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Landtag in Brandenburg ohne Fahrplan für die Digitalisierung der Schulen

Der Oranienburger Generalanzeiger vom 05.12.2020 titelte so auf Seite 13.

„Die Fachpolitiker im Bildungsausschuss wollen zwar die Defizite beheben, kommen aber über vage Formulierungen ohne Zeitvorgaben nicht hinaus.“ Von Mathias Hausding

Hier der komplette Artikel:

Einig waren sich die Abgeordneten aller Fraktionen am Donnerstag darin, dass in den vergangenen zehn Jahren zu wenig für die Digitalisierung der Schulen in Brandenburg getan wurde. Dies habe die Corona-Pandemie „noch einmal in zugespitzter Form verdeutlicht“, heißt es durchaus selbstkritisch in einem gemeinsamen Papier von SPD, CDU, Bündnisgrünen und Linkspartei. Jener dreiseitige Antrag der Fraktionen wurde auf der Sitzung des Bildungsausschusses dann auch beschlossen. Er zielt darauf ab, erkannte Defizite zu beheben. Schon im September waren die zahlreichen Baustellen bei einer Expertenanhörung des Ausschusses aufgezeigt zogen.

Unverbindliche Bitten

Dementsprechend umfangreich ist dann auch die Liste im Antrag auf den ersten Blick. Insgesamt 15 Forderungen richtet das Parlament an die Landesregierung. Allerdings handelt es sich ausschließlich um vage und unverbindliche Bitten, wie sich bei genauem Lesen zeigt. So wird die Regierung unter Punkt eins zu einer Selbstverständlichkeit aufgefordert, nämlich „die Strategie des Landes zur digitalen Bildung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Digitalpakt Schule weiterzuentwickeln“. Konkreter wird es an dieser Stelle genauso wenig wie in den folgenden Punkten. So möge die Regierung „prüfen“, ob die Beratungsmöglichkeiten für Schulträger und Schulen bei der Digitalisierung „weiter gestärkt werden können“. Auch solle sich die Koalition dafür einsetzen, dass weitere Bundesmittel nach Brandenburg fließen. An manchen Stellen werden zwar wichtige Punkte angesprochen, wie etwa die Verteilung der Verantwortung zwischen Land und Kommunen bei der Digitalisierung der Schulen sowie der Datenschutz und die Lehrerfortbildung. Aber mit ihren Forderungen dazu bleiben die Abgeordneten stets im Ungefähren, als sei das alles völlig unbekanntes Terrain. Dazu passt auch, dass an keiner Stelle im Antrag Angaben dazu gemacht werden, bis wann dieser oder jener Punkt in welchem Umfang umgesetzt sein sollte. Es findet sich nicht einmal ein Datum, bis zu dem das Bildungsministerium dem Ausschuss über den Stand bei der Umsetzung der Forderungen Bericht erstatten soll.

Während sich die SPD-Bildungsexpertin Katja Poschmann in der Ausschussdebatte „sehr zufrieden mit dem sehr gelungenen Antrag“ zeigte, bedauerte Kathrin Dannenberg (Linke) die Unverbindlichkeit des von ihrer Fraktion mitgetragenen Beschlusses: „Dort steht meist, dass Dinge zu prüfen oder auf etwas hinzuwirken ist. Mir fehlt der Zeitplan: Bis wann wollen wir bestimmte Sachen durchgesetzt haben?“, sagte Dannenberg. Auch wenn auf dem Weg immer wieder Hürden auftauchen könnten, sei es wichtig, ein paar Punkte mit Datum festzulegen. Katja Poschmann wies diesen Appell zurück. „Es ist alles nicht so einfach“, sagte sie, ohne den Gedanken weiter auszuführen.“

Ich bin schon sehr darüber erstaunt, dass es weder ein richtiges Konzept, noch einen Termin zur Umsetzung der Digitalisierung der Schulen gibt. Hat doch der Landkreis Oberhavel im September dieses Jahres eine Stelle zur/zum Systemverwalterin/Systemverwalter Schule (m/w/d) ausgeschrieben. Ich bin davon ausgegangen, dass die Ausschreibung ein Meilenstein im Gesamtprojekt darstellt, um genügend Ressourcen für die Umsetzung zu haben. Ich bin zwar der Meinung, dass eine Stelle für den gesamten Landkreis nicht sehr üppig geplant ist, aber ich kenn auch den Projektantrag nicht. Aufgrund meiner Fachkenntnisse und Erfahrungen habe ich mich ebenfalls auf diese Stelle beworben. Ich hätte gern zum Gelingen dieses Projektes beigetragen. Der Landkreis hat sich anderweitig entschieden.

