„Nicht jammern – machen“

Mit dieser Überschrift titelt der OGA vom 30.12.2020 zu folgendem Thema:

30.12.2020 Oranienburg/Leegebruch

„Nicht jammern – machen“

Kultur Kremmens Theaterchef und Sänger Andreas Dalibor bringt eine neue Solo-CD heraus. Jeder Cent zählt, um die „Tiefste Provinz“ zu retten.

von Burkhard Keeve

Andreas Dalibor singt, schreibt und gewinnt der Pandemie auch etwas Gutes ab.

Der Mann denkt nach. Vielleicht liegt es am Alter, vielleicht weil er Lieder schreibt, oder weil er plötzlich so viel Zeit hat. Gezwungenermaßen. „Ich war noch nie so ruhig wie heute“, sagt Andreas Dalibor, „es muss nicht mehr alles so flink gehen“. Eine wichtige Erfahrung für den ewig Getriebenen. Jetzt schärft das Entschleunigen, das Herunterfahren die eigene Wahrnehmung. Was ist wichtig, was nicht? Demut kommt hinzu durch die Erkenntnis, wie verletzbar der Mensch, die ganze Menschheit ist. „Plötzlich kommt so ein kleines Virus und legt alles flach.“

Gekündigt zur Unzeit

Harte Zeiten,
ich mache
das Beste daraus,
ich kann es ja doch nicht ändern.

Andreas Dalibor könnte auch jammern. Der 62-Jähige ist Musiker, Autor, Theatermacher, Frühstücksbrötchen-Zubereiter (mit Hackepeter) und hat, denkbar ungünstig, im November seinen Job als Sozialarbeiter gekündigt. Damit sind auf einen Schlag alle Einnahmequellen versiegt. Die „Kombüse 11“ in Kremmen konnte nicht eröffnen, die Bockwurst zum Frühstück blieb kalt. Das von ihm betriebene Theater „Tiefste Provinz“ im Scheunenviertel hat seit Monaten keine Gäste empfangen.

Harte Zeiten für Kulturschaffende aller Couleur. Bei vielen geht es ums Überleben. Noch hat der Mann mit der Mütze und dem mehr grauen, als schwarzen Vollbart Reserven. Doch Geld wäre nicht schlecht. Also was macht ein Kulturschaffender? Er schafft Kultur.

Dalibor hat jetzt seine dritte Solo-CD herausgegeben, sein insgesamt siebtes Album. Treffenderweise heißt es „Zeiten“. „Damit versuche ich mein Theater über die Runden zu bringen“, so Dalibor. Die „Tiefste Provinz“ gibt es seit knapp 15 Jahren. Auch in den kommenden Jahren soll dort gelacht, gefeiert, gesungen und unterhalten werden.

Es ist sein Kind. Dalibor möchte sehen, wie es erwachsen wird. Anfang 2020, als es gut lief für das Theater, hat er 27.000 Euro in eine neue Heizung investiert, dann kam der erste Lockdown. „Zum Glück sind die meisten Theaterfreunde solidarisch und haben ihre bereits gekauften Karten nicht zurückgegeben“, sagt Dalibor. „Das hat mir sehr geholfen und rettet uns über die Runden.“

Tausend Mal geklickt

Die Solo-CD hat ungeplant mit einem Lied auf der Internetplattform Youtube angefangen, aufgenommen mit einfachsten Mitteln, zur Coronakrise. „Harte Zeiten“, heißt der Song und sei mehr so eine „spontane Schnapsidee“ gewesen. Doch das „Spontanwerk“ wurde in kurzer Zeit ein paar Tausend Mal im Netz angeklickt. Da entstand die Idee, das Lied nochmal „sauber“ im Studio einzuspielen. Und weil es gerade passte, kamen noch ein paar Songs hinzu, neue und ein paar, die „schon ein Weilchen in der Schublade lagen“.

Ein Teil der Lieder wurde im „Newbell Musik Studio“ in Berlin von Karsten Nubel, Gitarrist und der zweite führende Kopf von Dalibors Roadshow, produziert. Der andere Teil entstand im „Tonicum-Musikstudio“ in Groß Ziethen bei Jan Rase und Petra Kleinke.

