*** Achtung: Buchinformation ***

Martha Stout „Der Soziopath von nebenan. Die Skrupelosen: Lügen, Taktiken und Tricks“

Springer, 306 Seiten, 34,99 €uro

Ich finde das Thema gerade sehr aktuell und freue mich, dass der OGA vom 13.06.2020 dieses auf Seite 3 des Journal aufgreift und einen guten Vergleich zu „House of Cards“ zieht.

Ohne Gewissen

Folgen Sie dem Link; besser kann ich es auch nicht erklären 🙂

Zauberstoff fürs Klima

So titelt der OGA am 10.06.2020 auf Seite 23 zu „Themen der Tagespolitik“.

Da mir nicht nur der Klimaschutz im Allgemeinen, sondern auch im Besonderen am Herzen liegt, möchte ich dieses Thema gern hier aufgreifen.

„Wasserstoff erlebt momentan einen zweiten Frühling“

Ich kann nicht nachvollziehen, warum das Thema einen „zweiten Frühling“ erlebt, denn Wasserstoff als Antriebsenergie ist kein neues Thema. Es wurde sowohl von der Auto- als auch von der Petrolindustrie immer kleingeredet bzw. gänzlich verschwiegen. Dabei ist „Windenergie“ bereits ein alter Hut. Schauen Sie nur einmal zur Fa. ENERTAG nach Prenzlau. Dort fahren alle Firmenwagen mit Wasserstoff – seit Jahren.

Über eine rege Diskussion würde ich mich freuen.

Corona-Verordnung: Regelungen ab dem 15.06.2020

Im OGA vom Samstag, den 13.06.2020 werden die wichtigsten Regelungen zur Lockerung der Corona-Regeln aufgeführt:

Brandenburg

Bußgelder von 50 bis zu 10 000 Euro

Verordnung Ab kommendem Montag gelten in Brandenburg zahlreiche neue Regeln. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Maßnahmen vom Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bis hin zu Veranstaltungen.


Bis auf wenige konkrete Einschränkungen ist mit der neuen Verordnung, die das Brandenburger Kabinett am Freitag beschlossen hat, vieles wieder erlaubt. Sie tritt am Montag in Kraft. Im Folgenden informieren wir über die wichtigsten Maßnahmen:


Abstands- und Hygieneregeln


Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln gelten weiter als zentraler Baustein des Infektionsschutzes generell für alle Personen. Dazu zählen besonders regelmäßiges und gründliches Händewaschen, Husten und Niesen am besten in ein Einwegtaschentuch oder in die Armbeuge, Vermeiden von physischen Kontakten wie Händeschütteln und Umarmungen bei Begrüßung oder Verabschiedung, regelmäßiges Lüften aller Aufenthaltsräume.


Abstand halten gehört zu den wichtigsten Verhaltensmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus. Deshalb ist zwischen Personen im öffentlichen und privaten Bereich weiter grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.


Das Abstandsgebot gilt nicht für


● Angehörige des eigenen Haushalts sowie für Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht,


● im Bereich der Kindertagesbetreuung sowie in den Bereichen der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Hilfen zur Erziehung,


● ab dem 25. Juni 2020 zwischen Schülerinnen und Schülern sowie zwischen Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften. Aber: Die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Lehrkräften oder dem sonstigen Schulpersonal bleibt davon unberührt.


Keine grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen mehr


Die bisherigen Kontaktbeschränkungen entfallen. Das bedeutet, dass sich Freunde, Verwandte und Bekannte wieder treffen können, ohne eine bestimmte Obergrenze einhalten zu müssen. Private Zusammenkünfte oder Feiern im privaten oder familiären Bereich können ohne gewichtigen Anlass stattfinden.


Aber: Alle müssen die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln einhalten.


Und auch hier gilt: Die Obergrenze in der Großveranstaltungsverbotsverordnung muss beachtet werden. Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1 000 zeitgleich Anwesenden – Großveranstaltungen – bleiben bis einschließlich 31. August 2020 untersagt.


Mund-Nasen-Bedeckung


Im Land Brandenburg müssen alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr


● in Verkaufsstellen des Einzelhandels,


● in Einrichtungen zur Erbringung von Dienstleistungen wie zum Beispiel Friseur- und Fußpflegebetriebe, Kosmetik- und Nagelstudios oder anderen Dienstleistungseinrichtungen und Einrichtungen, bei denen ein physischer Kundenkontakt stattfindet,


● bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs (insbesondere ÖPNV, Taxen, Schülerbeförderung),


● bei Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflügen und vergleichbaren touristischen Angeboten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. ● Neu ist die Regelung hinsichtlich Reisebusreisen und vergleichbaren touristischen Angeboten. Diese Klarstellung wurde eingefügt, da es gerade vor der beginnenden Urlaubszeit hierzu zahlreiche Fragen gab. Boots- und Floßausflüge im privaten Bereich fallen jedoch nicht unter den Begriff „Schiffsausflüge“.