Ich arbeite seit ca. 20 Jahren auf dem Gebiet der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Unter meiner Federführung wurde die Leitstelle des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin digitalisiert; die Dienstplanung der diensthabenden Ärzte in allen Dienstarten des ÄBD online gestellt (mittels Dienstsplanungssoftware in der Cloud) und mit externen Dienstleistern die Notdienstpraxen digital vernetzt. Auch hier wird mit einer Praxissoftware in der Cloud gearbeitet. Dies ermöglicht eine zentrale Abrechnung der ärztlichen Leistungen.

Aber wenn die Politik (noch) nicht weiß, wie die Digitalisierung der Schulen umgesetzt werden kann, wie soll es dann die Verwaltung des Landkreises wissen. Das alles erinnert mich an „Stochern im Dunkeln“ und hat wenig Fachkompetenz – leider. Befinden wir uns tatsächlich immer noch in Brandenburg im digitalen Neuland?

Kremmens Haushaltsplan 2021 wird in den Gremien diskutiert

Hierzu schreibt der OGA vom 29.08.2020 Folgendes:

Der Haushalt ist kein Wunschkonzert

Finanzen In Kremmen wird derzeit der Entwurf für 2021 in den Gremien diskutiert. Vor allem die fehlenden Mieteinnahmen der Gemeinschaftsunterkünfte schlagen zu Buche. Von Marco Winkler


Die gute Nachricht: Sollte der Haushalt für 2021 im Dezember von den Stadtverordneten abgesegnet werden, wäre er nach jetzigem Stand ausgeglichen. Die schlechte Nachricht: Spielraum für Wünsche gibt es nicht. Das Pflichtprogramm geht vor. In dem Gesamthaushaltsvolumen von 16,8 Millionen Euro liegen die freiwilligen Leistungen bei 135 000 Euro.


Doch Kremmen kann noch Geld in die Hand nehmen. Die Stadt investiert mehr als 1,4 Millionen Euro. Jedes dritte Projekt ist von Fördermitteln abhängig. Nach ihrem Kita-Anbau (1,4 Millionen Euro), bekommen die Rhinstrolche 2021 neue Außenanlagen und Innenausstattung für insgesamt 260 000 Euro. Geplant ist zudem ein neues Tanklöschfahrzeug für die Feuerwehr in Beetz für 380 000 Euro. „50 Prozent fördert der Landkreis“, sagte Bürgermeister Sebastian Busse (CDU) am Freitag, als er mit Kämmerer André Bröker den Haushaltsentwurf vorstellt. Nicht vor 2023 wird die Kernstadt ihre neue Feuerwache bekommen, informierte er am Rande. 145 000 Euro gibt die Stadt in die Planungsleistung und Genehmigungsplanung aus. Da es neue Förderrichtlinien geben wird, falle die Zuwendung wohl geringer aus, so der Rathauschef.


Weitere Investitionen: neue LED-Straßenbeleuchtung in Hohenbruch für 105 000 Euro, Ausbau vom Wolfslaker Weg in Staffelde (200 000 Euro), Fortführung der Digitalisierung an Grundschulen. „Pro Schule stehen uns aus dem Digitalpakt des Bundes 110 000 Euro in den nächsten drei Jahren zu“, so Busse. Zehn Prozent muss die Kommune selbst tragen. Für Kremmen sei die Aufrüstung eine Ergänzung zu bisherigen Förderungen aus den Medienfit-Programmen.


Was die Finanzplanung in diesem Jahr „etwas schwierig gemacht hat“, so der Kämmerer, sind die künftig fehlenden Mieteinnahmen des Landkreises für die Gemeinschaftsunterkünfte über 815 000 Euro. Im Nachtragshaushalt 2020 wurden für den Umbau der Gebäude 432 000 Euro bereitgestellt. „Die Woba ist mit dem Umbau und der Verwaltung beauftragt“, so Busse. Die ersten neuen Mieter der 34 Zweiraumwohnungen (je um die 60 Quadratmeter groß) könnten am 1. Januar einziehen. Einen Monat später soll eine Ärztin aus Kremmen dort ihre neuen Räumlichkeiten beziehen können. Mieteinnahmen: 170 000 Euro.


