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Grundsteinlegung für die 3-Felder-Halle am Standort Torhorst Gesamtschule

OGA vom 15. November 2023 OBERHAVEL

Grundstein für Sporthalle gelegt

Bildung

Landkreis Oberhavel investiert fast 13 Millionen Euro am Standort der Torhorst-Gesamtschule in Oranienburg.

Von Redaktion

Oranienburg. Die Torhorst-Gesamtschule war zwischen 2017 und 2020 umfassend saniert und erweitert worden. Jetzt baut der Landkreis Oberhavel die neue Sporthalle für eine der größten Bildungseinrichtungen Oberhavels, teilt der Kreis mit.

Die Arbeiten für die Drei-Feld-Halle, die auf einer von der Stadt Oranienburg erworbenen Fläche entsteht, haben begonnen. Am Montag legten Landrat Alexander Tönnies, Schulleiterin Manuela Brüssow und Bildungsdezernent Holger Mittelstädt den Grundstein. Im Beisein von Schülerinnen und Schülern, Vertretern aus Lehrer- und Elternschaft sowie aus Politik und Kreisverwaltung versenkten sie die obligatorische Kapsel mit Zeitzeugnissen im Boden.

Wenn alles klappt, soll die Dreifelderhalle spätestens Ende 2025 fertig sein.

Alexander Tönnies – Landrat

„Für den Neubau der Drei-Feld-Halle sind 12,9 Millionen Euro eingeplant. Ende 2025 soll die Halle spätestens fertig sein“, sagte Landrat Alexander Tönnies zur feierlichen Grundsteinlegung. „Es entsteht ein großartiger Ort für den Sport, der endlich auch den Platz bieten soll, den mehr als 800 junge Menschen an dieser Schule benötigen.“

Die Bodenplatte ist in den vergangenen Wochen gegossen worden. Als Nächstes folgt der Aufbau der Fertigteilwände. Das Dachtragwerk – bestehend aus zehn Holzleimbindern mit einer Spannweite von zirka 27 Metern – wird im neuen Jahr auf den fertigen Rohbau gesetzt.

Mit 2500 Quadratmetern Grundfläche bietet das geplante Gebäude viel Platz. Die Sporthalle lässt sich dreiteilen, sodass verschiedene Gruppen gleichzeitig trainieren können. Mit Trennvorhängen können drei jeweils rund 400 Quadratmeter große Felder unabhängig voneinander genutzt werden. Das Gebäude besteht aus der Halle selbst und flacher gestalteten Anbauten an drei Seiten. Darin sind sechs Umkleideräume mit Sanitäranlagen, drei Geräteräume sowie kleinere Sport- und Mehrzweckräume untergebracht.

Energieeffizienz steht bei jedem kreiseigenen Bauprojekt im Vordergrund. Die Fassade der neuen Turnhalle an der Torhorst-Gesamtschule besteht im unteren Gebäudeteil aus einer Vorsatzschalenkonstruktion mit Klinkern und im höherliegenden Bereich aus einem Wärmedämmverbundsystem mit Putz.

Schulleiterin Manuela Brüssow betonte, wie sehr der neuen Sporthalle entgegengefiebert wird: „Im digitalisierten Zeitalter und der Dauernutzung von Smartphones kommt sportlicher Aktivität im Rahmen von Schule eine immer größere Bedeutung zu. Um jungen Menschen die Grundlagen eines gesunden, sportverbundenen Lebens zu vermitteln, ist es natürlich außerordentlich wichtig, am Schulstandort alle Möglichkeiten zu haben, die dies absichern. Die Torhorst-Schulgemeinschaft beobachtet nun den täglichen Baufortschritt vor Ort und sehnt sich danach, wieder hier Sport treiben zu können.“

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Ach, dieser Bau ist im Sinne der Schulleitung?

Hier wird nicht gemeckert, hier wird sich gefreut. Es bedarf zu diesem Thema auch kein Gespräch mit CDU-Politiker:innen.

Alles immer die Sichtweise und Befindlichkeit einzelner Personen…was fehlt ist Kompromisbereitschaft und der Blick über den Tellerrand.

Und wieder das Thema Schulen in Oberhavel – Heute: die Torhorst-Gesamtschule in Oranienburg

OGA vom 13. November 2023 OBERHAVEL

„Unüberschaubare Masseneinrichtung“

Bildung

Die Torhorst-Schulleiterin Manuela Brüssow und die CDU-Landtagsabgeordnete Nicole Walter-Mundt kritisieren Kreis-Pläne.

Von red

Oranienburg. An der Oranienburger Torhorst-Gesamtschule macht sich laut einer Pressemitteilung der CDU sich Unruhe breit. Hintergrund seien die Pläne des Landkreises, den Schulcampus abermals zu erweitern, um den gestiegenen Schülerzahlen in Oberhavel künftig Rechnung tragen zu können. Nach der neuesten Vorlage aus dem Bildungsdezernat um Holger Mittelstädt muss die Schule in Oranienburgs Mittelstadt ab dem Schuljahr 2025/26 mit acht Zügen und somit 200 Schülern pro Jahrgangsstufe rechnen.

Belastungsgrenze erreicht

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung hat sich Schulleiterin Manuela Brüssow nun an die Landtags- und Kreistagsabgeordnete Nicole Walter-Mundt (CDU) gewandt. Während eines Vor-Ort-Termins mit der Abgeordneten, die einst selbst die Gesamtschule in der Kernstadt besuchte, stellte Brüssow laut CDU-Mitteilung noch einmal klar, dass die Torhorst-Schule und das Kollegium bereits mit den aktuellen Strukturen und Schülerzahlen an ihrer Belastungsgrenze seien. „Die Torhorst-Gesamtschule nimmt seit Jahren jeweils sechs Züge pro Jahrgang auf und hat im laufenden Schuljahr kompromissbereit einem siebten Zug im Jahrgang 7 zugestimmt, was jedoch nur als Interimslösung gedacht war“, so Manuela Brüssow. „Wir wollen Qualitätsstandards in der Bildung erfüllen und eine erfolgreiche pädagogische Arbeit leisten und nicht in einer überfüllten und unüberschaubaren Masseneinrichtung überleben. Acht Klassen pro Jahrgang sind einfach nicht mehr tragbar“, äußert sie ihren Unmut und die Sorge über die vom Landkreis über den Sommer aktualisierten Pläne für ihre Schule.