Mit von der Partie ist auch Heinz Jung, Dalibors langjähriger musikalischer Begleiter am Piano. Die Aufnahmen wurden fast an einem Stück, ohne viel Schnick und Schnack, eingespielt. „First-Take“ sagen die Profis dazu. Das heißt, so wie es das erste Mal eingesungen wurde, blieb es auch. „Liedermachermusik, die an die alten Liedermacherzeiten erinnern soll“, so Dalibor.

Er singt von Erinnerung und Altern, über die Typen, die zu allem ihre Kommentare auf facebook, Instagram und Twitter abgeben, ohne je selbst mal etwas verbessert zu haben. Er singt von der Romantik im Plattenbau und vom Neustart in seinem Leben.

Helfer im Impfzentrum

Wie das aussehen kann? So wie es kommt. Jetzt hat er sich erst einmal als Helfer in einem Impfzentrum beworben und mit dem Saxofon-Spielen angefangen. Gut 150 „Zeiten“-CD’s hat er bisher verkauft. Andreas Dalibor lässt den Kopf nicht hängen. „Ich mache das Beste daraus. Ich kann es ja doch nicht ändern.“

Die CD gibt es für 15 Euro im Theater „Tiefste Provinz“, in der „Kombüse 11“, dem TIP in Kremmen, per E-Mail an
Musik@nubel.de oder über die Web-
seite www.tiefsteprovinz.de.

Selbst gemacht und echt

Bislang erschienen sind von Andreas Dalibor und seinen Mitmusikern die CD’s „Alles im Griff“ und „Alle über 30“ mit der Bertha Panyslowski Band, die „Null Chancen Tournee“ und „Schandmaul“ aus Dalibors Liedermacherzeiten, „Liebe tut weh“ und „Wir könn` tanzen“ mit Dalibors Roadshow sowie die ganz frühe Single (noch aus Venyl) „Tote Indianer“ mit der Band Bao Bao.

Kontakt: Andreas Dalibor,
daliborQ@t-online.de,
Telefon:  0170 2129135 bu

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Ich kenne Andreas schon sehr lange und bin gern Gast im Theater „Tiefste Provinz“ – und aktuell sehr traurig, dass dieser kulturelle Ort in Kremmen panemiebedingt geschlossen ist (wie so viele andere auch). Gern unterstütze ich das Durchalten und habe mir die CD gekauft – sehr hörens- und empfehlenswert.

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2021

Liebe Leserinnen und Leser,

dieses Jahr war geprägt durch die Corona-Pandemie und den vielen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus und zum Schutz der Menschen. Dennoch geht das gesellschaftliche Leben weiter, wenn auch mit Einschränkungen – nicht zuletzt auch derer geschuldet, die sich nicht an die Schutzmaßnahmen halten oder gar der Meinung sind, dass Covid19 eine Erfindung der Regierung oder anderer „einflussreicher Menschen“ ist.

Halten wir uns weiterhin an die AHA-Regeln, vermeiden unnötige Kontakte und bleiben hoffentlich negativ (i.S. des Corona-Tests).

Dennoch wünsche ich Ihnen eine frohe und erholsame Weihnachtszeit und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2021.

Ich habe mich sehr über das Interesse an meinem Blog im Laufe des Jahres gefreut. Natürlich wird dies für mich Ansporn sein, auch im nächsten Jahr wieder wichtige Termine rund um Kremmen, dem Stadtparlament und die Ausschüsse zu posten und selbstverständlich auch weitere Aktivitäten zu kommentieren.

Über Ihre Anregungen und Kommentare freue ich mich.

Harter Lockdown wird am 14.12.2020 in Brandenurg beschlossen

Hier die wichtigen Infos von rbb 24:

Harter Lockdown ab Mittwoch Brandenburg: Schüler sollten schon ab Montag zuhause betreut werden

13.12.20 | 14:35 Uhr

Die harten Lockdown-Maßnahmen sollen auch in Brandenburg ab Mittwoch gelten. Schüler und Schülerinnen sollten wenn möglich aber schon ab Montag zuhause bleiben. Der Brandenburger Ministerpräsident Woidke machte auf einer Pressekonferenz kaum Hoffnungen auf Lockerungen.

