Gerade in der dunklen Jahreszeit fallen die immer mehr werdenden Video- oder auch Überwachungskameras auf.
Beim Spaziergehen durch den Wohnpark Sommerfeld sieht man bei Vorbeigehen an diversen privaten Grundstücken die blauen und roten Lampen der Überwachungskameras blinken. Und dies bietet dann für die Mieter / Eigentümer eine erhöhte Sicherheit – wovor?
Vor Einbrechern, vor wilden Tieren, vor Lieferdiensten oder …?
Bestimmt vermittelt diese Technik das Gefühl von Sicherheit. Aber was passiert im Ernstfall? Die Einbrecher sind vermummt, besprühen die Kameras…. und nun? Man kann ggü. der Polizei und der Versicherung beweisen, dass da jemand da war; mehr aber auch nicht. Es sei denn, die Überwachungstechnik ist per Fernmeldung mit der Polizei oder einem Security-Unternehmen gekoppelt.
Eins steht für mich fest; ich fühle mich beobachtet, ja sogar überwacht, wenn ich jeden Morgen zu fast gleichen Zeiten an den Grundstücken vorbei gehe oder mit dem Auto fahre. Da gehen plötzlich Lampen an, hell wie Tiefstrahler, da blinken die Kameras.
Doch eigentlich dürfte dies doch gar nicht sein?
Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit oder das Recht am eigenen Bild wird in diversen Gesetzen und Rechtsverordnungen geregelt, wie z.B. das Grundgesetz, das BGB, die DSGVO u.v.a.m.
Auch Gerichte haben sich zu diesem Thema hinreichend befasst. Hier erwähnt ist das AG Brandenburg, Urteil vom 05.12.2024 – 30 C 190/22, Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch mögliche Videoaufnahmen.
Grundsätzlich benötigt das Betreiben von Videoüberwachungsanlagen auf dem eigenen Grundstück keine zusätzliche Genehmigung.
Wichtig ist bei der Videoüberwachung die Einhaltung der DSGVO. Diese regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, um die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen zu schützen.
Art. 2 II c DSGVO regelt die Situation, wenn über die eigene Grundstücksgrenze hinaus öffentliche Wege oder Nachbargrundstücke erfasst werden. Hier muss dann die Einwilligung betroffener Personen vorliegen.
Also liebe Nachbarn und Videokamerabetreiber, geht in euch und prüft vorallem, inwieweit die Konfiguration der Videotechnik DSGVO-konform ist.