Auch Nicole Walter-Mundt erinnert sich, dass die Modernisierung sowie die Erweiterung des Schulgebäudes erst im Jahr 2020 abgeschlossen wurden. „Die Situation für Lehrer und Schüler mit dieser ‚Sanierung im Betrieb‘ und dem Ausweichstandort auf dem ehemaligen Kasernengelände in Lehnitz war während dieser Zeit schon nicht die Einfachste“, sagt sie. „Mit dem bereits in Verzug geratenen Neubauvorhaben der Sporthalle auf dem Campus sollte das Projekt Torhorst nun aber endlich abgeschlossen werden“, erläutert die CDU-Politikerin ihre Sicht der Dinge. Besonders verwundert zeigt sie sich zudem über die „neuerliche Hauruckaktion“ des Landrats im zurückliegenden Kreistag. So sollten Abgeordnete, Lehrer-, Eltern- und Schülerschaft mit einer kurzfristigen Entscheidung zur Schulentwicklung wohl überrumpelt und vor vollendete Tatsachen gestellt werden, kritisiert sie.

Denn die geplante Achtzügigkeit, die Containerlösung sowie eine neuerliche Erweiterung versteckten sich für die Torhorst-Gesamtschule lediglich im Anhang sowie im Kleingedruckten. „Schon der Stil ist äußerst fragwürdig. Aber auch fachlich ist das Ansinnen einer achtzügigen Gesamtschule vor Ort in Oranienburg nicht nachvollziehbar“, so Walter-Mundt. „Wer solch anonyme Massenschulen aufbaut, der befördert am Ende auch eine Vielzahl von Problemlagen vor Ort – und das in einem schon nicht ganz einfachen Quartier. Hier müssen wir als Abgeordnete dem Landkreis ein klares Stoppschild setzen. Fest steht jedenfalls: Der gute Bildungsstandort Oranienburg darf nicht für die hausgemachten Probleme des Kreises herhalten“, bezieht Nicole Walter-Mundt Stellung.

In der Torhorst-Gesamtschule lernen aktuell 879 Schülerinnen und Schüler. 74 Lehrer sind vor Ort tätig. In der Regel sind pro Jahrgangsstufe sechs Klassen vorgesehen und räumlich sowie personell möglich, um auch das soziale Miteinander gut händeln zu können. Am 20. November tagt der Bildungsausschuss des Landkreises. Dort kommen auch die Pläne und Perspektiven für die künftige Entwicklung der Torhorst-Gesamtschule auf den Tisch.

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Wenn man etwas kritisieren will, wird man (frau) immer etwas finden. Man merkt bereits schon jetzt, wie die Politiker:innen wie Frau Walter-Mundt bereits auf Wahlkampfmodus umgeschaltet haben.

Meckern, kritisieren schlechtreden, das klappt hervorragend, aber konstruktive Lösungsvorschläge…Fehlanzeige.

Ob es um Flüchtlingsunterkünfte geht oder Schulneubauten bzw. -erweiterungen…es wird gelabert was das Zeug hält. Was fehlt sind umsetzbare Vorschläge!

Ein Blick im Landkreis zu anderen Schulen wie z.B. die Regine-Hildebrandt-Gesamtschule, das Marie-Curie-Gymnasium oder die Oberstufenzentren würde zeigen, wie das Handling von ca. 1000 Schülern funktionieren kann.


11.11. – Der Wahnsinn geht wieder los

… oder wie der OGA vom 13. November 2023 auf Seite 3 schreibt:

Es regiert wieder der Frohsinn

Karneval

In Kremmen starteten die Jecken am 11. 11. bereits in die 60. Session. Ebenso haben in Marwitz, Leegebruch und Oranienburg die Närrinnen und Narren die Amtsgeschäfte übernommen.

Von red

Oberhavel. Die Kremmener Närrinnen und Narren konnten es in diesem Jahr kaum erwarten: Gut 15 Minuten vor der Zeit traf die bunte Narrenschar auf dem Kremmener Marktplatz ein – so früh, wie noch in keinem anderen Jahr. Dennoch wurde die fünfte Jahreszeit erst um 11.11 Uhr mit Herausgabe des „goldenen Schlüssels zur Stadt“ von Bürgermeisters Sebastian Busse an Prinz Ronny LX. (auch der 60.) und ihre Lieblichkeit Prinzessin Mariana I. auf dem Balkon des Kremmener Rathauses eingeläutet. Die beiden Kremmener hatte sich einst vor vielen Jahren beim Karneval kennen und lieben gelernt. Im 60. Jubiläumsjahr darf sich das Publikum auf viele bunte Veranstaltungen freuen, bis dann am Aschermittwoch wieder alles vorbei ist. Doch daran wollen die Närrinnen und Narren, die weißen, roten und Glitzer-Funken, das Tanzpaar, der Elferrat und am allerwenigsten der Präsident Reiko Meißner denken. Neben der Bekanntgabe der „Kussfreiheit“ wurden auch gleich die ersten Karnevalsorden an das Prinzenpaar verliehen.

