Bodenrichtwerte
leicht gemacht

Der folgende Artikel des OGA vom 09.06.2022 sollte etwas mehr Licht ins Dunkel für alle diejenigen bringen, die eine Grundsteuererklärung abgeben müssen.

Grundsteuer Eigentümer müssen in diesem Jahr noch eine Grundsteuererklärung abgeben – das geht auch online.

Oberhavel. Ab 1. Mai soll eine neu berechnete Grundsteuer gelten. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte das derzeitige System der Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, weil es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoßen habe. Mit der Reform werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Die Änderungen durch die Grundsteuerreform hat die Bundesregierung in einem aus drei Gesetzen bestehenden Gesetzespaket festgeschrieben.

Katasteramt
und Gutachterausschuss erreichen derzeit sehr viele
Anfragen.

Schon in diesem Jahr müssen Eigentümer dafür eine Grundsteuererklärung abgeben. Dafür sind auch Daten des Liegenschaftskatasters und die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse des Landes Brandenburg relevant. Deshalb erreichen sowohl das Katasteramt als auch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses aktuell sehr viele Anfragen und Anrufe. Telefonisch sind diese Bereich daher derzeit leider nur schwer zu erreichen, wie dir Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung bekanntgab. Sie empfiehlt daher Bürgerinnen und Bürgern, sich bezüglich der Bodenrichtwerte mit ihrem Anliegen schriftlich an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zu wenden: per E-Mail an gutachterausschuss@oberhavel.de oder per Brief an Landkreis Oberhavel, Gutachterausschuss, Rungestraße 20 in 16515 Oranienburg.

Wer den Bodenrichtwert für ein bestimmtes Grundstück in Erfahrung bringen möchte, kann diesen auch im Internet unter https://www.boris-brandenburg.de/boris-bb/ abfragen. Eine schriftliche Anfrage an den Gutachterausschuss ist gebührenpflichtig.

Eine Alternative bietet die Finanzverwaltung Brandenburg, welche die notwendigen Informationen bezogen auf den relevanten Stichtag, den 1. Februar 2022, durch ein eigens geschaffenes Informationsportal für Grundstücksdaten online bereitstellt. Das Informationsportal für Grundstücksdaten ermöglicht unter https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de/ die Auswahl des jeweiligen steuerpflichtigen Flurstücks. Ein Klick auf das Flurstück öffnet ein Informationsfenster mit einem Link zur Anzeige der für die Grundsteuer relevanten Grundstücksinformationen, die dann als PDF-Dokument zum Download bereitstehen. Das Dokument enthält neben den Flurstücksangaben auch die Lagebezeichnung, Gebietszugehörigkeit, Gemarkungsnummer, amtliche Flächengröße, Bodenrichtwerte und Bodenschätzungsergebnisse.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist eine Einrichtung des Landes Brandenburg. Die Geschäftsstelle ist bei der Katasterbehörde im Landkreis Oberhavel in Oranienburg eingerichtet. Der Gutachterausschuss ist ein selbstständiges und unabhängiges Kollegialgremium. Der Vorsitzende und die Gutachter werden durch das Innenministerium nach Anhörung des Landkreises bestellt. Sie verfügen aufgrund ihrer Tätigkeit über besondere Sachkunde und Erfahrung auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung. red

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