummer 67775561

Es ist schon interessant, wie sich die CDU (wer geladen hatte, geht nicht aus dem Artikel hervor – CDU-Kreisverband OHV oder Ortsverband Kremmen) und ihre Gäste an die Verhaltensregeln der Corona-Pandemie halten. „Weder die Gäste noch die Servicekräfte trugen eine Maske. Eineinhalb Meter Abstand? Fehlanzeige.

Wenn schon die Gäste nicht darauf achten, steht der Geschäftsführer, Malte Voigts, in der Verantwortung. Wie sieht es hier mit der Anwendung des Bußgeldkatalogs aus?

https://www.bussgeldkatalog.org/corona-brandenburg/

Betrieb einer gastrono­mischen Einrich­tung (ausge­nommen: Rastan­lagen und Auto­höfe an Bundesauto­bahnen, Gast­stätten, die zubereitete Speisen oder Getränke ausschließlich zur Mitnahme abgeben und keine Abstell- oder Sitzge­legen­heiten bereitstellen, Gast­stätten im Reise­gewerbe, Kantinen für Betriebs­angehörige sowie für Angehörige von Bundes­wehr, Polizei und Zoll, von Studenten­werken betriebene Verpflegungs­einrichtungen – Mensen und Cafeterien – an Hochschul­standorten; ab 15.05. zulässig geöffneten Einrich­tungen, die die Hygiene­regeln und Öffnungs­zeiten von 6-22 Uhr einhalten)1.000 – 10.000 €Inha­ber, Geschäfts­führung

Reagieren die Behörden auf diesen Zeitungsartikel, machen die Verantwortlichen eine Selbstanzeige oder müssen hier die Bürgerinnen und Bürger erst wieder aktiv werden?

*** Achtung: Buchinformation ***

Martha Stout „Der Soziopath von nebenan. Die Skrupelosen: Lügen, Taktiken und Tricks“

Springer, 306 Seiten, 34,99 €uro

Ich finde das Thema gerade sehr aktuell und freue mich, dass der OGA vom 13.06.2020 dieses auf Seite 3 des Journal aufgreift und einen guten Vergleich zu „House of Cards“ zieht.

Ohne Gewissen

Folgen Sie dem Link; besser kann ich es auch nicht erklären 🙂

Zauberstoff fürs Klima

So titelt der OGA am 10.06.2020 auf Seite 23 zu „Themen der Tagespolitik“.

Da mir nicht nur der Klimaschutz im Allgemeinen, sondern auch im Besonderen am Herzen liegt, möchte ich dieses Thema gern hier aufgreifen.

„Wasserstoff erlebt momentan einen zweiten Frühling“

Ich kann nicht nachvollziehen, warum das Thema einen „zweiten Frühling“ erlebt, denn Wasserstoff als Antriebsenergie ist kein neues Thema. Es wurde sowohl von der Auto- als auch von der Petrolindustrie immer kleingeredet bzw. gänzlich verschwiegen. Dabei ist „Windenergie“ bereits ein alter Hut. Schauen Sie nur einmal zur Fa. ENERTAG nach Prenzlau. Dort fahren alle Firmenwagen mit Wasserstoff – seit Jahren.

Über eine rege Diskussion würde ich mich freuen.

Corona-Verordnung: Regelungen ab dem 15.06.2020

Im OGA vom Samstag, den 13.06.2020 werden die wichtigsten Regelungen zur Lockerung der Corona-Regeln aufgeführt:

Brandenburg

Bußgelder von 50 bis zu 10 000 Euro

Verordnung Ab kommendem Montag gelten in Brandenburg zahlreiche neue Regeln. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Maßnahmen vom Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bis hin zu Veranstaltungen.