Ausgenommen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind:


● Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall Personen, mit denen sie kommunizieren, ● Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies ist in geeigneter Weise glaubhaft zu machen. ● Beschäftigte in Verkaufsstellen und Einrichtungen zur Erbringung von Dienstleistungen, die keinen direkten Kundenkontakt haben oder wenn an ihrem Arbeitsplatz die Ausbreitung von Tröpfchenpartikeln durch geeignete technische Vorrichtungen wirkungsgleich verringert wird.


Versammlungen und Veranstaltungen


Alle Versammlungen und Veranstaltungen sind wieder grundsätzlich erlaubt, es gibt keine Obergrenze mehr.


● Veranstaltungen im Sinne der Umgangsverordnung sind alle öffentlichen und nichtöffentlichen planmäßigen, zeitlich eingegrenzten Zusammenkünfte, welche nach ihrem jeweils spezifischen Zweck vom bloßen gemeinsamen Verweilen an einem Ort abgegrenzt sind, auf einer besonderen Veranlassung beruhen und regelmäßig ein Ablaufprogramm haben. Hierzu gehören auch Gottesdienste und Zeremonien von Religionsgemeinschaften.


● Darüber hinaus zählen zu den Veranstaltungen zum Beispiel Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Volksfeste, Konzerte, Open-Air-Konzerte, Rock-Festivals, Umzüge, Wahlkampf-, Jubiläums-, Wohltätigkeits-, Theater-, Faschings- sowie Verkaufsveranstaltungen, Lehrveranstaltungen, Tagungen, Kongresse, Seminare, Zirkusse, Einweihungsfeiern, Richtfeste, Hochzeiten, Filmvorführungen, Parteitage, Partys, Stadtfeste, Kinderfeste und Paraden.


● Die Obergrenze der Teilnehmenden wird für Veranstaltungen nun nur noch über die Großveranstaltungsverbortsverordnung geregelt: danach sind Veranstaltungen im Sinne der Umgangsverordnung mit bis zu 1 000 zeitgleich Anwesenden erlaubt.


Entscheidend bei der Durchführung ist: Die Veranstalter müssen auf der Grundlage eines Hygienekonzepts bei Veranstaltungen, die unter freiem Himmel stattfinden, die Einhaltung der allgemeinen Regeln sicherstellen sowie den Zutritt und Aufenthalt der Teilnehmenden steuern und beschränken. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen muss aufgrund des vergleichsweise höheren Infektionsrisikos zusätzlich für einen regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft gesorgt werden sowie die Personendaten in einer Anwesenheitsliste für die Kontaktnachverfolgung erfassen werden.


Teilnehmende müssen bei Versammlungen und Veranstaltungen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, es wird aber allgemein empfohlen.


Sport


Sport in und auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist grundsätzlich erlaubt. Die Betreiberinnen und Betreiber müssen auf der Grundlage von Hygienekonzepten die Einhaltung der allgemeinen Regeln sowie die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts sicherstellen.


Beim Sport in geschlossenen Räumen muss zusätzlich für eine ausreichende Raumlüftung gesorgt und müssen Personendaten erfasst werden. In allen Fällen muss die Sportausübung kontaktfrei erfolgen – ausgenommen sind die Personen, für die das Abstandsgebot nicht gilt. Dies gilt nicht für den Schulbetrieb.


● Das bedeutet, dass im Amateurbereich Sportarten wie zum Beispiel Fußball, Handball oder Basketball nur im kontaktfreien Training möglich sind, aber noch nicht im regulären Spielbetrieb (zum Beispiel Punkt- und Pokalspiele).


● Der Wettkampfbetrieb der Berufssportlerinnen und -sportler, der Bundesligateams und der Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sportarten an Bundes-, Landes- und Olympiastützpunkten, der im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet, kann durchgeführt werden.


● Schwimmbäder, Spaß- und Freizeitbäder, Thermalbäder, Freibäder und sonstige Badeanlagen dürfen ebenfalls wieder öffnen. Hier gelten die gleichen Anforderungen wie für die Sportanlagen.


Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen


Die Auflagen für Besuche in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Pflegeheimen und besonderen Wohnformen werden schrittweise gelockert. Patienten oder Bewohner in solchen Einrichtungen können nun täglich durch bis zu zwei Personen besucht werden. Bislang war das nur bis zu einer Person möglich. Diese Beschränkung der Personenzahl entfällt nach dem 15. Juli 2020.