Das Brandenburger Kabinett will schon am Montag zusammenkommen, um die neuen Corona-Maßnahmen zu beschließen, die am Sonntag von Bund und Ländern bestimmt wurden. Die Maßnahmen sollen dann ab dem 16. Dezember in Kraft treten. Das sagte der Brandenburger Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Sonntag in Potsdam. Die Regeln würden zunächst bis zum 10. Januar gelten.

Ein Besonderheit gibt es: Der Präsenzunterricht an Schulen soll bereits am Montag ausgesetzt werden. Wer sein Kind zuhause betreuen könne, solle dies tun, sagte Woidke. Es gebe in der Schule aber eine Betreuungsmöglichkeit.

Mehr zum Thema

Woidke: „Haben Trendwende mit Lockdown light leider nicht erreicht“

Woidke kündigte an, dass auch die Quarantäneverordnung verändert würde, diese beträfe dann auch das Nachbarland Polen.

„Das dies notwendig ist, liegt auf der Hand.“, sagte Woidke. „Wir sind heute das erste Mal mit einer Inzidenz von über 200 dabei. Sie hat heute hier das erste Mal überschritten.“ Es gebe auch eine Zunahme der Sterbefälle insgesamt in Brandenburg, sagte Woidke. Das seien allein in den letzten sieben Tagen 109 gewesen. „Wir haben es leider nicht geschafft die Trendwende mit dem Lockdown light zu erreichen.“

Die bestehenden Beschränkungen (z. B. Schließung Gaststätten und Kultureinrichtungen, Kontaktbeschränkung auf fünf Personen aus höchstens zwei Haushalte, wobei davon Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind) weiterhin und vorerst bis 10. Januar 2021 gelten.

Für die Weihnachtsfeiertage vom 24. Dezember bis 26. Dezember gilt, dass sich ein Haushalt unabhängig seiner eigenen Personenzahl mit maximal weiteren vier Personen treffen kann. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden dabei nicht mitgezählt. Damit soll gesichert werden. dass größere Familien nicht auseinandergerissen werden. Dringend wird daran appelliert, vor den Weihnachtstreffen Kontakte deutlich zu verringern („Schutzwoche“).

Landesweites An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr über die 5-er Begrenzung hinaus. Vorgesehen ist ein Feuerwerksverbot an publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik für Silvester wird untersagt. Von Feuerwerken wird grundsätzlich dringend abgeraten.

Der Einzel- und Großhandel sowie Einrichtungen mit Publikumsverkehr wird voraussichtlich ab 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 geschlossen. Ausgenommen davon sind: Lebensmittelhandel, Tierbedarfshandel, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker, Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkaufsstellen, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten.

Körpernahe Dienstleistungen bleiben untersagt. Dies soll künftig auch für das Friseurhandwerk gelten. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

Zur Schule ist vorgesehen: In der Woche vom 14.12 bis 18.12.2021 Aussetzen des Präsenzunterrichts, außer bei den Abschlussklassen und Förderschulen. Das bedeutet, wer sein Kind zu Hause betreuen kann, sollte das tun. In der Woche vom 4.1. bis 10.1.2021 ausschließlich Distanzunterricht außer bei den Abschlussklassen und Förderschulen. In dieser Zeit nach den Weihnachtsferien wird Notbetreuung gewährleistet.

Für Kita bleiben geöffnet. Eltern, die dies ermöglich können, sollten ihre Kinder aber zu Hause betreuen.

Home-Office soll großzügigen ermöglicht werden.

Lieferung und Abholung von Speisen bleibt möglich, jedoch kein Verzehr vor Ort. Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit.

Gottesdienste sind nur unter Einhaltung strenger Hygieneregeln möglich. Bei Bedarf ist ein Anmeldesystem zu gewährleisten.