Bis auf wenige konkrete Einschränkungen ist mit der neuen Verordnung, die das Brandenburger Kabinett am Freitag beschlossen hat, vieles wieder erlaubt. Sie tritt am Montag in Kraft. Im Folgenden informieren wir über die wichtigsten Maßnahmen:


Abstands- und Hygieneregeln


Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln gelten weiter als zentraler Baustein des Infektionsschutzes generell für alle Personen. Dazu zählen besonders regelmäßiges und gründliches Händewaschen, Husten und Niesen am besten in ein Einwegtaschentuch oder in die Armbeuge, Vermeiden von physischen Kontakten wie Händeschütteln und Umarmungen bei Begrüßung oder Verabschiedung, regelmäßiges Lüften aller Aufenthaltsräume.


Abstand halten gehört zu den wichtigsten Verhaltensmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus. Deshalb ist zwischen Personen im öffentlichen und privaten Bereich weiter grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.


Das Abstandsgebot gilt nicht für


● Angehörige des eigenen Haushalts sowie für Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht,


● im Bereich der Kindertagesbetreuung sowie in den Bereichen der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Hilfen zur Erziehung,


● ab dem 25. Juni 2020 zwischen Schülerinnen und Schülern sowie zwischen Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften. Aber: Die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Lehrkräften oder dem sonstigen Schulpersonal bleibt davon unberührt.


Keine grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen mehr


Die bisherigen Kontaktbeschränkungen entfallen. Das bedeutet, dass sich Freunde, Verwandte und Bekannte wieder treffen können, ohne eine bestimmte Obergrenze einhalten zu müssen. Private Zusammenkünfte oder Feiern im privaten oder familiären Bereich können ohne gewichtigen Anlass stattfinden.


Aber: Alle müssen die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln einhalten.


Und auch hier gilt: Die Obergrenze in der Großveranstaltungsverbotsverordnung muss beachtet werden. Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1 000 zeitgleich Anwesenden – Großveranstaltungen – bleiben bis einschließlich 31. August 2020 untersagt.


Mund-Nasen-Bedeckung


Im Land Brandenburg müssen alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr


● in Verkaufsstellen des Einzelhandels,


● in Einrichtungen zur Erbringung von Dienstleistungen wie zum Beispiel Friseur- und Fußpflegebetriebe, Kosmetik- und Nagelstudios oder anderen Dienstleistungseinrichtungen und Einrichtungen, bei denen ein physischer Kundenkontakt stattfindet,


● bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs (insbesondere ÖPNV, Taxen, Schülerbeförderung),


● bei Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflügen und vergleichbaren touristischen Angeboten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. ● Neu ist die Regelung hinsichtlich Reisebusreisen und vergleichbaren touristischen Angeboten. Diese Klarstellung wurde eingefügt, da es gerade vor der beginnenden Urlaubszeit hierzu zahlreiche Fragen gab. Boots- und Floßausflüge im privaten Bereich fallen jedoch nicht unter den Begriff „Schiffsausflüge“.


Ausgenommen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind:


● Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall Personen, mit denen sie kommunizieren, ● Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies ist in geeigneter Weise glaubhaft zu machen. ● Beschäftigte in Verkaufsstellen und Einrichtungen zur Erbringung von Dienstleistungen, die keinen direkten Kundenkontakt haben oder wenn an ihrem Arbeitsplatz die Ausbreitung von Tröpfchenpartikeln durch geeignete technische Vorrichtungen wirkungsgleich verringert wird.


Versammlungen und Veranstaltungen


Alle Versammlungen und Veranstaltungen sind wieder grundsätzlich erlaubt, es gibt keine Obergrenze mehr.


● Veranstaltungen im Sinne der Umgangsverordnung sind alle öffentlichen und nichtöffentlichen planmäßigen, zeitlich eingegrenzten Zusammenkünfte, welche nach ihrem jeweils spezifischen Zweck vom bloßen gemeinsamen Verweilen an einem Ort abgegrenzt sind, auf einer besonderen Veranlassung beruhen und regelmäßig ein Ablaufprogramm haben. Hierzu gehören auch Gottesdienste und Zeremonien von Religionsgemeinschaften.