Wie üblich in Leegebruch, musste Bürgermeister Martin Rother am 11.11. den Rathausschlüsel und die Gemeindekasse an das Prinzenpaar übergeben und die Regentschaft in die Hände von Prinz Christian I. und ihre Lieblichkeit Andrea I. legen. Eine andere Möglichkeit blieb ihm auch gar nicht, weil der herannahende Umzug der Jecken keine Fluchtmöglichkeit zuließ.

Auch in Marwitz zeigten die Jecken mit einem bunten Umzug die Übernahme der Regentschaft an. Angeführt vom Traktor, auf dem die Losung der Feierlichkeiten angezeigt wurde, heißt es dort nun: „Alles im Griff auf dem sinkenden Schiff“.

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Anmerkung: Meint die Redaktion des OGA tatsächlich, dass nun endlich wieder der Frohsinn regiert? In der Zeit ohne Karneval regiert dann also der Stumpfsinn? Wäre doch zumindest der Umkehrschluss.

Ab mir dies als Bürgermeister und Stadtverordneter gefallen würde?

Die IT entwickelt sich weiter – jetzt mit KI. Doch welches Einsatzgebiet ist geeignet dafür?

OGA vom 11. November 2023 WIRTSCHAFT

Grenzen der KI im Arbeitsmarkt

Technologien

Brandenburg will Vorreiter beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz werden. Die Voraussetzungen sind dank mehrerer Forschungszentren gut. Unternehmer und Personaler bleiben skeptisch.

Von Eric Voigt

In Brandenburg, Deutschland und auf der ganzen Welt werden immer mehr Daten eingesetzt, um die Automatisierung von Geschäfts- und Entscheidungsprozessen voranzubringen. Eine Schlüsselrolle nehmen dabei Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI) ein. Sie finden auch in den Brandenburger Unternehmen immer mehr Anwendungsbereiche. Jedoch sehen sich kleine und mittelständische Firmen mit einer enormen Herausforderung konfrontiert, wenn es darum geht, KI-basierte Anwendungen wirtschaftlich in ihren Betrieben zu integrieren.

Das Land Brandenburg hat sich in seinem Strategiepapier zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in brandenburgischen Unternehmen selbst das Ziel gesetzt, Vorreiter-Region für KI-Anwendungen zu werden. Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für einen breiten Einsatz von KI in Unternehmen sind laut der Landesregierung grundsätzlich gut: So verfügt Brandenburg über eine starke Hochschullandschaft mit einer etablierten KI-Forschung. Hierzu zählen unter anderem das von Berlin und Brandenburg betriebene Cluster IKT, der MediaTech Hub in Potsdam, das Digitalwerk in Werder und das Mittelstand-4.0-Kompetenzzentrum in Cottbus.

Fehlendes Know-how und rechtliche Aspekte sorgen für Zurückhaltung in Firmen.

Auch die Wirtschaft drängt auf die Unterstützung durch Künstliche Intelligenz: Software-Konzern SAP sieht sich in der Schlüsselrolle, Unternehmen mit Künstlicher Intelligenz zu unterstützen. Zentrale Rolle sollen neben der durch KI unterstützten Unternehmensplanung auch Nachhaltigkeit und die Berechnung des eigenen ökologischen Fußabdrucks sein.

Vor 50 Jahren sei die Finanzbuchhaltung revolutioniert worden. Heute erfinde man das R in ERP (Enterprise Resource Planning) neu. Es geht also um die Ressourcenplanung. Neben Maschinen, Werkzeugen, Arbeitskräften, Einrichtungen oder Kreditgeber solle auch der CO2-Fußabdruck einberechnet werden, sagte Dr. Philipp Herzig, Chef für Cross Product Engineering & Experience bei SAP, Ende Oktober auf der clean-IT-Konferenz am Hasso-Plattner-Institut (HPI) in Potsdam. Angesichts schärferer regulatorischer Vorgaben und wachsendem Druck durch den Emissionshandel müssten Unternehmen das Thema Nachhaltigkeit ernster nehmen, betonte Herzig.

Energieverbrauch ist riesig

Neben den neuen Anwendungsbereichen für KI in Unternehmen diskutierten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Potsdam jedoch auch über den steigenden Stromverbrauch durch Künstliche Intelligenz. Der Datenwissenschaftler Alex de Vries verglich den Energieverbrauch durch die Nutzung einer Suchmaschine, die KI nutzt, mit dem ganzer Länder.

„Rechenzentren benötigen vier bis fünf Prozent des weltweiten Energieverbrauchs. Der Grund, warum Künstliche Intelligenz so verbrauchsintensiv ist, ist die Wärmeentwicklung, die bei den Rechenprozessen entsteht. Diese muss durch viel Energieaufwand gekühlt werden“, erklärte der Direktor des HPI, Prof. Dr. Ralf Herbrich. An Lösungen, wie der enorme Stromverbrauch gesenkt werden kann, forscht auch das Institut in Potsdam.

Doch welche Entwicklungen zieht KI in Unternehmen nach sich? Laut Experten soll sich der Arbeitsmarkt in Brandenburg dadurch nur geringfügig verändern: Eine Studie des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) zeigt, dass gerade dort, wo viele Tätigkeiten durch Automatisierung ersetzt werden können, viele neue Jobs entstehen können.

In Brandenburg sowie in großen Teilen Ostdeutschlands scheinen die entsprechenden Berufsfelder laut der Studie jedoch nicht in dem Maße vorhanden zu sein, wie etwa in Süddeutschland – es könnten also weniger Jobs ersetzt werden, aber möglicherweise auch weniger neue entstehen.

Einsatz ist noch sehr gering

Trotzdem bleibt die Skepsis gegenüber KI in Unternehmen hoch. Das ifo Institut hat in seiner Quartalsanalyse ermittelt, dass zum aktuellen Zeitpunkt rund 18 Prozent der deutschen Unternehmen KI in mindestens einem Bereich nutzen, weitere 35 Prozent haben dies geplant. Jedoch haben 86 Prozent der Personalverantwortlichen Bedenken gegenüber dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz.