Aber: Personen mit Atemwegsinfektionen sind vom Besuchsrecht ausgeschlossen.


Werkstätten und Tagesstätten für Menschen mit Behinderungen


Der Betrieb von Werkstätten und Tagesförderstätten für Menschen mit Behinderungen ist noch bis zum 30. Juni auf ihren Notbetrieb beschränkt. Ab dem 1. Juli können diese Einrichtungen unter Einhaltung der allgemeinen Regeln ihren regulären Betrieb aufnehmen.


Bußgeldkatalog jetzt in der Umgangsverordnung


Der Brandenburger Bußgeldkatalog zur Durchsetzung der Corona-Regeln ist jetzt in der neuen Umgangsverordnung enthalten. Verstöße gegen die Gebote und Verbote stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie können mit einer Geldbuße von 50 bis zu 10 000 Euro geahndet werden.


Wer zum Beispiel den Mindestabstand nicht entsprechend der Umgangsverordnung einhält, dem droht ein Bußgeld zwischen 50 bis 250 Euro. Die Nichtumsetzung eines Hygienekonzepts kann mit 100 bis 5 000 Euro geahndet werden. Wer trotz einer Atemwegsinfektion ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim besucht, muss mit einem Bußgeld zwischen 250 bis 2 500 Euro rechnen.


Änderung der Quarantäne-Verordnung


Danach gilt ab dem 16. Juni im Land Brandenburg:


● Personen, die aus dem Ausland nach Brandenburg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen ständig dort abzusondern.


Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesgesundheitsministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium und wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht. Die geänderte Quarantäneverordnung tritt am 16. Juni in Kraft und gilt bis einschließlich zum 16. August 2020.⇥Quelle: Staatskanzlei ⇥des Landes Brandenburg

In Fitnessstudios darf unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln trainiert werden. Dafür sind einige Geräte gesperrt. Die Räume müssen regelmäßig gelüftet werden.⇥Foto: Jens Kalaene/zb

Quelle: Publikation Märkische Onlinezeitung Regionalausgabe Oranienburger Generalanzeiger – Oranienburg Ausgabe Nr.136 Datum Samstag, den 13. Juni 2020 Seite Nr.10 Deep-Link-Referenznummer 67536333

Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg

Zweite Verordnung zur Änderung der Großveranstaltungsverbotsverordnung

Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg

Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kremmen am Donnerstag, den 11. Juni 2020, um 19.00 Uhr

Die Stadtverordnetenversammlung in Kremmen findet am Donnerstag, den 11.06.12.2020, um 19.00 Uhr in Kremmen, Ruppiner Chaussee 9, Stadtparkhalle, statt.

