Der OGA vom 05.06.019 titelt mit dieser Überschrift und zeigt auf, wie die Freien Wähler aktiv etwas zur Abfallvermeidung beitragen und Zwangsmaßnahmen im Kampf gegen die Verschwendung fordern.
Von Mathias Hausding
Im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung durch Unternehmen fordern die Freien Wähler eine Bundesratsinitiative des Landes Brandenburg. Supermärkte, Restaurants, Konservenproduzenten und etwa der Obstgroßhandel sollen bundesweit dazu verpflichtet werden, noch genießbare Lebensmittel vor einer Entsorgung wohltätigen Organisationen kostenlos anzubieten, sagte der Landtagsabgeordnete Péter Vida am Dienstag.
In
Frankreich, Tschechien, Italien und Dänemark gebe es bereits diese oder
ähnliche Regeln. Deutschland müsse nachziehen, findet Vida. Deshalb hat
er einen entsprechenden Antrag für die kommende Landtagssitzung
erarbeitet. „Rechtliche Risiken für die spendenden Unternehmen,
einschließlich etwaiger steuerlicher Nachteile, sind zu beseitigen“,
ergänzte der Abgeordnete.
In
seinen Augen wäre die Pflicht, überflüssige Lebensmittel als kostenlose
Spende anzubieten, deutlich sinnvoller als die derzeit angestrebte
Legalisierung des „Containerns“. Bislang ist es strafbar, Lebensmittel
aus dem Müll der Supermärkte zu nehmen. Die Justizminister der Länder
wollen das ändern. Laut Vida müssten Menschen in vielen Fällen jedoch
weiterhin Hausfriedensbruch begehen, um dann auf dem Unternehmensgelände
„legal“ an Joghurt oder Käse zu kommen. Außerdem sei es unhygienisch,
Lebensmittel in den Müll zu werfen, um sie anschließend wieder
herauszuholen.
Péter
Vida schlägt vor, das Anbieten der Lebensmittel über eine bundesweite
Internetseite zu organisieren. „Nur wenn sich kurzfristig kein Abnehmer
findet, dürfen die Lebensmittel entsorgt werden.“ Denkbar sei, kleine
Unternehmen wegen des damit verbundenen Aufwands von der Regelung
auszunehmen.
Bei den
Verbraucherschutzministern der Länder steht das Thema inzwischen auch
auf der Liste. Im Protokoll zu ihrer jüngsten Konferenz Ende Mai in
Mainz ist vermerkt, dass man sich vom Bund Schritte hin zu einer Pflicht
wünscht, noch genießbare Lebensmittel abzugeben.
Quelle: Publikation Märkische Onlinezeitung Regionalausgabe Oranienburger Generalanzeiger – Oranienburg Ausgabe Nr.129 Datum Mittwoch, den 05. Juni 2019 Seite Nr.28 Deep-Link-Referenznummer 43706917