Brandbrief des Fördervereins der Grundschule Beetz & Kita Beetz-Sommerfeld

Der Aufruf:

Förderverein braucht neuen Vorstand – sonst droht Auflösung

Hier ist der Brandbrief zum Nachlesen.

Die Zeit drängt; bis spätestens zum 03.03.2026 werden Rückmeldungen für ein grundsätzliches Interesse oder auch zur Klärung von möglichen Fragen erwünscht.

Kontakt: info@fv-beetz-sommerfeld.de

Telefon: 0151 546 557 34

Demonstration Heute um 18.00 Uhr in Velten

Die AfD hat in Veltens Stadtparlament den Antrag gestellt, die Nutzung kommunaler Räume für religiöse Zwecke zu verbieten. Sie wollen die muslimische Gruppe aus dem Raum der Stadt heraushalten.

Damit darf der Spendenladen der evangelischen Gemeinde nicht weiter betrieben werden, aber auch Trauerfeiern, Beerdigungen. Weihnachtsfeiern etc. dürfen nicht mehr stattfinden.

Hier sieht man einmal mehr, wie weit der Horizont dieser Partei noch reicht, vernebelt vom Hass.

Lasst Euch das nicht bieten und kommt reichlich, wenn auch etwas kurzfristig.

Danke!

Kostenfreies Streugut für Privathaushalte

Auf der Homepage der Stadt Kremmen ist folgend Information zu finden:

Um die Bürgerinnen und Bürger beim Winterdienst zu unterstützen, bietet die Stadt Kremmen die Möglichkeit an, kostenfrei vom Gelände des Wirtschaftshofes, Straße der Einheit 2a (altes Feuerwehrdepot), ab 09.02.2026 ab 10 Uhr einen Eimer Streugut (ca. 10 kg) abzuholen. Das Angebot gilt von Montag – Freitag 7.30 Uhr -15 Uhr, solange der Vorrat reicht!

Die Ausgabe erfolgt nur an Privathaushalte der Stadt Kremmen und seiner Ortsteile!

Bitte Eimer/ Behältnis mitbringen!

Kaffee Weitergehen

Huch, was ist das denn…?

Kaffee to go ist es wohl nicht.

Im aktuellen Gemeindbrief (Februar / März 2026) habe ich diesen interessanten Artikel gefunden und möchte diesen gern hier auf meinem Blog noch einmal hervorheben.

Die ersten Treffen finden am Samstag, den 21.02.2026 und am Samstag, den 21.03.2026 jeweils um 15 Uhr im Kremmener Gemeindehaus statt.

Ich finde es eine ganz tolle Idee…!

Videokameras erhöhen die Sicherheit?

Gerade in der dunklen Jahreszeit fallen die immer mehr werdenden Video- oder auch Überwachungskameras auf.

Beim Spaziergehen durch den Wohnpark Sommerfeld sieht man bei Vorbeigehen an diversen privaten Grundstücken die blauen und roten Lampen der Überwachungskameras blinken. Und dies bietet dann für die Mieter / Eigentümer eine erhöhte Sicherheit – wovor?

Vor Einbrechern, vor wilden Tieren, vor Lieferdiensten oder …?

Bestimmt vermittelt diese Technik das Gefühl von Sicherheit. Aber was passiert im Ernstfall? Die Einbrecher sind vermummt, besprühen die Kameras…. und nun? Man kann ggü. der Polizei und der Versicherung beweisen, dass da jemand da war; mehr aber auch nicht. Es sei denn, die Überwachungstechnik ist per Fernmeldung mit der Polizei oder einem Security-Unternehmen gekoppelt.

Eins steht für mich fest; ich fühle mich beobachtet, ja sogar überwacht, wenn ich jeden Morgen zu fast gleichen Zeiten an den Grundstücken vorbei gehe oder mit dem Auto fahre. Da gehen plötzlich Lampen an, hell wie Tiefstrahler, da blinken die Kameras.

Doch eigentlich dürfte dies doch gar nicht sein?

Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit oder das Recht am eigenen Bild wird in diversen Gesetzen und Rechtsverordnungen geregelt, wie z.B. das Grundgesetz, das BGB, die DSGVO u.v.a.m.

Auch Gerichte haben sich zu diesem Thema hinreichend befasst. Hier erwähnt ist das AG Brandenburg, Urteil vom 05.12.2024 – 30 C 190/22, Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch mögliche Videoaufnahmen.

Grundsätzlich benötigt das Betreiben von Videoüberwachungsanlagen auf dem eigenen Grundstück keine zusätzliche Genehmigung.

Wichtig ist bei der Videoüberwachung die Einhaltung der DSGVO. Diese regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, um die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen zu schützen.

Art. 2 II c DSGVO regelt die Situation, wenn über die eigene Grundstücksgrenze hinaus öffentliche Wege oder Nachbargrundstücke erfasst werden. Hier muss dann die Einwilligung betroffener Personen vorliegen.

Also liebe Nachbarn und Videokamerabetreiber, geht in euch und prüft vorallem, inwieweit die Konfiguration der Videotechnik DSGVO-konform ist.