Am häufigsten gaben die Personaler der befragten Unternehmen fehlendes Know-how als Grund an (62 Prozent). Rechtliche Aspekte sind für 48 Prozent ein Thema. Fehlendes Vertrauen in KI haben 34 Prozent. Bei einem Viertel ist eine fehlende Akzeptanz hinderlich für den Einsatz. Für 22 Prozent ist durch KI kein Mehrwert ersichtlich. Den großen Aufwand für KI sehen 19 Prozent kritisch, hohe Kosten 18 Prozent. „Dem Einfluss von Künstlicher Intelligenz auf die Personalplanung im Unternehmen messen die Befragten eher eine geringe Bedeutung bei“, sagte ifo-Forscherin Johanna Garnitz. 84 Prozent gingen davon aus, dass KI in den kommenden fünf Jahren keinen Einfluss auf die Personalplanung haben wird.

Was geschieht mit den Internetdaten von Verstorbenen?

OGA vom 10. November 2023 RATGEBER

Das Profil lebt weiter

Recht

Viele sind im Internet in den sozialen Medien aktiv. Aber was passiert mit all den Daten, wenn man stirbt – und wer darf sie löschen?

Von Sabine Meuter, dpa

Ob Facebook, X oder Instagram: Viele Nutzer haben dort oder in anderen sozialen Medien Profile. Hierüber chatten sie mit anderen und teilen Gedanken, Fotos oder Videos. Dann, eines Tages, tritt das ein, was unweigerlich jeden von uns treffen wird: der Tod. Doch wie können Hinterbliebene die Spuren, die jemand in der digitalen Welt hinterlassen hat, löschen oder zumindest an sie herankommen? Fünf Dinge, auf die es ankommt.

Zu Lebzeiten Zugangsdaten notieren Jeder Internetnutzer sollte so früh wie möglich alle wichtigen Zugangsdaten geschützt und sicher notieren oder einer Vertrauensperson mitteilen. Damit erleichtert man es den Hinterbliebenen, Zugang zum jeweiligen Account zu bekommen – entweder um diesen zu löschen, oder um an wichtige Daten zu gelangen. „Wichtig ist, die Zugangsdaten aktuell zu halten“, sagt die Juristin Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern.

Übersicht an sicherem Ort hinterlegen Eine Übersicht mit allen Accounts einschließlich Benutzernamen und Kennwörtern kann man an einem sicheren Ort zu Hause aufbewahren – oder in einem notariell erstellten Testament hinterlegen. Die Zugangs­daten lassen sich auch auf einem gesicherten Stick oder in einem Schließfach aufbewahren. Wenn im Testament oder in einer Vollmacht nichts anderes geregelt ist, werden die Erben Eigentümer aller Gegenstände der verstorbenen Person – also auch des Computers, Smartphones und lokaler Speichermedien. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2018 beinhaltet das auch den Zugang zu Social-Media- Accounts. „Damit dürfen die Erben die dort gespeicherten Daten uneingeschränkt lesen“, stellt Rebekka Weiß vom Digitalverband Bitkom klar. Ein Rat von ihr: Treffen Sie so früh wie möglich die Entscheidung, ob Hinterbliebene nach Ihrem Tod Einblick in Ihre digitale Privatsphäre haben dürfen. Ein Notar oder ein Nachlassverwalter kann unter Umständen entsprechende Dateien oder ganze Datenträger vernichten beziehungsweise konservieren lassen.

Generell sei zu bedenken: „Neben Hinweisen auf das Erbe können sich in persönlichen Dateien sensible private Informationen befinden, die mancher lieber mit ins Grab nehmen möchte“, so Weiß.

Vertraute Person als digitalen Nachlassverwalter bestimmen Hilfreich ist, sofern man nicht testamentarisch vorgesorgt hat, eine Bezugsperson ins Vertrauen zu ziehen und ihr mitzuteilen, wo die Übersicht der Online-Zugänge verwahrt ist. „Teilen Sie dieser Person mit, wie sie mit den Accounts umgehen soll“, empfiehlt Tatjana Halm. Beispielsweise können Sie festlegen, dass die Person den Account direkt löschen oder dass sie anderen Zugang gewähren soll. Oder aber, dass Dritte die Daten bekommen sollen.

Mit Vollmacht und unter Vorlage des Erbscheins Löschung verlangen Hinterbliebene erben nicht nur Sachwerte, sondern treten auch in die Verträge des Verstorbenen ein. „Dies gilt auch, wenn es sich um kostenpflichtige Dienste handelt wie etwa ein Streaming-Abo“, sagt Rebekka Weiß. Ihr zufolge haben Erben gegenüber E-Mail- und Cloud-Anbietern Sonderkündigungsrechte. Erben können Verträge kündigen und die Löschung der Daten verlangen. „Allerdings müssen sie nachweisen können, dass sie wirklich berechtigt sind, indem sie eine zuvor erteilte Vollmacht oder einen Erbschein vorlegen“, erklärt Tatjana Halm.

Was Hinterbliebene tun können, wenn keine Zugangsdaten zu den Profilen der verstorbenen Person vorliegen Haben Hinterbliebene keine Zugangsdaten zu den Social-Media-Accounts des Verstorbenen, haben sie keinen Zugriff auf dessen Konten, stellt Bitkom-Expertin Weiß klar. Sie können die Betreiber der Internetseiten aber informieren und beantragen, das Profil in einen sogenannten „Gedenkzustand“ zu versetzen. „Die Profilinhalte bleiben dann erhalten, und Freunde oder Familienmitglieder können in der Chronik Erinnerungen teilen“, erklärt Weiß den Vorgang. Bei beruflichen Netzwerken wie etwa Xing wird das Profil deaktiviert, sobald der Betreiber vom Tod eines Mitglieds erfährt. Einige der Anbieter verlangen für den Vorgang die Vorlage einer Sterbeurkunde.