von der Verwaltung anwesend: Frau Nebel, Herr Bröker, Herr Wießner Herr Wießner

Die Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung
  2. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtverordnetenversammlung vom 23.04.2020
  3. Feststellung der Tagesordnung
  4. Informationen des Bürgermeisters
  5. Einwohnerfragestunde
  6. Beratung und Beschluss: Vorläufige Mittelsperrungen im Haushaltsplan 2020 für investive und konsumtive Auszahlungen aufgrund der möglichen finanziellen Folgen durch die COVID-19 Pandemie Beschlussvorlage – 01-62-2020
  7. Beratung und Beschluss: Billigung und Offenlegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 75 „Neue Kietzstraße/Schwedengasse“ der Stadt Kremmen Beschlussvorlage – 01-71-2020
  8. Beratung und Beschluss: Billigung und Offenlegung des Entwurfes der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 „Verbrauchermarkt Berliner Straße, Heinigswiesen“ der Stadt Kremmen (Auslegungsbeschluss) Beschlussvorlage – 01-76-2020
  9. Beratung und Beschluss: Walter-Köpke-Weg – Beschluss über die Einziehung bisher öffentlichen Straßenlandes Beschlussvorlage – 01-70-2020
  10. Beratung und Beschluss: Walter-Köpke-Weg -Beschluss über Straßenname- Umbenennung des Stichweges (private Verkehrsfläche) aus Bebauungsplan Nr. 57 „Am Sittelskanal“ Beschlussvorlage – 01-74-2020
  11. Beratung und Beschluss: An der Lärche – Beschluss über Straßennamen – Neubenennung einer Straße aus Bebauungsplan Nr. 60 „Ziegeleiweg“ Beschlussvorlage – 01-72-2020
  12. Beratung und Beschluss: An der Ziegelei – Beschluss über Umbenennung einer Straße aus dem Bebauungsplan Nr. 60 „Ziegeleiweg“ Beschlussvorlage – 01-73-2020
  13. Beratung und Beschluss: Änderungsbeschluss zur Prioritätenliste für Straßenreparaturarbeiten im Jahr 2020 Beschlussvorlage – 01-79-2020
  14. Beratung und Beschluss: Kauf eines Tanklöschfahrzeuges für die Feuerwehr Kremmen Löschzug Beetz/Sommerfeld Beschlussvorlage – 01-86-2020
  15. Beratung und Beschluss: Neubesetzung des Aufsichtsrates der Wohnungsbaugesellschaft Kremmen mbH Beschlussvorlage – 01-87-2020
  16. Beratung und Beschluss: Neubesetzung der Mitglieder des Hauptausschusses und der Stellvertreter Antrag der CDU-Fraktion – Beschlussvorlage – 01-88-2020
  17. Beratung und Beschluss: Einleitung eines Bebauungsplanaufhebungsverfahrens Nr. 2 „Am Schlosspark“ Staffelde Antrag der UWG/LGU/SPD-Fraktion – Beschlussvorlage – 01-66-2020
  18. Beratung und Beschluss: Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB über den Bebauungsplan Nr. 2 „Am Schlosspark“ in Staffelde Antrag der Fraktion UWG/LGU/SPD-Fraktion – Beschlussvorlage – 01-68-2020
  19. Beratung und Beschluss: Beteiligung mit 5.000 an Belohnung zur Ergreifung des Feuerteufels im Löwenberger Land Antrag der Fraktion UWG/LGU/SPD – Beschlussvorlage – 01-69-2020
  20. Anfragen und Informationen der Abgeordneten

II. Nichtöffentlicher Teil

  1. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Stadtverordnetenversammlung vom 23.04.2020
  1. Beratung und Beschluss: Vergabe der Stufe 2 der Planungsleistungen Fußgängerbrücken
    am Ruppiner Kanal Beschlussvorlage – 01-61-2020
  2. Beratung und Beschluss: Vergabe zum Kauf eines Löschfahrzeuges für die Feuerwehr Kremmen Löschzug Beetz/Sommerfeld
    Beschlussvorlage – 01-77-2020
  3. Beratung und Beschluss: Vergabe der Bauleistungen „Neubau Kita Rhinstrolche“ Los 4 – Fassadenarbeiten – Beschlussvorlage – 01-78-2020
  4. Beratung und Beschluss: Vergabe der Bauleistung „Neubau Kita Rhinstrolche“ Los 5 – Tischlerarbeiten – Beschlussvorlage – 01-80-2020
  5. Beratung und Beschluss: Vergabe der Bauleistungen „Neubau Kita Rhinstrolche“ Los 6 – Trockenbauarbeiten – Beschlussvorlage – 01-81-2020
  6. Beratung und Beschluss: Vergabe der Bauleistungen „Neubau Kita Rhinstrolche“ Los 7 – Fliesen- Plattenarbeiten – Beschlussvorlage – 01-82-2020
  7. Beratung und Beschluss: Vergabe von Bauleistungen „Neubau Kita Rhinstrolche“ Los 8 – Maler- und Bodenbelagsarbeiten
    Beschlussvorlage – 01-83-2020
  8. Beratung und Beschluss: Vergabe der Bauleistungen „Neubau Kita Rhinstrolche“ Los 15 – Heizung/Sanitär/Lüftung –
    Beschlussvorlage – 01-84-2020
  9. Beratung und Beschluss: Vergabe der Bauleistungen „Neubau Kita Rhinstrolche2 Los 16 – Elektroinstallation – Beschlussvorlage – 01-85-2020
  10. Beratung und Beschluss: Vergabe der Bauleistungen „Straßenreparaturarbeiten 2020“ nach Beschränkter Ausschreibung
    Beschlussvorlage – 01-89-2020
  11. Anfragen und Informationen der Abgeordneten

Die Beschlussvorlagen

Ortsbeiratssitzung Sommerfeld am 08. Juni 2020

Die nächste Ortsbeiratssitzung in Sommerfeld findet am Montag, den 08. Juni 2020, um 19.30 Uhr in der Bahnhofstraße 30 – Sportplatzgebäude, statt.

Die Tagesordnung

Von der Verwaltung anwesend:

I. Öffentlicher Teil

  1. Eröffnung
  2. Feststellung der Tagesordnung und Änderungsanträge
  3. Information des Ortsvorstehers
  4. Protokollkontrolle
  5. Einwohnerfragestunde und Hinweise der Bürger
  6. Beratung: Friedhofssatzung der Stadt Kremmen
  7. Sonstiges

II. Nicht öffentlicher Teil

  1. Sonstiges

Familie Berger richtet Sommerfelder Badestelle her

… so titelt der OGA vom 13.05.2020 auf Seite 5.

