Das Ende der Kosten für Sandpisten

So titelt der OGA am 15.10.2021 zum Vorhaben der BVB / Freie Wähler.

Erschließung

Die Freien Wähler wollen die Anwohner-Kosten für eine Erschließung abschaffen. Ein Volksbegehren wurde gestartet. Stefanie Gebauer aus Kremmen erklärt, wer die Kosten tragen soll. Von Marco Winkler

Überall in Oberhavel gibt es Sandpisten wie diese hier in Kremmen. Die Freien Wähler wollen nun die Erschließungskosten für Anwohner abschaffen. Stefanie Gebauer

Kommen 80.000 Unterschriften für ein neues Volksbegehren der Freien Wähler zusammen, muss sich das Land erneut mit der Abschaffung von Erschließungsbeiträgen für Anwohner beschäftigen. Lehnt die Regierung ab, kann ein Volksentscheid folgen. Wir haben mit Stefanie Gebauer, Vertrauensperson für das Volksbegehren, gesprochen. Die SVV-Vorsitzende in Kremmen erklärt, warum es keine Mehrbelastung für die Kommunen geben soll.

In der Regel wohnen an Sandpisten Rentner, denen zum Teil fünfstellige Beiträge nicht mehr zuzumuten sind.

Nach dem Erfolg der Initiative zur Abschaffung der Ausbaubeiträge, sollen nun auch Erschließungsbeiträge wegfallen. Warum?

Weil auch diese Straßen Teil der staatlichen Daseinsvorsorge sind. Wir reden von Straßen, die seit vielen Jahrzehnten bewohnt sind und durch jedermann genutzt wurden und genutzt werden können. Es ist daher sozial nicht gerecht, die Anwohner, die zufällig jetzt daran wohnen, dafür zahlen zu lassen. Den Menschen ist nicht zu vermitteln, dass sie beim Ausbau einer Straße nichts mehr zahlen brauchen, aber im Falle einer Erschließung ihrer seit Jahrzehnten genutzten „Sandpiste“ eben doch. In der Regel wohnen an solchen „Sandpisten“ Rentner, denen zum Teil fünfstellige Beiträge nicht mehr zuzumuten sind.

Ab wann gilt eine Straße als nicht erschlossen?

Hierzu gibt es eine klare Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die leider nicht von allen Kommunen beachtet wird. Eine Straße gilt dann als erschlossen, wenn sie jemals in den letzten 100 Jahren in der damals ortsüblichen Weise im Hinblick auf Straßenbelag und Entwässerung oder entsprechend einem bestehenden technischen Ausbauplan hergerichtet worden ist. Wenn dies zu keiner Zeit gegeben war (sogenannte „Sandpisten“) werden Erschließungsbeiträge fällig.

Wer soll die Kosten, die bisher Anlieger zahlen mussten, übernehmen?

Das Land Brandenburg übernimmt den Anliegeranteil in Höhe von zirka 90 Prozent der Kosten der Erschließungsmaßnahme. Die Kommune zahlt, wie bisher, den verbleibenden Anteil als Eigenanteil.

Die Kommunen werden also nicht mehr belastet?

Es entsteht keine Mehrbelastung für die Kommunen aufgrund der Kostenübernahme durch das Land Brandenburg. Bei der aktuellen Regelung der Straßenausbaubeiträge zahlt das Land den Kommunen einen jährlichen Pauschalbetrag pro Straßen-
kilometer. Im Fall von Kremmen sind das 140.000 Euro pro Jahr. Wenn nun Straßenausbaumaßnahmen teurer sind, dann kommt es zur Spitzabrechnung mit dem Land, welches dann die Kosten übernimmt, die der Bürger vor der Abschaffung der Straßen-
ausbaubeiträge hätte zahlen müssen.

Besteht nun die Gefahr, dass Straßen gar nicht mehr erschlossen werden und zu viele Sandpisten Sandpisten bleiben?

Diese Angst teilen wir nicht. Bei der Abschaffung der Erschließungsbeiträge geht es nur um die „Sandpisten“, die bereits vor 1990 als Straße angelegt und genutzt wurden. Die Erschließung von neuen Wohngebieten durch Straßen ist hier nicht gemeint. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik summiert sich die Höhe der erhobenen Straßenerschließungsbeiträge laut Hochrechnung für Brandenburg insgesamt auf durchschnittlich knapp 14 Millionen Euro jährlich in den Jahren 2014 bis 2018. Es wird in Abhängigkeit der Haushaltslage der einzelnen Kommunen weiterhin Erschließungen geben. Die Akteure und Betroffenen vor Ort wissen sehr genau, wann es Sinn macht, Straßen zu erschließen und wann nicht. Hier appellieren wir an den gesunden Menschenverstand.