● Darüber hinaus zählen zu den Veranstaltungen zum Beispiel Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Volksfeste, Konzerte, Open-Air-Konzerte, Rock-Festivals, Umzüge, Wahlkampf-, Jubiläums-, Wohltätigkeits-, Theater-, Faschings- sowie Verkaufsveranstaltungen, Lehrveranstaltungen, Tagungen, Kongresse, Seminare, Zirkusse, Einweihungsfeiern, Richtfeste, Hochzeiten, Filmvorführungen, Parteitage, Partys, Stadtfeste, Kinderfeste und Paraden.


● Die Obergrenze der Teilnehmenden wird für Veranstaltungen nun nur noch über die Großveranstaltungsverbortsverordnung geregelt: danach sind Veranstaltungen im Sinne der Umgangsverordnung mit bis zu 1 000 zeitgleich Anwesenden erlaubt.


Entscheidend bei der Durchführung ist: Die Veranstalter müssen auf der Grundlage eines Hygienekonzepts bei Veranstaltungen, die unter freiem Himmel stattfinden, die Einhaltung der allgemeinen Regeln sicherstellen sowie den Zutritt und Aufenthalt der Teilnehmenden steuern und beschränken. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen muss aufgrund des vergleichsweise höheren Infektionsrisikos zusätzlich für einen regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft gesorgt werden sowie die Personendaten in einer Anwesenheitsliste für die Kontaktnachverfolgung erfassen werden.


Teilnehmende müssen bei Versammlungen und Veranstaltungen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, es wird aber allgemein empfohlen.


Sport


Sport in und auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist grundsätzlich erlaubt. Die Betreiberinnen und Betreiber müssen auf der Grundlage von Hygienekonzepten die Einhaltung der allgemeinen Regeln sowie die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts sicherstellen.


Beim Sport in geschlossenen Räumen muss zusätzlich für eine ausreichende Raumlüftung gesorgt und müssen Personendaten erfasst werden. In allen Fällen muss die Sportausübung kontaktfrei erfolgen – ausgenommen sind die Personen, für die das Abstandsgebot nicht gilt. Dies gilt nicht für den Schulbetrieb.


● Das bedeutet, dass im Amateurbereich Sportarten wie zum Beispiel Fußball, Handball oder Basketball nur im kontaktfreien Training möglich sind, aber noch nicht im regulären Spielbetrieb (zum Beispiel Punkt- und Pokalspiele).


● Der Wettkampfbetrieb der Berufssportlerinnen und -sportler, der Bundesligateams und der Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sportarten an Bundes-, Landes- und Olympiastützpunkten, der im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet, kann durchgeführt werden.


● Schwimmbäder, Spaß- und Freizeitbäder, Thermalbäder, Freibäder und sonstige Badeanlagen dürfen ebenfalls wieder öffnen. Hier gelten die gleichen Anforderungen wie für die Sportanlagen.


Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen


Die Auflagen für Besuche in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Pflegeheimen und besonderen Wohnformen werden schrittweise gelockert. Patienten oder Bewohner in solchen Einrichtungen können nun täglich durch bis zu zwei Personen besucht werden. Bislang war das nur bis zu einer Person möglich. Diese Beschränkung der Personenzahl entfällt nach dem 15. Juli 2020.


Aber: Personen mit Atemwegsinfektionen sind vom Besuchsrecht ausgeschlossen.


Werkstätten und Tagesstätten für Menschen mit Behinderungen


Der Betrieb von Werkstätten und Tagesförderstätten für Menschen mit Behinderungen ist noch bis zum 30. Juni auf ihren Notbetrieb beschränkt. Ab dem 1. Juli können diese Einrichtungen unter Einhaltung der allgemeinen Regeln ihren regulären Betrieb aufnehmen.


Bußgeldkatalog jetzt in der Umgangsverordnung


Der Brandenburger Bußgeldkatalog zur Durchsetzung der Corona-Regeln ist jetzt in der neuen Umgangsverordnung enthalten. Verstöße gegen die Gebote und Verbote stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie können mit einer Geldbuße von 50 bis zu 10 000 Euro geahndet werden.


Wer zum Beispiel den Mindestabstand nicht entsprechend der Umgangsverordnung einhält, dem droht ein Bußgeld zwischen 50 bis 250 Euro. Die Nichtumsetzung eines Hygienekonzepts kann mit 100 bis 5 000 Euro geahndet werden. Wer trotz einer Atemwegsinfektion ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim besucht, muss mit einem Bußgeld zwischen 250 bis 2 500 Euro rechnen.