Ich erwähne diesen Artikel deshalb auf meinem Blog, weil es ein Zeichen dafür ist, dass nicht alle Menschen egomanisch und narzistisch sind, sondern sich noch für andere, ihre Mitmenschen einsetzen.

Familie Berger gehört ein großes Dankeschön!!!

Hier der Artikel:

Engagement In Eigenleistung wird das Naturidyll saniert. Ortsvorsteher Jürgen Kurth lobt die Zusammenarbeit.


Sommerfeld. Halbschattige Lage, nicht überlaufen, Natur pur: Die Sommerfelder Badestelle am Beetzer See bot einst ideale Erholungsbedingungen. Doch der Zahn der Zeit habe an der idyllische Badestelle genagt, sagt Ortsvorsteher Jürgen Kurth (UWG/LGU). „Wechselnde und meist leider abnehmende Wasserstände führten zu einer teilweisen Verlandung und der Ausbreitung des Schilfgürtels.“ Nur noch fünf Meter ermöglichten den Weg ins Wasser – von einst 18 wohlgemerkt. „Damit diese Badestelle nicht bald so zugewachsen und unbenutzbar sein würde wie die daneben befindliche ehemalige Klinikbadestelle, musste etwas geschehen.“ Und es ist etwas geschehen – mit Hilfe des gebürtigen Sommerfelders Klaus Berger von der gleichnamigen Brunnen- und Tiefbaufirma.


Er brachte die Badestelle auf eigene Kosten auf Vordermann. Genehmigungen waren dafür vonnöten. „Auch musste der geplante Bodenaushub vorher einer Laborprüfung auf mögliche umweltschädliche Bestandteile unterzogen werden“, so Jürgen Kurth. Im Februar wurde das Schilf zurückgeschnitten, Ende März begann die Revitalisierung. „Anstelle des Bodenaushubes im Bereich der Badestelle wurde zertifizierter Sand eingebracht und der vom Ufer aufsteigenden Bereich wieder etwas hergerichtet.“


Jürgen Kurth bezeichnet die Zusammenarbeit zwischen Stadt, Ortsbeirat und Klaus Berger als gut und pragmatisch. „All das wäre auf regulärem Wege (Planung, Ausschreibung …) weder zeitlich und noch finanziell möglich gewesen“, weiß der Ortsvorsteher, der sich für das Engagement aller Beteiligten, vor allem bei Familie Berger, bedanken will. So wusste Gil Berger „mit gekonnter Hand und entsprechender Erfahrung die Firmentechnik bei der Strandgestaltung“ zu nutzen. Bänke, Tisch, Papierkorb und Umkleidewand werden noch aufgestellt, finanziert aus dem Bürgerhaushalt. ⇥red

Quelle: Publikation Märkische Onlinezeitung

Regionalausgabe Oranienburger Generalanzeiger – Oranienburg Ausgabe Nr.111 Datum Mittwoch, den 13. Mai 2020 Seite Nr.5 Deep-Link-Referenznummer 65702353

Kremmens stilles Gedenken zum Tag der Befreiung

Im OGA von Heute (11.05.2020) ist folgendes zu lesen:


Kremmen. Zum Tag der Befreiung am 8. Mai trafen sich am Gedenkstein auf dem Marktplatz Politiker und einige wenige Kremmener zu einem stillen Gedenken. „Auf Reden oder Gedenkworte wurde verzichtet und stattdessen eine Schweigeminute eingelegt“, informierte Andrea Busse aus dem Tourismusbüro. „Im Anschluss erwiesen die Teilnehmer jeweils einzeln den Opfern die Ehre am Gedenkstein.“ Aufgrund der Corona-Pandemie verzichtete die Stadt auf eine öffentliche Einladung. Auch die Presse wurde im Vorfeld „bewusst“ nicht informiert, wie es heißt.⇥win

Abgeordnete und einige Kremmener legten Kränze nieder: Einer war der Stadtverordnete Reiner Tietz (Linke).

Quelle: Publikation Märkische Onlinezeitung Regionalausgabe Oranienburger Generalanzeiger – Oranienburg Ausgabe Nr.109 Datum Montag, den 11. Mai 2020 Seite Nr.4 Deep-Link-Referenznummer 66063142

Wie wichtig es ist, gerade in der heutigen Zeit immer wieder an das Ende des 2. Weltkrieges – dem Tag der Befreiung – zu erinnern, zeigen politische Strömungen wie die NPD, die AfD, Teile der CDU sowie viele fehlgeleitete Mitmenschen unserer Gesellschaft. Wie sollten sonst Demonstrationen von Pegida und Widerstand 2020 eingeordnet werden, als als Störung des demokratischen Diskurses?