Für Besuche in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern sind besondere Maßnahmen zu treffen. Notwendig werden regelmäßige Tests in kurzen Abständen und das Tragen von FFP-2-Masken.

Dringend abgeraten wird vor nicht zwingend notwendigen Reisen im In- und Ausland. Bei Reisen in ausländische Risikogebiete gilt die Quarantänepflicht.

Ausgangsbeschränkungen gelten ab 22.00 Uhr. Für Heiligabend soll die Regelung erst später gelten. Auch für den Neujahrsmorgen sind mit 1 oder 2 Uhr andere Uhrzeiten im Gespräch.

Im Rahmen der MPK wurde vereinbart, das regionale Verschärfungen bei hohen Inzidenzen vorgenommen werden. Insofern werden die von den Landkreisen und kreisfreien Städten erlassenen weitergehenden Regelungen der Allgemeinverfügungen dort Bestand haben. Zugesichert wurde vom Bund eine umfassende Unterstützung betroffener Unternehmen.Vereinbart wurde auch, im Lichte der aktuellen Entwicklung am 5. Januar erneut im Rahmen der MPK zu beraten.

Landtag in Brandenburg ohne Fahrplan für die Digitalisierung der Schulen

Der Oranienburger Generalanzeiger vom 05.12.2020 titelte so auf Seite 13.

„Die Fachpolitiker im Bildungsausschuss wollen zwar die Defizite beheben, kommen aber über vage Formulierungen ohne Zeitvorgaben nicht hinaus.“ Von Mathias Hausding

Hier der komplette Artikel:

Einig waren sich die Abgeordneten aller Fraktionen am Donnerstag darin, dass in den vergangenen zehn Jahren zu wenig für die Digitalisierung der Schulen in Brandenburg getan wurde. Dies habe die Corona-Pandemie „noch einmal in zugespitzter Form verdeutlicht“, heißt es durchaus selbstkritisch in einem gemeinsamen Papier von SPD, CDU, Bündnisgrünen und Linkspartei. Jener dreiseitige Antrag der Fraktionen wurde auf der Sitzung des Bildungsausschusses dann auch beschlossen. Er zielt darauf ab, erkannte Defizite zu beheben. Schon im September waren die zahlreichen Baustellen bei einer Expertenanhörung des Ausschusses aufgezeigt zogen.

Unverbindliche Bitten

Dementsprechend umfangreich ist dann auch die Liste im Antrag auf den ersten Blick. Insgesamt 15 Forderungen richtet das Parlament an die Landesregierung. Allerdings handelt es sich ausschließlich um vage und unverbindliche Bitten, wie sich bei genauem Lesen zeigt. So wird die Regierung unter Punkt eins zu einer Selbstverständlichkeit aufgefordert, nämlich „die Strategie des Landes zur digitalen Bildung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Digitalpakt Schule weiterzuentwickeln“. Konkreter wird es an dieser Stelle genauso wenig wie in den folgenden Punkten. So möge die Regierung „prüfen“, ob die Beratungsmöglichkeiten für Schulträger und Schulen bei der Digitalisierung „weiter gestärkt werden können“. Auch solle sich die Koalition dafür einsetzen, dass weitere Bundesmittel nach Brandenburg fließen. An manchen Stellen werden zwar wichtige Punkte angesprochen, wie etwa die Verteilung der Verantwortung zwischen Land und Kommunen bei der Digitalisierung der Schulen sowie der Datenschutz und die Lehrerfortbildung. Aber mit ihren Forderungen dazu bleiben die Abgeordneten stets im Ungefähren, als sei das alles völlig unbekanntes Terrain. Dazu passt auch, dass an keiner Stelle im Antrag Angaben dazu gemacht werden, bis wann dieser oder jener Punkt in welchem Umfang umgesetzt sein sollte. Es findet sich nicht einmal ein Datum, bis zu dem das Bildungsministerium dem Ausschuss über den Stand bei der Umsetzung der Forderungen Bericht erstatten soll.

