Schlagwort-Archive: Erleichterungen – Corona

Corona: die Inzidenz sinkt weiter – im Landkreis OHV sind Lockerungen möglich

OGA vom 06.05.2021 Titel

Inzidenz sinkt weiter:
Lockerungen im Landkreis

Corona Der Sieben-Tage-Inzidenzwert in Oberhavel bleibt unter 100. Damit stehen Öffnungsschritte bevor. Die Corona-Testpflicht wird gelockert. Von Marco Winkler

Am Freitag wird die Bundesnotbremse außer Kraft gesetzt. Es braucht dann kaum noch Corona-Tests.

Marco Winkler A

bstand, Maskenpflicht und eine umfangreiche Teststrategie des Landekreises zahlen sich offenbar aus: Am Mittwoch lag die Inzidenz am fünften Werktag infolge unter der 100er-Marke (78,4). Damit tritt die Bundesnotbremse außer Kraft. Ab Freitag, 7. Mai, greifen Lockerungen, die Ausgangsbeschränkung wird aufgehoben. Erste Öffnungsschritte stehen (erneut) dem Einzelhandel bevor. Die Pflicht, einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen zu müssen, entfällt ab Freitag für Friseure, den Tierpark Germendorf, der eigens ein Testzentrum am Eingang eingerichtet hatte, und den Schlosspark Oranienburg.

Es können sich auch wieder mehr Menschen privat und öffentlich treffen. Durfte bisher nur eine Person aus einem weiteren Haushalt empfangen werden, sind es ab Freitag maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten, die zusammenkommen dürfen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Shoppen und Friseurbesuche ohne einen
Corona-Test sind wieder möglich.

Wieder „Click & Meet“

Nach mehreren Wochen „Click & Collect“ im Einzelhandel, wo die zuvor bestellte Ware nur abgeholt werden konnte, gilt beim Shoppen nun wieder „Click & Meet“ – nach vorheriger Terminbuchung darf mit Maske (und ohne Test) eingekauft werden. Inhaber müssen 40 Quadratmeter pro Kunde freihalten. In Apotheken, Drogerien, Buchhandlungen, Bau- oder Gartenmärkten unter 800 Quadratmeter sind es zehn Quadratmeter pro Kunde.

Der Besuch von Kosmetik- und Nagelstudios, Massagepraxen und Tattoo- sowie Sonnen-Studios ist nun wieder erlaubt. Einen negativen Corona-Test braucht es dafür nicht. Die Ausnahme bildet die Gesichtskosmetik, hier muss ein Test vorgelegt werden.

Der Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen ist zwar weiter untersagt. Das heißt, Hallen, Fitnessstudios, Tanzstudios und -schulen sowie vergleichbare Einrichtungen bleiben geschlossen. Doch unter freiem Himmel ist der kontaktfreie Sport wieder mit bis zu zehn Personen möglich. Die Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen bleibt untersagt. Für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren ist gemeinsamer Sport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel in dokumentierten Gruppen von bis zu 20 Kindern gestattet. Auf Golf, Reit- und Modellflugplätze dürfen zehn Personen (oder 20 Kinder) Sport ausüben.

Gedenkstätten und Museen sowie Bibliotheken dürfen wieder öffnen. Auch hier gilt: Terminvereinbarung, Abstand, Maske. Theater, Kinos, Spielhallen, Freizeitbäder wie die Turm Erlebniscity, Saunen und mögliche Bordelle in Oberhavel sowie Gaststätten, Bars, Cafés und Kneipen bleiben weiterhin geschlossen.

Die Lockerungen werden rückgängig gemacht, sobald die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Die Zahl der Neuinfektionen bleibt jedoch niedrig. Innerhalb von 24 Stunden wurden am Mittwoch 14 neue Fälle gemeldet.

Die stufenweisen Erleichterungen im Schnellüberblick; gültig ab 09. Mai 2020

Auf der Homepage der Stadt Kremmen gibt es zum o.g. Thema folgende Informationen:

Hinweis: Die nachstehenden Lockerungen gemäß einer neue Eindämmungsverordnung bedürfen noch eines parlamentarischen Beschlusses des brandenburgischen Landtages. Bei mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner während eines Zeitraums von 7 Tagen, können diese Lockerungen gänzlich oder teilweise zurückgenommen bzw. durch einzelne Quarantäneauflagen ergänzt werden.

Ab Samstag, dem 09. Mai:

  • werden die Spielplätze wieder geöffnet
  • werden die bisherigen Kontaktbeschränkungen auf die häusliche Gemeinschaft bzw. eine andere Person geändert. Vorgesehen ist, dass sich nun zwei Hausstände treffen können.
  • wird die Verkaufsbeschränkung von 800m² Verkaufsfläche aufgehoben.

Ab Montag, dem 11. Mai:

  • sind, unter Einhaltung der Hygieneauflagen, körpernahe Dienstleistungen wie z. B. Fußpflege oder Kosmetik wieder gestattet, auch wenn es sich um medizinisch nicht notwendige Behandlungen handelt.
  • entfallen die vorübergehend geschaffenen Möglichkeiten zum Verkauf an Sonn- und Feiertagen.

Ab Freitag, dem 15. Mai:

  • können Restaurants, Cafés und Kneipen unter Auflagen wieder öffnen. Zu den Auflagen gehören Abstandsregeln, Zugangsbeschränkungen und eingeschränkte Öffnungszeiten.
  • sind Dauercamping und Wohnmobilcamping wieder möglich, sofern ein autarkes Sanitärsystem gewährleistet ist.
  • können Außen-Sportanlagen wieder öffnen. Das gilt z. B. für Marinas und Bootsverleih oder den Flugsport.
  •  kann der Trainingsbetrieb in Sportvereinen ohne Wettkämpfe wiederaufgenommen werden. Das Training soll möglichst kontaktlos erfolgen. Zu Wettkämpfen wie zum Beispiel Fußball gibt es noch keine Festlegungen.

Ab Montag, dem 25. Mai:

  • soll die touristische Vermietung wieder ermöglicht werden, so zum Beispiel in Hotels und Ferienwohnungen. Dies soll auch für das normale Camping gelten.

Für Verkaufsstellen des Einzelhandels wird mit der für Freitag vorgesehenen Verordnung klar gestellt, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht für Beschäftigte gilt, die keinen Kundenkontakt haben oder wenn bei Kundenkontakt durch andere Vorrichtungen ein ausreichender Schutz gewährleistet werden kann.

In die neue Verordnung werden weitere Erleichterungen aufgenommen, zu denen heute jedoch noch keine festen Termine genannt werden können:

Einzelunterricht an Musikschulen einschließlich des Einzelunterrichts von selbständigen Musikpädagogen in Wohn- und Arbeitsräumen soll wie-der möglich sein.

– Alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe können wieder öffnen, es sei denn, das zuständige Jugendamt widerspricht. Dies gilt jedoch nicht für die normale Krippen- und Kitabetreuung.

– In Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen Möglichkeiten der Beschäftigung geschaffen werden.

– Die Besuchsmöglichkeiten von mit der Seelsorge betrauten Personen wer-den wieder stets zugelassen, gegebenenfalls unter Auferlegung erforderlicher Verhaltensmaßregeln.

– Die Ausnahmen zum Kontakt- und Betretungsverbot werden um Außenaktivitäten und nachbarschaftlich organisierte Aufsichten über Kinder im Alter bis zum 14. Lebensjahr erweitert.

Besuche in Krankenhäusern, Pflegeheimen Senioren- oder Behinderteneinrichtungen sollen erleichtert werden.

– Der Betrieb von Autokinos soll künftig möglich sein.