Dritte beauftragen?

Mit der Verwaltung des digitalen Nachlasses einer verstorbenen Person können Hinterbliebene auch kommerzielle Anbieter beauftragen. Die Verbraucherzentrale Bayern rät davon aber ab. Denn die Sicherheit und Seriosität solcher Dienstleister ließen sich nur schwer beurteilen. Zudem müssten sich Hinterbliebene darüber im Klaren sein, dass womöglich viele persönliche Daten an Unbefugte gelangen könnten. „Besser ist es, wenn sich Hinterbliebene oder eben ein von der verstorbenen Person bestimmter Nachlassverwalter um den digitalen Nachlass kümmern“, sagt deshalb Juristin Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern.dpa

Glasfaser – Fiber to the Home

OGA vom 04. November 2023 RATGEBER

Das Glasfaser-ABC

Internet

Bundesweit läuft der Ausbau der neuen schnellen Internetleitungen auf Hochtouren – und wirft viele Fragen auf.

Von Dirk Averesch, dpa

Auch wenn DSL- oder Kabel-Internet derzeit noch gute Dienste leisten mögen: Der zukunftssichere Internetanschluss heißt Glasfaser. Denn diese Technologie bietet hohe Zuverlässigkeit, die größten Bandbreiten­reserven sowie stabile Geschwindigkeiten.

Ist Glasfaser immer gleich Glas­faser? Nein. Deshalb: Bei Angeboten immer genau erkundigen, ob es sich um einen „echten“ Glasfaseranschluss handelt, bei dem die Lichtleiterkabel bis zu einer Anschlussdose (GF-TA) in der Wohnung gelegt werden. Fiber to the Home (FTTH) lautet der entscheidende Fachbegriff. Außendienstler, mitunter auch Drücker, versuchten oft, an der Haustür etwas anderes zu verkaufen, teils mit unlauteren Mitteln, warnen die Verbraucherzentralen. Oft werde fälschlicherweise behauptet, Glasfaser liege schon im Haus, teils sei irreführend von „Kabel-Glas­faser“, „Koax-Glas­faser-Technologie“ oder auch von „Gigabit-Anschluss“ die Rede.

Wann wird Glasfaser bei mir ausgebaut? Der Status quo ist im Breitbandatlas der Bundesnetzagentur einsehbar, einer Karte, die die Internetversorgung visualisiert. Dort muss man seine Adresse eingeben und unter „Technologie“ FTTH einstellen. Die Karte sagt aber nichts über die Ausbaupläne von Anbietern aus.

Was sind Vorverträge? Oft versucht ein Anbieter erst einmal, möglichst viele Vorverträge abzuschließen und baut erst aus, wenn die Zahl der Interessenten hoch genug ist. Teils wird man sogar von mehreren ausbauwilligen Unternehmen umworben, so die Verbraucherschützer. Dann gelte: Keine Doppelabschlüsse produzieren. Auf den Anschluss muss man oft viele Monate warten, wenn nicht länger. Deshalb lassen sich nicht immer parallele Nutzungskosten vermeiden, wenn bei der Glasfaser-Schaltung noch ein DSL- oder Kabel-Vertrag mit einem anderen Anbieter läuft. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es in diesem Fall nicht.

Was müssen Mieter und Wohnungseigentümer beachten? Mieter, die Interesse an einem Glasfaseranschluss haben, sollten sich mit dem Eigentümer oder der Hausverwaltung als Entscheidungsträger in Verbindung setzen. Wohnungseigentümer, die Glasfaser wollen, haben sogar ein Recht auf einen Anschlussbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die anderen dürfen ihre Zustimmung nicht verweigern, denn das Wohnungseigentumsgesetz privilegiert die Anbindung an ein „Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität“.

Was kostet der Bau eines Glasfaseranschlusses? Die Baukosten bei einem reinen Anschlussvertrag beziffern die Verbraucherzentralen auf 500 bis 1000 Euro. Diese Kosten ließen sich aber oft umgehen: Viele Unternehmen bieten auch oder ausschließlich einen Anschlussvertrag mit Nutzungsvertrag (Kombivertrag) an. In diesem Fall werden die Anschlusskosten erlassen, wenn man für mindestens zwei Jahre unterschreibt.

Was kostet ein Glasfasertarif monatlich? Die Tarife mit 1000 Mbit/s (1 Gbit/s) Bandbreite kosten oft 80 bis 100 Euro im Monat, hat das Verbraucherportal Finanztip erhoben. Tarife mit weniger Bandbreite seien ungefähr für die Hälfte zu haben.

Brauche ich Glasfaser überhaupt? Hausbesitzern, die unsicher sind, raten die Verbraucherschützer, einen Glasfaseranschluss als Investition in die Zukunft zu betrachten, die den stetig steigenden Bandbreitenbedarf berücksichtigt. Zudem werte so ein Anschluss die Immobilie auf. Eine Rückkehr ist kein Problem, wenn DSL- oder Kabel-Internet noch angeboten werden.

Wer verlegt die Glasfaser im Haus? Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern verkabeln die Anbieter meist noch selbst bis zu 20 Meter weit in die Wohnräume hinein – vor­ausgesetzt, der Kabelweg inklusive Bohrlöchern ist vorbereitet, erklären die Verbraucherzentralen. Bei Mehrfamilienhäusern sind die Eigentümer bei der Inhouse-Verkabelung gefragt und müssen zunächst die Kosten tragen. Diese Vorleistung dürfen sie aber über die Nebenkosten umlegen: im Normalfall fünf Euro pro Monat für fünf Jahre.

