Nächstes Kapitel in Kremmens Klubhaus-Geschichte

Der OGA vom 20.08.2020 berichtet über das o.g Thema wie folgt:

„Zukunft Die DUB-Fraktion will das Haus an die Woba übertragen. Die Verwaltung ist dagegen. Von Marco Winkler


Was passiert mit dem Klubhaus? Die Stadt hält eine Betreuung in Eigenregie für „unausführbar“. Der Plan, einen Investor das kommunale Grundstück entwickeln zu lassen, wurde gestoppt. Bürgermeister Sebastian Busse (CDU) nahm das Konzeptvergabeverfahren im Juli von der Tagesordnung. Heute steht das Klubhaus erneut auf der Agenda der Stadtverordneten (19 Uhr, Stadtparkhalle). Die DUB-Fraktion sieht eine Übertragung an die städtische Woba vor. Die Verwaltung folgt dem Vorschlag nicht.


Kremmens Ortsbeiratsmitglied Heidi Sommer (DUB) macht mobil. „Mischen wir uns ein!“, ruft sie zur Teilnahme am Stadtparlament auf. „Wird es einen weiteren Ausverkauf stadteigener Juwelen oder eine weisere Entscheidung für die Einwohner geben?“, so Sommer etwas polemisch. Ihre Meinung: Die Stadt sollte das Klubhaus übertragen. „Sie stärkt damit ihre Tochter und kann sich selbst um andere Dinge kümmern.“


Die Stärkung der Woba unterstreicht der DUB-Antrag. „Der Vorteil wäre eine klare Verwendung der Erträge zur nachhaltigen Vermögensverwaltung und der Entwicklung der Woba“, heißt es im von Fraktionschef Eckhard Koop unterzeichneten Antrag. Der DUB-Antrag hebt zudem die mögliche Bebauung der hinter dem Klubhaus liegenden Flächen hervor. 15 bis 20 Wohnungen, darunter senioren- und behindertengerechte, könnten hier entstehen, so Koop. Erfolge die Übertragung bis zum Ende des Jahres, werde zudem dem Fördermittelgeber signalisiert, „wohin es mit dem Gebäude gehen soll“.


Laut der Sanierungsträgerin BIG Städtebau sei eine Übertragung aus Fördermittelsicht so zu betrachten wie ein Verkauf an einen Investor. Es verbleibe ein Risiko, „dass bei einer Nichterreichung des Sanierungszieles Fördermittel zurückgegeben werden müssen“, heißt es in der BIG-Stellungnahme. Zudem müsse geprüft werden, ob eine unentgeltliche Übertragung an die Woba aus kommunalrechtlicher Sicht möglich ist und ob das ohne Vergabeverfahren mittels Wettbewerb überhaupt erfolgen darf.


Die Woba könnte sich eine Übertragung mit einer Eigenkapitalerhöhung vorstellen. Die Stadt müsste dann die Kosten bereitstellen, um das Klubhaus fertigzustellen, „ebenfalls in Form einer Eigenkapitalerhöhung beziehungsweise als Zuführung in die Kapitalrücklagen, um keinen finanziellen Mittel der Woba zu binden“, heißt es seitens der Tochtergesellschaft. Der Steuerberater der Stadt sagt, das Objekt müsse „überwiegend Wohnzwecken“ dienen, was nach aktuellem Plan nicht der Fall sei. Es sei zu prüfen, ob die Nutzung überhaupt mit der Woba-Satzung gedeckt ist. Nach Sichtung aller Stellungnahmen ist man sich im Rathaus einig: Eine Übertragung ist nicht zu empfehlen.


So kompliziert die Sachlage, so spannend dürfte die Debatte heute ausfallen. Die Befürchtung bleibt, dass bei einem Investor das Mitspracherecht schwindet und Bürgerwünsche (Bibliothek, Bürgerzentrum) wegen Unwirtschaftlichkeit für den Geldgeber nicht umgesetzt werden könnten.“

Quelle: Publikation Märkische Onlinezeitung Regionalausgabe Oranienburger Generalanzeiger – Oranienburg Ausgabe Nr.194 Datum Donnerstag, den 20. August 2020 Seite Nr.5 Deep-Link-Referenznummer 72447579

Ich bin gespannt, wie die Stadtverordneten heute entscheiden werden.

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