Änderung der Quarantäne-Verordnung


Danach gilt ab dem 16. Juni im Land Brandenburg:


● Personen, die aus dem Ausland nach Brandenburg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen ständig dort abzusondern.


Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesgesundheitsministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium und wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht. Die geänderte Quarantäneverordnung tritt am 16. Juni in Kraft und gilt bis einschließlich zum 16. August 2020.⇥Quelle: Staatskanzlei ⇥des Landes Brandenburg

In Fitnessstudios darf unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln trainiert werden. Dafür sind einige Geräte gesperrt. Die Räume müssen regelmäßig gelüftet werden.⇥Foto: Jens Kalaene/zb

Quelle: Publikation Märkische Onlinezeitung Regionalausgabe Oranienburger Generalanzeiger – Oranienburg Ausgabe Nr.136 Datum Samstag, den 13. Juni 2020 Seite Nr.10 Deep-Link-Referenznummer 67536333

Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg

Zweite Verordnung zur Änderung der Großveranstaltungsverbotsverordnung

Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg

Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kremmen am Donnerstag, den 11. Juni 2020, um 19.00 Uhr

Die Stadtverordnetenversammlung in Kremmen findet am Donnerstag, den 11.06.12.2020, um 19.00 Uhr in Kremmen, Ruppiner Chaussee 9, Stadtparkhalle, statt.

von der Verwaltung anwesend: Frau Nebel, Herr Bröker, Herr Wießner Herr Wießner

Die Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung
  2. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtverordnetenversammlung vom 23.04.2020
  3. Feststellung der Tagesordnung
  4. Informationen des Bürgermeisters
  5. Einwohnerfragestunde
  6. Beratung und Beschluss: Vorläufige Mittelsperrungen im Haushaltsplan 2020 für investive und konsumtive Auszahlungen aufgrund der möglichen finanziellen Folgen durch die COVID-19 Pandemie Beschlussvorlage – 01-62-2020
  7. Beratung und Beschluss: Billigung und Offenlegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 75 „Neue Kietzstraße/Schwedengasse“ der Stadt Kremmen Beschlussvorlage – 01-71-2020
  8. Beratung und Beschluss: Billigung und Offenlegung des Entwurfes der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 „Verbrauchermarkt Berliner Straße, Heinigswiesen“ der Stadt Kremmen (Auslegungsbeschluss) Beschlussvorlage – 01-76-2020
  9. Beratung und Beschluss: Walter-Köpke-Weg – Beschluss über die Einziehung bisher öffentlichen Straßenlandes Beschlussvorlage – 01-70-2020
  10. Beratung und Beschluss: Walter-Köpke-Weg -Beschluss über Straßenname- Umbenennung des Stichweges (private Verkehrsfläche) aus Bebauungsplan Nr. 57 „Am Sittelskanal“ Beschlussvorlage – 01-74-2020
  11. Beratung und Beschluss: An der Lärche – Beschluss über Straßennamen – Neubenennung einer Straße aus Bebauungsplan Nr. 60 „Ziegeleiweg“ Beschlussvorlage – 01-72-2020
  12. Beratung und Beschluss: An der Ziegelei – Beschluss über Umbenennung einer Straße aus dem Bebauungsplan Nr. 60 „Ziegeleiweg“ Beschlussvorlage – 01-73-2020
  13. Beratung und Beschluss: Änderungsbeschluss zur Prioritätenliste für Straßenreparaturarbeiten im Jahr 2020 Beschlussvorlage – 01-79-2020
  14. Beratung und Beschluss: Kauf eines Tanklöschfahrzeuges für die Feuerwehr Kremmen Löschzug Beetz/Sommerfeld Beschlussvorlage – 01-86-2020
  15. Beratung und Beschluss: Neubesetzung des Aufsichtsrates der Wohnungsbaugesellschaft Kremmen mbH Beschlussvorlage – 01-87-2020
  16. Beratung und Beschluss: Neubesetzung der Mitglieder des Hauptausschusses und der Stellvertreter Antrag der CDU-Fraktion – Beschlussvorlage – 01-88-2020
  17. Beratung und Beschluss: Einleitung eines Bebauungsplanaufhebungsverfahrens Nr. 2 „Am Schlosspark“ Staffelde Antrag der UWG/LGU/SPD-Fraktion – Beschlussvorlage – 01-66-2020
  18. Beratung und Beschluss: Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB über den Bebauungsplan Nr. 2 „Am Schlosspark“ in Staffelde Antrag der Fraktion UWG/LGU/SPD-Fraktion – Beschlussvorlage – 01-68-2020
  19. Beratung und Beschluss: Beteiligung mit 5.000 an Belohnung zur Ergreifung des Feuerteufels im Löwenberger Land Antrag der Fraktion UWG/LGU/SPD – Beschlussvorlage – 01-69-2020
  20. Anfragen und Informationen der Abgeordneten