Welche Router eignen sich für den Glasfaseranschluss? Alle, in denen ein passendes Glasfaser- Modem – ONT oder ONU – integriert ist. Es gilt die freie Router-Wahl: Sie müssen kein Gerät vom Anbieter kaufen oder teuer mieten. Wer einen neuen Router mit integriertem Glasfaser-Modem anschaffen möchte, muss darauf achten, dass das Modem den vom Anbieter eingesetzten Standard unterstützt: AON oder PON (und Varianten). Anbieter sind zur Veröffentlichung der Schnittstellenbeschreibung verpflichtet.

Wie schnell ist Glasfaser-Internet?

Angeboten werden derzeit Tarife mit Geschwindigkeiten zwischen 25 Megabit pro Sekunde (MBit/s) und 1000 MBit/s. Letzteres entspricht 1 Gigabit pro Sekunde (GBit/s). Technisch möglich ist ein Vielfaches der Gigabit-Geschwindigkeit. Welche Geschwindigkeit sinnvoll ist, hängt stark vom persönlichen Szenario der Nutzung ab. Single- oder Paar-Haushalte, die vornehmlich im Internet surfen oder Serien streamen, kommen mit Bandbreiten von unter 100 Mbit/s im Download klar, auch fürs Homeoffice. Dagegen benötigten Familien mit Eltern im Homeoffice und Kindern, die viel im Netz sind, zwischen 100 und 400 Mbit/s, rechnen Verbraucherzentralen vor. 500 Mbit/s bis einem GBit/s hingegen seien in der Regel nur für Firmen interessant.

Radwege in Oberhavel – vielerorts Fehlanzeige

OGA vom 02. November 2023 OBERHAVEL

Radweg frühestens 2026 in Sicht

Sicherheit 

Nach dem tödlichen Radunfall vom Oktober 2020 erneuerten die BI-Mitglieder – der getötete Radfahrer gehörte der Bürgerinitiative ebenfalls an – die Forderung nach dem Bau eines Radwegs entlang der Landesstraße 21.

Von Roland Becker

Nach dem tödlichen Unfall im Oktober 2020 scheint der Radweg umso dringender. Das Radwege-Projekt ist ein Beispiel dafür, wie langsam die Mühlen der Bürokratie arbeiten. Wenn Wensickendorfs Ortsvorsteher Heinz Ließke davon spricht, im Landkreis einen Teilerfolg errungen zu haben, bezieht er sich auf den im Mai 2023 vom Kreistag beschlossenen Radwegenetzplan. Darin ist der Radweg von Summt über Wensickendorf und Zehlendorf bis Kreuzbruch mit der höchsten Priorität vermerkt. Das heißt aber noch längst nicht, dass nun das Buddeln und Bauen beginnt. Schließlich handelt es sich nicht um eine kreiseigene, sondern um eine Landesstraße.

Die Oberhavel-Prioritätenliste ist erst einmal an die Landesregierung in Potsdam gegangen. Dort wird sie eine ganze Weile mit denen aus den anderen Landkreisen im Schubfach liegen. In Potsdam hat man sich laut Ließke vorgenommen, das Landes-Radwegekonzept bis Ende 2024 zu überarbeiten. „Dabei werden wir uns einbringen. Auch der ADFC wird Druck machen“, ist sich Ließke sicher.

Zühlsdorfer Kinder müssen durch den Wald.

Ziel ist es, dass der gewünschte Radweg auch auf Landesebene die höchste Priorität erhält und die Planungen schnellstmöglich beginnen. Wobei das mit der Geschwindigkeit so eine Sache ist: Selbst wenn das Landeskonzept noch Ende 2024 im Landtag beschlossen wird, dürfte frühstens 2026 mit dem Bau begonnen werden. Das allerdings wäre schon ein Fortschritt. Bislang hieß es vom Land, dass der Radweg erst nach 2030 entstehen soll.

Ließke hat dabei nicht nur den Abschnitt zwischen Wensickendorf und Zehlendorf im Blick. Als Mitglied der Bürgerinitiative stört es ihn ebenso, dass Kinder aus Zühlsdorf zur Schule nach Mühlenbeck statt auf einem Radweg an der L21 auf einem durch den Wald führenden Sandweg fahren müssen.

Hier könnte eigentlich recht schnell eine Radspur entstehen, der noch dazu kaum Bäume geopfert werden müssten. „Zwischen Summt und Wensickendorf gibt es einen Brandschutzstreifen“, weiß Ließke. Die Forstbehörde habe bereits versichert, dass nichts dagegen spreche, diesen zum Radweg auszubauen. Auch eine darunter verlaufende Gasleitung sei nicht hinderlich. Fehlt nur noch, dass das Land und der Landesbetrieb Straßenwesen Druck machen.

Kreiselternrat will bei der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans seine Forderungen berücksichtigt wissen

Dann soll doch der Kreiselternrat rechtzeitig das Gespräch mit den Verantwortlichen des Kreises, also auch mit der Kreisverwaltung suchen und gleichzeitig Finanzierungsmöglichkeiten der Forderungen aufzeigen.

Aber hier nun erst einmal zum Artikel von Herrn Becker, dessen Frau Schulleiterin in Velten ist.

OGA vom 30. Oktober 2023 OBERHAVEL

Gespräche mit allen Fraktionen

Bildung

Kreiselternrat will bei der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans seine Forderungen berücksichtigt wissen.

Von Roland Becker

Oberhavel. Wenn Alexander Krupp an überdimensionierte Schulen denkt, fällt ihm sofort die Torhorst-Gesamtschule in Oranienburg ein. „Laut Fortschreibung des Schulentwicklungsplans soll die durch einen Anbau achtzügig werden“, sagt der Vorsitzende des Kreiselternrates und lässt seine Kritik auf dem Fuße folgen: „Eine Erweiterung der Flächen für Pausen, Freizeit und Sport sowie eine größere Mensa sind nicht geplant.“ Auch hier befürchtet er, dass sich aus der Enge soziale Konflikte ergeben können.