Hier passen sehr gut die Artikel des OGA von Heute zur Anti-Corona-Demo in Oranienburg:

Anti-Corona-Demo in Oranienburg

Politik Die AfD spricht auf dem Schlossplatz von „unerträglicher Hysterie“.


Oranienburg. Etwa 50 Teilnehmer auf beiden Seiten: Die AfD veranstaltete am Sonnabend eine Kundgebung auf dem Schlossplatz; das Oranienburger Forum gegen Rassismus und rechte Gewalt hielt mit einer dagegen. Der Oranienburger Felix Kretzschmar (SPD) sagte in Richtung der AfD: „Diese Partei vergiftet den demokratischen Diskurs. Die Ängste der Menschen werden auf widerwärtige Weise instrumentalisiert.“


Die AfD hatte zuletzt Probleme, sich in der Öffentlichkeit zu positionieren. Der Auftritt in Oranienburg wirkte wie ein Anlauf, medienwirksam wieder Fahrt aufzunehmen. Die Veranstaltung richtete sich inhatlich gegen die von Bund und Ländern getroffenen Corona-Maßnahmen der vergangenen Wochen. „Der Shutdown war nicht notwendig“, sagte der AfD-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Andreas Galau aus Hennigsdorf. Er forderte: „Schluss mit der unerträglichen Corona-Hysterie“ und sprach von „Millionen, die Existenzängste erleben“.


Heiner Klemp (Grüne) aus dem Landtag machte in seinem Redebeitrag deutlich, dass es der AfD nicht um mögliche Maßnahmen oder Lösungsvorschläge gehe. „Sie wollen den Staat zerstören“, sagte Klemp. Der Oranienburger Stadtverordnete Enrico Geißler (Die Linke) brachte die Reden der AfD für sich folgendermaßen auf den Punkt: „Viel Theorie, wenig Fakten, viel Hetze.“⇥win


Oberhavel Seite 4

Quelle: Publikation Märkische Onlinezeitung Regionalausgabe Oranienburger Generalanzeiger – Oranienburg Ausgabe Nr.109 Datum Montag, den 11. Mai 2020 Seite Nr.1 Deep-Link-Referenznummer 66021502

„Von Glaubwürdigkeit keine Spur“

Reden: Lüttmann (SPD) spricht auf der Gegenverantaltung zur Anti-Corona-Demo der AfD.


Oranienburg. Die AfD hat es dieser Tage schwer, mit Themen zu punkten oder für Öffentlichkeit zu sorgen. In Talkshows werden AfD-Politiker kaum mehr eingeladen. In Oranienburg versuchte die Partei, auf dem Schlossplatz Präsenz zu zeigen. Optisch ist das gelungen: 50 blaue Luftballons hingen an Pflastersteinen (über die die Polizei aus Deeskalationsgründen und wegen der geringen Teilnehmerzahl hinwegsah). Inhaltlich beschäftigten sich die Redner mit Corona. „Der Corona-Hype ist nur heiße Luft“, sagte der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Galau. Fraktionskollegin Birgit Bessin sprach von einer Chaos auslösenden Regierung und Kindern als „Opfer der Politik und einer Medienkampagne“. Wer sich dagegen ausspreche, werde sogleich in die Ecke der Verschwörungstheoretiker gestellt. Argumente gab es seitens der AfD-Redner kaum.


Der SPD-Landtagsabgeordnete Björn Lüttmann hofft, dass so wenig Leute wie möglich der AfD „auf den Leim gehen“. Er war einer der Redner der vom Oranienburger Forum gegen Rassismus und rechte Gewalt angemeldeten Gegendemo. „Die AfD darf mit ihrer Masche nicht diejenigen abholen, die zurecht frustriert sind“, sagte er. „Jetzt behaupten sie, es sei wissenschaftlich erwiesen, dass das Corona-Virus nicht besonders gefährlich ist und es nur eine ‚so genannte Pandemie’ gäbe. Die Strategie ist ähnlich wie in der Flüchtlingsfrage, wo auch von ‚so genannten Flüchtlingen’ gesprochen wird“, ließ er im Vorfeld mitteilen. Dabei habe die AfD anfangs sogar drastischere Maßnahmen gefordert. „Heute leugnet sie die Krankheit – von Glaubwürdigkeit keine Spur.“


Die Oranienburger Landtagsabgeordnete Nicole Walter-Mundt (CDU) – nicht auf der Demo anwesend – sieht die parlamentarische Arbeit der AfD als einen Mix aus Pöbeleien, politischem Dilettantismus und kruden Thesen. Das sei Realsatire. „Heute ist es der Umgang mit der Corona-Pandemie, und morgen wird sich die AfD auf ein anderes Feld stürzen, nur um Kritik der Kritikwillen zu üben.“⇥win

Während auf dem Schlossplatz Oranienburg die AfD sprach, fand sich die Gegendemo vor der Bibliothek ein.