Während sich die SPD-Bildungsexpertin Katja Poschmann in der Ausschussdebatte „sehr zufrieden mit dem sehr gelungenen Antrag“ zeigte, bedauerte Kathrin Dannenberg (Linke) die Unverbindlichkeit des von ihrer Fraktion mitgetragenen Beschlusses: „Dort steht meist, dass Dinge zu prüfen oder auf etwas hinzuwirken ist. Mir fehlt der Zeitplan: Bis wann wollen wir bestimmte Sachen durchgesetzt haben?“, sagte Dannenberg. Auch wenn auf dem Weg immer wieder Hürden auftauchen könnten, sei es wichtig, ein paar Punkte mit Datum festzulegen. Katja Poschmann wies diesen Appell zurück. „Es ist alles nicht so einfach“, sagte sie, ohne den Gedanken weiter auszuführen.“

Ich bin schon sehr darüber erstaunt, dass es weder ein richtiges Konzept, noch einen Termin zur Umsetzung der Digitalisierung der Schulen gibt. Hat doch der Landkreis Oberhavel im September dieses Jahres eine Stelle zur/zum Systemverwalterin/Systemverwalter Schule (m/w/d) ausgeschrieben. Ich bin davon ausgegangen, dass die Ausschreibung ein Meilenstein im Gesamtprojekt darstellt, um genügend Ressourcen für die Umsetzung zu haben. Ich bin zwar der Meinung, dass eine Stelle für den gesamten Landkreis nicht sehr üppig geplant ist, aber ich kenn auch den Projektantrag nicht. Aufgrund meiner Fachkenntnisse und Erfahrungen habe ich mich ebenfalls auf diese Stelle beworben. Ich hätte gern zum Gelingen dieses Projektes beigetragen. Der Landkreis hat sich anderweitig entschieden.

Ich arbeite seit ca. 20 Jahren auf dem Gebiet der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Unter meiner Federführung wurde die Leitstelle des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin digitalisiert; die Dienstplanung der diensthabenden Ärzte in allen Dienstarten des ÄBD online gestellt (mittels Dienstsplanungssoftware in der Cloud) und mit externen Dienstleistern die Notdienstpraxen digital vernetzt. Auch hier wird mit einer Praxissoftware in der Cloud gearbeitet. Dies ermöglicht eine zentrale Abrechnung der ärztlichen Leistungen.

Aber wenn die Politik (noch) nicht weiß, wie die Digitalisierung der Schulen umgesetzt werden kann, wie soll es dann die Verwaltung des Landkreises wissen. Das alles erinnert mich an „Stochern im Dunkeln“ und hat wenig Fachkompetenz – leider. Befinden wir uns tatsächlich immer noch in Brandenburg im digitalen Neuland?

Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für Sandpisten startet

BVB / FREIE WÄHLER startete am Tag die Volksinitiative „Erschließungsbeiträge abschaffen!“ Ziel ist die Abschaffung der für die erstmalige Herstellung von Straßen, die bisher Sandpisten waren, zu zahlenden Beiträge.

Link zur Unterschriftenliste – zum selbst runterladen und ausdrucken

BVB / FREIE WÄHLER ist der Überzeugung, dass Straßen Güter der Allgemeinheit sind und es ist nicht gerecht, wenn Anlieger teils sehr hohe Abgaben dafür bezahlen müssen. Es ist eine Frage des sozialen Friedens, Teile staatlicher Daseinsvorsorge nicht durch einzelne (oft Familien und Senioren) zahlen zu lassen.

Laut einer aktuellen Umfrage sprechen sich 76% der Brandenburger für eine Abschaffung der Erschließungsbeiträge aus.

Daher haben die Vertrauenspersonen der Volksinitiative Péter Vida, Dr. Stefanie Gebauer (Stadtverordnete Kremmen) und Gerd Kirchner (Stadtverordneter Falkensee) die Inhalte der Volksinitiative vorstellen und den Startschuss geben.