Alexander Krupp ist niemand, der die Schulpolitik des Kreises in Bausch und Bogen verdammt.  Der aktuell geltende Schulentwicklungsplan habe auch dank der Forderungen des Kreiselternrats bereits erhebliche Verbesserungen gebracht. Dass darin mehr Schulstandorte enthalten sind als zuvor, sieht er als Erfolg an. „Das muss uns jetzt erneut gelingen“, beschreibt er aus seiner Sicht das Ziel für die neuerliche Novellierung, die von den Mitgliedern des Kreistages bereits kontrovers diskutiert wird.

Um für die jetzigen und nächsten Generationen möglichst perfekte Bedingungen zu schaffen, will der Kreiselternrat mit allen Fraktionen sprechen, bevor diese im Kreistag über den novellierten Schulentwicklungsplan abstimmen. „Unsere Aufgabe ist es, dass wir unter den Fraktionen Verbündete finden, die die Positionen der Eltern vertreten“, beschreibt er die Aufgabe seines Gremiums. Dessen Positionen dürften auf der Sitzung am 7. November festgezurrt werden. Danach bleiben noch zwei Wochen Zeit, ehe der Bildungsausschuss die Beschlussvorlage des Landrats am 20. November diskutieren wird.

Für die Zukunft wünscht sich Alexander Krupp, dass der Landkreis die Schülerzahlen nicht herunterrechnet, wenn der Bedarf an Schulplätzen ermittelt wird. Natürlich soll keine Schule am Bedarf vorbei gebaut werden – und davon kann bis heute auch nicht die Rede sein. „Wir brauchen keinen leeren Beton. Aber wir müssen so planen, dass die Schulkapazität problemlos und schnell erweitert werden kann“, sagt er. Dabei erinnert er an „eine gute Idee der Verwaltung“. Die habe einst vorgeschlagen, neue Schulen so zu bauen, dass diese in anderer Form genutzt werden können, falls die Schülerzahlen wieder zurückgehen sollten. Krupp findet es schade, dass „diese Idee nicht Eingang in den Schulentwicklungsplan gefunden hat“.

Schulen in Oberhavel und kein Ende…

OGA vom 30. Oktober 2023 TITELSEITE

Eltern fordern mehr Tempo beim Schulbau

Bildung

Schüler in Containern sowie Neubauten von teils sehr großen Schulen: Die Schulpolitik des Kreises Oberhavel stößt auf Kritik.

Von Roland Becker

Die weiterführenden Schulen in Oberhavel platzen aus allen Nähten. Der Kreis kommt kaum noch hinterher, genügend Schulplätze zur Verfügung zu stellen. Das ruft auch den Kreiselternrat auf den Plan. Dieser äußert an der jetzt im Kreistag vorgelegten Novellierung des Schulentwicklungsplans deutliche Kritik. Was halten die Elternvertreter vom großen Schulneubau in Velten, von der verweigerten Oberschule für Oberkrämer und den Container-Schulen?

Der aktuelle Schulentwicklungsplan ist gerade mal eineinhalb Jahre alt und schon Makulatur. Die Folge: Unter dem Druck, dass für das Schuljahr 2024/25 nach aktuellem Stand 261 Plätze fehlen, muss der Kreis zu Notlösungen greifen. „Wir haben die Situation, dass dauerhaft der Realität hinterhergelaufen wird. Für die Schulsituation der Kinder ist das ein Drama“, schlägt Alexander Krupp, Sprecher des Kreiselternrats, Alarm.

Unsere Kinder sitzen in Containern und müssen in drei Schichten zum Mittagessen.

Der Realität hinterherzulaufen bedeutet, dass viele Kinder und Jugendliche künftig in Containern unterrichtet werden. Vom Landkreis wird dafür das Wort Modulbauten verwendet. Klingt besser, beschönigt aber einiges. „Da sitzen unsere Kinder in Blechcontainern und müssen in drei Schichten zum Mittagessen. Auf dem Schulhof haben sie keine Chance, sich aus dem Weg zu gehen“, spielt Krupp darauf an, dass die Enge zu mehr verbalen und körperlichen Attacken führen kann.

In der jetzigen Situation gibt es zu den Containern keine Alternative, räumt der Kreiselternsprecher ein. „Man kann die Kinder nicht auf den Hof stellen und im Regen unterrichten.“ Das bedeutet aber auch, dass Sporthallen, Pausenräume und Mensen viel mehr Schülerinnen und Schüler verkraften müssen. Dazu komme, dass teilweise Fachkabinette in Klassenräume umgewandelt werden. Auch Räume für den Teilungsunterricht fehlen.

Krupp, der auch Mitglied des Landeselternrates ist, hat einst große Hoffnungen in den neuen Landrat gesetzt. Er erinnert daran, dass Alexander Tönnies (SPD) Anfang 2022 in seinem Wahlkampf öffentlich versprochen habe, Oberhavel zum Bildungslandkreis aufsteigen zu lassen. „Es wäre schön, wenn wir das hinbekommen“, meint der Elternsprecher heute und fordert deshalb mehr Tempo beim Bau von Schulen.

Es wird noch Jahre dauern, ehe geplante Neubauten wie die Gesamtschule in Velten oder die in Schönfließ – diese soll frühestens 2030/31 fertig sein – für spürbare Entlastungen sorgen. „Das hilft vielleicht Kindern, die jetzt in die erste Klasse kommen. Aber es hilft nicht den jetzigen Siebtklässlern“, kritisiert der in Glienicke lebende dreifache Vater das aus seiner Sicht mit angezogener Handbremse gefahrene Tempo für die Bauvorhaben. In Namen des Kreiselternrats fordert er: „Wir wünschen uns eine beschleunigte Planung.“

Krupp hat den Entwurf für den zu modifizierenden Schulentwicklungsplan genau gelesen. Dabei fallen ihm Formulierungen wie diese auf: „Die Barbara-Zürner-Oberschule soll dabei als bestehende Einrichtung erhalten bleiben.“ Der Elternvertreter möchte das klarer gefasst wissen. „Die Schule wird erhalten“, fordert er für die Veltener Bildungseinrichtung.