Quelle: Publikation Märkische Onlinezeitung Regionalausgabe Oranienburger Generalanzeiger – Oranienburg Ausgabe Nr.109 Datum Montag, den 11. Mai 2020 Seite Nr.4 Deep-Link-Referenznummer 66061974

Zum „geistigen Durchfall“ dieser Gesellschaft fällt mir ein Ausspruch vom Wochenende ein: „Bring am Sonntag zum Muttertag der Mutter Blumen und in drei Wochen auf’s Grab.“

Diese Gesellschaft, also diejenigen, die den letzen Krieg nicht mehr erleben mussten, die keine Entbehrungen bisher erleben mussten, die kein Bock auf irgendetwas haben, die bedient werden wollen und noch ’ne Forderung an die Mitmenschen stellen, also die, die lieber nehmen statt geben, DIE waren auf der Straße um ihre wahre Dummheit, die eigene geistige Beschränktheit zur Schau zu tragen… solche Leute wollen auf keinen Fall mit Fakten verwirrt werden

Wie sagte schon meine Oma? – gefährlich wird’s, wenn die Dummen fleißig werden…. an diesem Punkt sind wir wohl gerade?

Die stufenweisen Erleichterungen im Schnellüberblick; gültig ab 09. Mai 2020

Auf der Homepage der Stadt Kremmen gibt es zum o.g. Thema folgende Informationen:

Hinweis: Die nachstehenden Lockerungen gemäß einer neue Eindämmungsverordnung bedürfen noch eines parlamentarischen Beschlusses des brandenburgischen Landtages. Bei mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner während eines Zeitraums von 7 Tagen, können diese Lockerungen gänzlich oder teilweise zurückgenommen bzw. durch einzelne Quarantäneauflagen ergänzt werden.

Ab Samstag, dem 09. Mai:

  • werden die Spielplätze wieder geöffnet
  • werden die bisherigen Kontaktbeschränkungen auf die häusliche Gemeinschaft bzw. eine andere Person geändert. Vorgesehen ist, dass sich nun zwei Hausstände treffen können.
  • wird die Verkaufsbeschränkung von 800m² Verkaufsfläche aufgehoben.

Ab Montag, dem 11. Mai:

  • sind, unter Einhaltung der Hygieneauflagen, körpernahe Dienstleistungen wie z. B. Fußpflege oder Kosmetik wieder gestattet, auch wenn es sich um medizinisch nicht notwendige Behandlungen handelt.
  • entfallen die vorübergehend geschaffenen Möglichkeiten zum Verkauf an Sonn- und Feiertagen.

Ab Freitag, dem 15. Mai:

  • können Restaurants, Cafés und Kneipen unter Auflagen wieder öffnen. Zu den Auflagen gehören Abstandsregeln, Zugangsbeschränkungen und eingeschränkte Öffnungszeiten.
  • sind Dauercamping und Wohnmobilcamping wieder möglich, sofern ein autarkes Sanitärsystem gewährleistet ist.
  • können Außen-Sportanlagen wieder öffnen. Das gilt z. B. für Marinas und Bootsverleih oder den Flugsport.
  •  kann der Trainingsbetrieb in Sportvereinen ohne Wettkämpfe wiederaufgenommen werden. Das Training soll möglichst kontaktlos erfolgen. Zu Wettkämpfen wie zum Beispiel Fußball gibt es noch keine Festlegungen.

Ab Montag, dem 25. Mai:

  • soll die touristische Vermietung wieder ermöglicht werden, so zum Beispiel in Hotels und Ferienwohnungen. Dies soll auch für das normale Camping gelten.

Für Verkaufsstellen des Einzelhandels wird mit der für Freitag vorgesehenen Verordnung klar gestellt, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht für Beschäftigte gilt, die keinen Kundenkontakt haben oder wenn bei Kundenkontakt durch andere Vorrichtungen ein ausreichender Schutz gewährleistet werden kann.