Zugleich wurde das vor Beginn und Ausformulierung der Volksinitiative durch Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt erstellte umfassende juristische Gutachten zur Zulässigkeit des Vorhabens präsentiert. Prof. Schmidt ist einer der renommiertesten Hochschullehrer und Gutachter im Land Brandenburg und erläuterte, warum die konkrete Fragestellung rechtlich zulässig ist und insbesondere nicht in die Haushaltshoheit des Landtages eingreift.

BVB / FREIE WÄHLER wird die Volksinitiative mit einer wirkungsvoll angelegten Kampagne begleiten und hofft auf eine große Zahl an Unterschriften. Nach der im Jahr 2018/2019 erfolgreichen Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge soll nun ein weiterer Schritt zu mehr Beitragsgerechtigkeit gegangen werden.

Informationen zur Volksinitiative samt dem auszufüllenden Formblatt gibt es unter: www.sandpisten.de


Presseecho

Freie Wähler starten Volksinitiative gegen Erschließungskosten von Sandpisten

Volksinitiative gestartet – Erschließungsbeiträge im Visier – SVZ 30.11.2020

Neue Volksinitiative will „Sandpisten“-Beiträge in Brandenburg zu Fall bringen – MAZ 30.11.2020

Initiative gegen Erschließungsbeiträge für Sandpisten – Morgenpost 30.11.2020

Straßen, die auf Sand gebaut werden – Volksinitiative fordert, dass das Land bei der Erschließung die Kosten für die Anlieger übernimmt – Neues Deutschland 30.11.2020

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel / Landkreis erlässt Allgemeinverfügung

Landkreis erlässt Allgemeinverfügung


Kerstin Niendorf, Leiterin des Coronastabes in der Kreisverwaltung sagt: „Es macht sich bemerkbar, dass die Menschen in Oberhavel ihre Kontakte in den vergangenen Wochen deutlich reduziert haben. Das rasante exponentielle Wachstum konnte dadurch gestoppt werden. Leider steigt die Zahl der Infektionsfälle nach wie vor. Auch Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen sind weiter fast täglich betroffen. Das Niveau des Inzidenzwertes ist eindeutig zu hoch.“

Das macht insbesondere dem Gesundheitsamt zu schaffen. Aufgrund der in den vergangenen Wochen in der gesamten Bundesrepublik wie auch im Landkreis Oberhavel kontinuierlich gestiegenen Infektionszahlen wird die Kontaktnachverfolgung sowie die Gewährleistung der gesetzlichen Meldewege seitens des Gesundheitsamtes zunehmend problematisch. „Trotz des sehr hohen Arbeitseinsatzes der Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes stößt die Kreisverwaltung deshalb praktisch an die Grenzen im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung der Pandemie. Daher sind weitere Maßnahmen im Landkreis unerlässlich“, erklärt Kerstin Niendorf.

Um auch künftig die Infektionsdynamik unter Kontrolle zu behalten, wird der Landkreis Oberhavel daher am Montag, 07.12.2020, eine „Allgemeinverfügung zur Isolation von Kontaktpersonen der Kategorie I, Verdachtspersonen und positiv getesteten Personen als Schutzmaßnahme zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2“ erlassen. Die Verfügung gilt unmittelbar und – abhängig von der Entwicklung der Infektionszahlen – mindestens bis einschließlich zum 10.01.2021. Sie ist auf der Homepage des Landkreises unter www.oberhavel.de/corona veröffentlicht.

Auf der Grundlage dieser Allgemeinverfügung müssen sich Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Landkreis Oberhavel in häusliche Isolation begeben, sofern sie

  1. eine ärztliche oder gesundheitsamtlich veranlasste Mitteilung über einen Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall erhalten haben (Kontaktpersonen der Kategorie I),
  2. Symptome zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten, und sich auf ärztliche Empfehlung oder gesundheitsamtliche Anordnung einem Test auf SARS-CoV-2 unterzogen haben oder noch unterziehen werden (Verdachtspersonen), oder
  3. positiv auf SARS-CoV-2-Viren getestet wurden (positiv getestete Personen).