Wenige Hundert Meter entfernt soll neben Veltens Gymnasium eine Gesamtschule entstehen. Auch unter den Kreistagsabgeordneten sind längst nicht alle damit einverstanden, dort eine fünfzügige Schule zu errichten. Krupp hält sich mit Kritik an dieser Stelle zurück. Das hat weniger damit zu tun, dass er dazu garantiert eine Meinung hat, als damit, dass sich der Kreiselternrat Mitte Oktober neu konstituierte. Daher müssen zu einigen Problemfällen in der Schullandschaft erst noch gemeinsame Positionen gefunden werden.

Seine eigene Meinung aber steht fest: „Es sollten keine extrem großen Schulstandorte entwickelt werden.“ Er plädiere getreu dem bisherigen Motto des Kreiselternrates – Kurze Wege für kleine Füße – für dezentrale Bildungseinrichtungen. Indirekt kann das als ein Appell zum Bau einer weiterführenden Schule in Oberkrämer verstanden werden. Im Landratsamt, wo man sich beharrlich dagegen wehrt, wird das nicht gern gelesen werden.

Nazis wehren sich gegen Verbot ihrer Vereinigung – geht’s noch?

Für Nazis ist in dieser Gesellschaft kein Platz!

Wer Nazi sein möchte, ob aus Überzeugung, aus Dummheit oder als Mitläufer, hat mit den Konsequenzen seine Handelns zu rechnen.

Übrigens nicht nur Nazis; alle Bürgerinnen und Bürger sind für ihr Handeln verantwortlich.

Wer aus der Geschichte nicht gelernt hat oder intellektuell nicht in der Lage ist daraus zu lernen und sich keine Hilfe holt, wird von der demokratischen Gesellschaft ausgeschlossen.

Doch nun zum Artikel:

OGA vom 30. Oktober 2023 BERLIN

Neonazi-Gruppe wehrt sich gegen Verbot

Hammerskins Mitglieder in Brandenburg und Berlin klagen nach Entscheidung des Bundesinnenministeriums.

Von Bodo Baumert

Potsdam. Mit einem Großaufgebot ist die Polizei am 23. September deutschlandweit gegen die Gruppierung der „Hammerskins Deutschland“ vorgegangen. 28 Wohnungen und Vereinsräume wurden durchsucht, mehrere davon in Brandenburg und Berlin. Grundlage war ein Verbot des als rechtsextrem eingestuften Organisation durch das Bundesinnenministerium am selben Tag. Nun wehren sich Mitglieder der rechten Bruderschaft gegen dieses Verbot.

Wie das Bundesverwaltungsgericht auf Nachfrage bestätigt, liegen mehrere Klagen von Vereinsmitgliedern und Untergruppierungen vor. Zunächst hatten WDR und NDR berichtet, dass solche Klagen eingereicht wurden. Deren Zahl ist inzwischen auf zwölf gestiegen, darunter auch von „jeweils einer Privatperson aus Berlin und Brandenburg“, wie die Pressestelle des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt.

In Brandenburg hatte die Polizei im September zwei Objekte im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, eines in Barnim sowie eine Wohnung im Havelland durchsucht. Die Razzia richtete sich laut Ministerium nur gegen mutmaßliche Führungsfiguren der Gruppe. Die Behörden schätzen die Zahl der Mitglieder der konspirativ handelnden Vereinigung insgesamt auf rund 130 in Deutschland.

Grund des Verbots war laut Innenministerium, dass der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung agiere. Zudem liefen Zweck und Tätigkeit der Vereinigung den Strafgesetzen zuwider. Bei Konzertveranstaltungen der Gruppe würden auch Nicht-Mitglieder mit rechtsextremistischem Gedankengut ideologisiert. Mitglieder der Vereinigung seien zudem als Sicherungsdienst für rechtsextremistische Veranstaltungen im Einsatz.

Erfolgschancen ungewiss

In Brandenburg trat die Gruppe laut Verfassungsschutzbericht eher selten öffentlich in Erscheinung. Anders als andere Gruppierungen verzichte sie bei Auftritten meist auf ein einheitliches Outfit. Aktiv sei die Vereinigung vor allem bei der Organisation rechter Konzerte.

Offen ist, welchen Erfolg die Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig haben werden. In der Vergangenheit gab es mehrere ähnliche Klagen, etwa gegen das Verbot des als rechtsextrem eingestuften Vereins Nordadler oder des linksextremen Portals Indymedia. Beide Klagen hat das Gericht abgelehnt, da die Kläger, jeweils als Mitglieder des Vereins geführte Personen, keine Klagebefugnis gegen das Verbot hatten. Diese stehe lediglich dem Verein selbst oder führenden Vertretern zu, die im Namen der Organisation auftreten, zu. Die jüngste Klage gegen ein Vereinsverbot hat das Bundesverwaltungsgericht im August 2023 behandelt. Dort klagte der Verein Ansaar International gegen sein Verbot – auch diesmal ohne Erfolg. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verein einen Teil seiner eingeworbenen Spendengelder der Hamas und anderen Terrororganisationen zur Verfügung stelle.

Vom Verbot bis zur Entscheidung über die Klage hat es in diesem Fall fast zwei Jahre gedauert. Wie lange das Bundesverwaltungsgericht im Fall der Hammerskins brauchen wird, bleibt abzuwarten. Bisher seien noch keine Termine festgesetzt, teilt das Gericht mit.