In die neue Verordnung werden weitere Erleichterungen aufgenommen, zu denen heute jedoch noch keine festen Termine genannt werden können:

Einzelunterricht an Musikschulen einschließlich des Einzelunterrichts von selbständigen Musikpädagogen in Wohn- und Arbeitsräumen soll wie-der möglich sein.

– Alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe können wieder öffnen, es sei denn, das zuständige Jugendamt widerspricht. Dies gilt jedoch nicht für die normale Krippen- und Kitabetreuung.

– In Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen Möglichkeiten der Beschäftigung geschaffen werden.

– Die Besuchsmöglichkeiten von mit der Seelsorge betrauten Personen wer-den wieder stets zugelassen, gegebenenfalls unter Auferlegung erforderlicher Verhaltensmaßregeln.

– Die Ausnahmen zum Kontakt- und Betretungsverbot werden um Außenaktivitäten und nachbarschaftlich organisierte Aufsichten über Kinder im Alter bis zum 14. Lebensjahr erweitert.

Besuche in Krankenhäusern, Pflegeheimen Senioren- oder Behinderteneinrichtungen sollen erleichtert werden.

– Der Betrieb von Autokinos soll künftig möglich sein.

Maerker – Portal ab sofort wieder online!

Auf der Homepage der Stadt Kremmen ist folgender Hinweis zu finden:

Maerker – Portal ab sofort wieder online!

Kremmen, den 11.05.2020

Vorschaubild zur Meldung: Maerker - Portal ab sofort wieder online!

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

das „Maerker-Portal“ ist ab sofort wieder online!

Hier können Sie wieder in gewohnter Weise mit ihrer Stadtverwaltung kommunizieren:
Straßenlaterne defekt? Müll entdeckt? Loch im Bürgersteig? – mit der Maerker-App (in App-Stores kostenlos erhältlich) können Sie uns wieder auf dem schnellsten Wege informieren. 

Wir freuen uns auf ihre Hinweise und ihre Mithilfe!

im Auftrag

Sekretariat des Bürgermeisters 

der Stadt Kremmen

Foto: Vorschaubild zur Meldung: Maerker – Portal ab sofort wieder online!

Die SVV Kremmen hat am 23.04.2020 den Entwurf für „Webers Eck“ in Sommerfeld gebilligt

Im OGA vom 25.04.2020 ist dazu Folgendes zu lesen:

Kremmen billigt Entwurf für Bauvorhaben Webers Eck


Kremmen. Einstimmig hat die Stadtverordnetenversammlung in Kremmen dem Vorentwurf für das Bauvorhaben Dorfstraße 47/Webers Eck in Sommerfeld gebilligt. Somit ist der nächste Schritt in Richtung Errichtung rund 70 neuer Wohnungen und fünf Gewerbeeinheiten getan. Mit dem Beschluss werden die zuständigen Behörden beauftragt, die weitere Planung aufzunehmen und weitere Gespräche mit dem Investor zu führen.


Bevor die Abstimmung jedoch erfolgen konnte, diskutierten die Stadtverordneten über die Anzahl der im Vorentwurf geplanten Parkplätze. „Wir sind ja alle erfahrene Menschen und wissen, dass bei 70 Wohneinheiten 45 Stellplätze zu wenig sind“, sagte dazu Arthur Förster (UWG/LGU). Die angegebene Anzahl der Stellplätze richtet sich im Vorentwurf nach der Stellplatzsatzung der Stadt Kremmen, erklärte Bauamtsleiter Enrico Wießner. Man könne noch keine Änderung der Anzahl der Stellplätze festlegen, da zuvor darüber mit dem Investor gesprochen werden müsse, so Wießner weiter. „Wir brauchen nicht jetzt die Anzahl der Stellplätze zu bestimmen, wenn der Investor uns später sagt, dass das nicht geht.“ Außerdem müsse dafür der Platz ausreichen, ergänzte Bürgermister Sebastian Busse (CDU).


Einem Änderungsantrag der Fraktion Links und Grün haben die Stadtverordneten nicht zugestimmt. „Wir haben jetzt die Chance, eine städtebauliche Vereinbarung für dieses Wohngebiet abzuschließen“, sagte dazu Stadtverordneter Reiner Tietz (Linke). Daraufhin erklärte Enrico Wießner, dass ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor geplant sei, sobald mehr Details festgelegt sind. „Das ist nur ein Vorentwurf“, so Wießner. ⇥wal

Quelle: Publikation Märkische Onlinezeitung Regionalausgabe Oranienburger Generalanzeiger – Oranienburg Ausgabe Nr.97 Datum Samstag, den 25. April 2020 Seite Nr.6 Deep-Link-Referenznummer 65486339