Welche Hürden muss das Volksbegehren nehmen?

Es müssen für ein erfolgreiches Volksbegehren 80.000 Unterschriften innerhalb von sechs Monaten per Amtseintragung in den Brandenburger Rathäusern bis zum 11. April 2022 geleistet werden.

Wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten der Petition ein?

Ich bin optimistisch, dass wir es schaffen werden. Der Druck aus der Bevölkerung ist groß, diese Ungerechtigkeit zu beenden. Das hat die Volksinitiative gezeigt, bei der wir innerhalb von drei Monaten 32.000 Unterschriften sammeln konnten.

Wie können sich Menschen beteiligen, die nicht die Möglichkeit haben, ins Rathaus zu gelangen?

In Ermangelung der Eilentscheidung des Landesverfassungsgerichts zu unserer eingereichten Klage auf Zulassung der zusätzlichen Straßensammlung von Unterschriften ist es aktuell so, dass der Bürger zu den doch recht spärlichen Öffnungszeiten ins zuständige Einwohnermeldeamt gehen muss, um vor Ort seine Unterschrift zu leisten.

Und wer das nicht schafft?

Für all diejenigen, die das nicht können, bieten wir auf der Homepage www.sandpisten.de die Möglichkeit an, sich die Briefeintragungsunterlagen von ihrer jeweiligen Kommune nach Hause schicken zu lassen. Nach Ausfüllen des Formulars erhält der Bürger dann in den nächsten Tagen die Unterlagen zur Amtseintragung von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, in der der Bürger wahlberechtigt ist.

Wie sorgen Sie für mehr Aufmerksamkeit für Ihr Anliegen?

Mit einer breit angelegten Kampagne werden wir in den kommenden Tagen auf das Volksbegehren aufmerksam machen und hoffen auf eine rege Unterstützung seitens der Bürger. Hierfür bedanken wir uns jetzt schon, denn jede Unterschrift zählt, diese ungerechten Beiträge abzuschaffen.

80.000 Unterschriften in sechs Monaten

Das Volksbegehren zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für Sandpisten haben die Freien Wähler in Brandenburg am 12. Oktober gestartet. 80.000 Unterschriften müssen zusammenkommen.

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) unterstützt das Anliegen. „Es geht darum, endgültig Rechtssicherheit zu schaffen“, sagt der erste Vizepräsident Peter Ohm.

Die Freien Wähler wollen Anwohner entlasten. Schon 2018/19 hatten sie mit ihrer Initiative gegen Straßenausbaubeiträge Erfolg. 2019 beschloss der Brandenburger Landtag die Abschaffung.

Für die Erschließung von Sandpisten müssen Anlieger weiter zahlen. Oft aufgrund einer Rechtslage, die für viele nicht nachvollziehbar ist. So bildeten sich in Oranienburg mehrere Bürgerinitiativen gegen die Sanierungspläne der Verwaltung.

Im Jahr 2020 starteten die Freien Wähler eine erste Volksinitiative. Mit kleinem Erfolg. Statt der geforderten 20.000 kamen 32.000 Unterschriften zusammen.

Der Landtag musste sich mit der Forderung beschäftigen. Die rot-schwarz-grüne Regierungskoalition lehnte aufgrund zu hoher Kosten fürs Land ab.

200 Millionen im Jahr, rechnete Staatssekretär Rainer Genilke (CDU) aus dem Infrastrukturministerium vor. Die Freien Wähler gehen jedoch lediglich von 30 Millionen Euro aus, da nur Anwohner profitieren sollen, deren Sandpiste schon vor 1990 als Wohnstraße genutzt wurde. Für die Erschließung neuer Wohngebiete sollen Investoren weiter zahlen müssen. win“

Ein Gedanke zu „Das Ende der Kosten für Sandpisten“

  1. Binnen 6 Monaten müssen 80.000 Unterschriften gesammelt werden.
    Unterschreiben kann jeder Brandenburger ab 16 Jahren. Da das Landesverfassungsgericht immer noch nicht entschieden hat, müssen wir erstmal mit der Amtseintragung (Rathaus) starten.
    Alternativ können die Bürger sich die Eintragungsunterlagen nach Hause schicken lassen, indem sie sie online unter *www.sandpisten.de/eintragen* bestellen. Das Tool funktioniert.

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