II. Nichtöffentlicher Teil

  1. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Stadtverordnetenversammlung vom 23.04.2020
  1. Beratung und Beschluss: Vergabe der Stufe 2 der Planungsleistungen Fußgängerbrücken
    am Ruppiner Kanal Beschlussvorlage – 01-61-2020
  2. Beratung und Beschluss: Vergabe zum Kauf eines Löschfahrzeuges für die Feuerwehr Kremmen Löschzug Beetz/Sommerfeld
    Beschlussvorlage – 01-77-2020
  3. Beratung und Beschluss: Vergabe der Bauleistungen „Neubau Kita Rhinstrolche“ Los 4 – Fassadenarbeiten – Beschlussvorlage – 01-78-2020
  4. Beratung und Beschluss: Vergabe der Bauleistung „Neubau Kita Rhinstrolche“ Los 5 – Tischlerarbeiten – Beschlussvorlage – 01-80-2020
  5. Beratung und Beschluss: Vergabe der Bauleistungen „Neubau Kita Rhinstrolche“ Los 6 – Trockenbauarbeiten – Beschlussvorlage – 01-81-2020
  6. Beratung und Beschluss: Vergabe der Bauleistungen „Neubau Kita Rhinstrolche“ Los 7 – Fliesen- Plattenarbeiten – Beschlussvorlage – 01-82-2020
  7. Beratung und Beschluss: Vergabe von Bauleistungen „Neubau Kita Rhinstrolche“ Los 8 – Maler- und Bodenbelagsarbeiten
    Beschlussvorlage – 01-83-2020
  8. Beratung und Beschluss: Vergabe der Bauleistungen „Neubau Kita Rhinstrolche“ Los 15 – Heizung/Sanitär/Lüftung –
    Beschlussvorlage – 01-84-2020
  9. Beratung und Beschluss: Vergabe der Bauleistungen „Neubau Kita Rhinstrolche2 Los 16 – Elektroinstallation – Beschlussvorlage – 01-85-2020
  10. Beratung und Beschluss: Vergabe der Bauleistungen „Straßenreparaturarbeiten 2020“ nach Beschränkter Ausschreibung
    Beschlussvorlage – 01-89-2020
  11. Anfragen und Informationen der Abgeordneten

Die Beschlussvorlagen

Ortsbeiratssitzung Sommerfeld am 08. Juni 2020

Die nächste Ortsbeiratssitzung in Sommerfeld findet am Montag, den 08. Juni 2020, um 19.30 Uhr in der Bahnhofstraße 30 – Sportplatzgebäude, statt.

Die Tagesordnung

Von der Verwaltung anwesend:

I. Öffentlicher Teil

  1. Eröffnung
  2. Feststellung der Tagesordnung und Änderungsanträge
  3. Information des Ortsvorstehers
  4. Protokollkontrolle
  5. Einwohnerfragestunde und Hinweise der Bürger
  6. Beratung: Friedhofssatzung der Stadt Kremmen
  7. Sonstiges

II. Nicht öffentlicher Teil

  1. Sonstiges