OGA vom 29. Februar 2024 BRANDENBURG
Arbeiten für 80 Cent pro Stunde
Flüchtlinge
Ein Landkreis in Thüringen startet mit einer Arbeitspflicht für Asylbewerber. Im Süden Brandenburgs wird das bereits praktiziert. Wie sieht es in anderen Regionen der Mark aus?
Von Ulrich Thiessen
Der Saale-Orla-Kreis in Thüringen machte zu Beginn des Jahres Schlagzeilen, als ein CDU-Kandidat sich in der Stichwahl nur äußerst knapp gegen einen AfD-Politiker behaupten konnte. Nun macht der neue Landrat, Christian Herrgott (CDU), bundesweite Schlagzeilen mit der Initiative, Asylbewerber zu Arbeitseinsätzen einzusetzen.
Für vier Stunden am Tag sollen sie Flächen rund um Gemeinschaftsunterkünfte pflegen. Die ersten Arbeitseinsätze laufen auf Freiwilligenbasis, theoretisch wären aber auch Verpflichtungen und Leistungskürzungen bei einer Weigerung möglich.
Asylbewerber außerhalb ihrer Unterkünfte einzusetzen, wurde schon versucht.
Die rechtlichen Voraussetzungen dafür gibt es schon lange. Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht dafür eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent je Stunde vor. Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, geht nun einen Schritt weiter. Gegenüber „Bild“ sprach er sich dafür aus, die Arbeitspflicht nicht nur auf gemeinnützige Tätigkeiten zu beschränken, sondern Asylbewerber auch in der Wirtschaft einzusetzen. Gegenüber dem „Spiegel“ nannte er die Gastronomie als Einsatzfeld. Dazu müsste jedoch das entsprechende Bundesgesetz geändert werden.
Olaf Schöpe, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Brandenburg, kann sich verpflichtete Asylbewerber in seinem Gewerbe nicht vorstellen. Wenn, dann sollten Einzelne die Möglichkeit bekommen, ein Praktikum zu machen, um dann angelernt und integriert zu werden.
Sind dann verpflichtende gemeinnützige Arbeitseinsätze auch in Brandenburg zu erwarten? Jan Redmann, CDU-Landesvorsitzender, verspricht sich von solchen Maßnahmen einen doppelten Effekt. „Zum einen können wir das Miteinander von Einheimischen und Geflüchteten in unseren Kommunen verbessern. Zum anderen würde eine sinnstiftende Aufgabe Geflüchteten helfen, ihren Alltag besser zu strukturieren“ argumentiert Redmann. Außerdem sei es von Vorteil beim Spracherwerb. Der Christdemokrat verweist auf den Landkreis Elbe-Elster, wo sein Parteifreund Christian Jaschinski als Landrat bereits Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt habe.
Das, was im Saale-Orla-Kreis jetzt mit viel Aufmerksamkeit bedacht wird, ist im Süden Brandenburgs geübte Praxis. Torsten Hoffgaard, Sprecher der Kreisverwaltung von Elbe-Elster berichtet, dass die Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften beim Sozialamt einen Antrag stellen und dann entsprechende Vereinbarungen eingehen. So wurden für die Gemeinschaftsunterkunft Hohenleipisch 24 Bewohner zu Arbeitseinsätzen verpflichtet. In Doberlug-Kirchhain sind es 30 und in Elsterwerda 2.
Hoffgaard berichtet, dass es 2021 auch den Versuch gab, Asylbewerber außerhalb ihrer Unterkünfte einzusetzen. Es habe teilweise keine Akzeptanz an den geplanten Arbeitsorten gegeben, teilweise wurde Widerspruch gegen die Arbeit eingelegt oder es wurden Arbeitsunfähigkeitsschreiben vorgelegt. Letztlich, so der Sprecher, habe sich der Aufwand nicht gelohnt.
Daniel Kurth (SPD), Landrat im Barnim und stellvertretender Vorsitzender des Landkreistages kann sich so etwas in seinem Kreis nicht vorstellen. Ziel müsse es sein, Flüchtlinge so schnell wie möglich in reguläre Arbeit zu bringen, bei der sie auch eigenes Geld verdienen. Einsätze zum Straßenfegen und in Parks würden nur wie in den 90ern wieder zu Debatten führen, dass Flüchtlinge den angestammten Mitarbeitern die Arbeit wegnehmen.
Karina Dörk (CDU) Landrätin der Uckermark, hat ebenfalls Vorbehalte, Asylbewerber zur Arbeitseinsätzen zu verpflichten. Man solle sich da nicht eine Gruppe an Leistungsbeziehern herausgreifen. Wenn, dann sollte das Thema breiter diskutiert werden. Auch in Brandenburg an der Havel gibt es keine Pläne, Flüchtlinge zu Arbeitseinsätzen zu verpflichten, heißt es aus dem Rathaus der Domstadt.
Gernot Schmidt (SPD), Landrat von Märkisch-Oderland, will sich nicht an einer solchen Debatte beteiligen. Sein Landkreis konzentriert sich als erster in Brandenburg auf die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber in Brandenburg. Schmidt befürchtet, dass es bei einer Pflicht zu gemeinnütziger Arbeit in einzelnen Kreisen und eventuellen Sanktionen dazu kommt, dass die Betroffenen hin- und herziehen und viele in die Illegalität nach Berlin abwandern, wo seiner Kenntnis nach schon heute viele schwarz arbeiten.
Hilfskräfte beim Waldumbau?
Sozial- und Integrationsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) warnt derweil vor einer Diskussion zur Arbeitspflicht, die nur die falsche These von „arbeitsscheuen“ Geflüchteten transportieren würde, wie sie betont. „Wir brauchen keine Scheindebatten, sondern endlich einen echten Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten. Geflüchtete müssen schneller und unbürokratischer Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Und wir brauchen noch mehr Unternehmen, die Asylsuchende und Geduldete beschäftigten“, erklärte Nonnemacher.
In diesem Zusammenhang hat Barnims Landrat Daniel Kurth einen Vorschlag. Er verweist auf den hohen Arbeitskräftebedarf beim Waldumbau. Er könnte sich vorstellen, Asylbewerber als Hilfskräfte auf diesem Gebiet einzusetzen, wo das Land ohnehin nicht ausreichend Waldarbeiter einsetzen kann. Dann, so Kurth, aber nicht zwangsverpflichtet für 80 Cent die Stunde, sondern mit einem Lohn, der sie von Leistungsbezügen unabhängig macht.