Die Isolationszeit beginnt für Kontaktpersonen unverzüglich nach Zugang der ärztlichen oder gesundheitsamtlich veranlassten Mitteilung sowie für Verdachtspersonen nach Zugang der Testanordnung beziehungsweise nach Vornahme des Tests. Für positiv getestete Personen beginnt die Isolationszeit unmittelbar nach Kenntnisnahme des Testergebnisses.

Positiv getestete Personen beziehungsweise bei Minderjährigen Erziehungsberechtigte oder Betreuer haben unverzüglich eine Liste zu erstellen und dem Gesundheitsamt zur Verfügung zu stellen, die die Namen, Anschriften und Telefonnummern derjenigen Personen enthält, mit denen seit den letzten zwei Tagen vor der Testung beziehungsweise vor Symptombeginn ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat. Die Liste kann per E-Mail an ges.infektionsschutz@oberhavel.de gesendet werden.

Folgende Regeln gelten in der Isolation:

  1. Die Isolation muss in der Wohnung der betroffenen Person erfolgen. Dabei soll die betroffene Person eine räumliche Trennung zu den Personen beachten, die im gleichen Haushalt leben.
  2. Die betroffene Person darf die Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamts nicht verlassen. Die Zustimmung ist auch erforderlich, wenn sich eine Kontaktperson der Kategorie I oder eine Verdachtsperson außer Haus begeben muss, um sich einem Test auf SARS-CoV-2 zu unterziehen. Der Aufenthalt in einem zur Wohnung gehörenden Garten, auf einer zugehörigen Terrasse oder einem zugehörigen Balkon ist alleine gestattet.
  3. Die betroffene Person darf keine Besucher aus anderen Haushalten empfangen. Das Gesundheitsamt kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
  4. Alle betroffenen Personen müssen während der Isolationszeit ein Tagebuch führen, in dem – soweit möglich – zweimal täglich und mit einem Zeitabstand von mindestens sechs Stunden zwischen den Messungen die Körpertemperatur und – soweit vorhanden – der Verlauf von Symptomen sowie der Kontakt zu anderen Personen festzuhalten ist. Das Tagebuch steht zum Download auf der Webseite des Landkreises bereit unter www.oberhavel.de/corona.
  5. Weist eine Kontaktperson der Kategorie I Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion auf, muss sie unverzüglich das Gesundheitsamt informieren, und zwar unter der Telefonnummer 03301 601-3900 oder per E-Mail unter: ges.corona@oberhavel.de. Symptome sind insbesondere erhöhte Temperatur über 37,5 Grad und akute Beschwerden wie Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen, Geruchs- oder Geschmacksverlust.

Die Isolationszeit endet für Kontaktpersonen der Kategorie I nach Ablauf von mindestens zehn Tagen seit dem Tag, an dem der jeweils letzte Kontakt zwischen der betroffenen Person und dem bestätigten COVID-19-Fall festgestellt wurde. Wird die Kontaktperson der Kategorie I während der Isolationszeit negativ auf das SARS-CoV-2-Virus getestet (aufgrund ärztlicher Empfehlung oder gesundheitsamtlicher Anordnung), so gilt die Quarantäne als beendet. Dies gilt auch für Verdachtspersonen, die symptomatisch sind und aufgrund dessen negativ auf das SARS-CoV-2-Virus getestet wurden. Für positiv getestete Personen endet die Isolationszeit bei asymptomatischem Krankheitsverlauf zehn Tage nach dem Erstnachweis des Erregers und bei symptomatischem Krankheitsverlauf zehn Tage nach Symptombeginn und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden.

Ausnahmen von der Isolationsanordnung sowie für Anordnungen im Zusammenhang mit medizinischem Personal (zum Beispiel in Fällen ausgewiesenen Personalmangels) oder Personal im Bereich der kritischen Infrastruktur erfolgen in Ausnahmefällen ausschließlich auf Antrag durch eine gesonderte Anordnung des Gesundheitsamtes.

Betroffene Personen, die den genannten Regelungen nicht nachkommen, können mit einem empfindlichen Bußgeld belegt werden.

Hier gehts zum gesamten Artikel:

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel / Landkreis erlässt Allgemeinverfügung