(Noch) keine Corona-Folgen


Von der Corona-Pandemie sei die Kommune zum jetzigen Zeitpunkt nicht „wesentlich betroffen“, so André Bröker. „Es bleibt aber abzuwarten“, sagt er. Der vom Städtebund prognostizierte Rückgang der Gewerbesteuer um 25 Prozent sei bisher laut Rathauschef in Kremmen nicht eingetreten. Deshalb hätte die Verwaltung auch spätestens jetzt angeregt, das eingefrorene Geld wieder aufzutauen. „Das war als Vorsichtsmaßnahme gedacht“, erklärt Busse erneut. Die Stadtverordneten stimmten vor Monaten gegen diese Maßnahme. Da Corona-Folgen im finanziellen Sinne Kremmen derzeit kaum tangieren, plant die Verwaltung auch mit keinem Geld aus dem kommunalen Rettungsschirm. „Vielleicht machen sich die Folgen aber 2021/22 bemerkbar“, so Busse. Das sei noch nicht absehbar.

Quelle: Publikation Märkische Onlinezeitung Regionalausgabe Oranienburger Generalanzeiger – Oranienburg Ausgabe Nr.202 Datum Samstag, den 29. August 2020 Seite Nr.7 Deep-Link-Referenznummer 72883155

Die Elektronische Patientenakte ab 2021

Hierzu berichtet der OGA vom 27.08.2020 auf Seite9:

Warnung vor Datenmissbrauch

Transparenz Brandenburgs Datenschutzbeauftragte kritisiert die Einführung der elektronischen Patientenakte. Es gibt noch technische Probleme. Von Claudia Duda


Ein Arztbesuch ist für viele Menschen eine Ausnahmesituation. Medizinische Fachbegriffe fallen im Gespräch zwischen Arzt und Patient, Einzelheiten zu Medikamenten und Behandlungen werden erklärt. Dokumentiert werden Befunde und Medikamente in Patientenakten, mancherorts sogar noch auf Papier. Das will der Gesetzgeber ändern. Zum 1. Januar 2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten die so genannte elektronische Patientenakte anzubieten. Im Eilverfahren hat der Bundesgesetzgeber in diesem Jahr das Patientendaten- Schutz-Gesetz auf den Weg gebracht, um das Vorhaben technisch umzusetzen. Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge befürchtet jedoch, dass mit dieser elektronischen Patientenakte Datenschutzverstöße vorprogrammiert sind.


Wer hat Zugriff auf die Daten?


„Die elektronische Patientenakte kann nur erfolgreich sein, wenn die Patientinnen und Patienten auf einen umfassenden Datenschutz vertrauen können“, erklärt Dagmar Hartge. Im kommenden Jahr werde dies noch nicht der Fall sein. In der Kritik steht vor allem die Regelung zum Zugriff auf die Inhalte der Patientenakte. Eigentlich sollen die Versicherten genau festlegen können, welche Ärzte, Therapeuten oder Apotheken welche Daten sehen können. Wer beispielsweise nicht möchte, dass die Zahnärztin die Diagnosen des Hautarztes erfährt, gibt die Daten hierfür einfach nicht frei. Es sei aber in der ersten Ausbaustufe im Jahr 2021 noch nicht möglich, die Zugriffsrechte nach Dokumenten differenziert zu vergeben, beschreibt die Datenschutzbeauftragte das Problem. Erst ab Januar 2022 könnten Versicherte hierfür ein Smartphone zu nutzen. Patienten, die kein Smartphone bedienen können oder wollen, können solche Einschränkungen nicht vornehmen.


Diese Schwäche sieht auch der Sprecher der Unabhängigen Patientenberatung, Jann G. Ohlendorf. Vor allem ältere Menschen, die eigentlich am meisten von der elektronischen Patientenakte profitieren könnten, müssten erst die technischen Hürden überwinden. Die Unabhängige Patientenberatung hilft Ratsuchenden in medizinischen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Trotzdem hofft Ohlendorf, dass sich die gesundheitliche Versorgung durch die Einführung der Patientenakte verbessert. Patienten könnten selbstbestimmter und informierter werden. Sehr oft berichten Ratsuchende, dass sich ihr Arzt oder ihre Ärztin weigere oder sehr lange Zeit lasse, Akteneinsicht zu gewähren oder Kopien auszuhändigen, obwohl Patienten einen Rechtsanspruch darauf haben, meint Ohlendorf. Erfahrungen in anderen Ländern hätten gezeigt, dass durch die Vernetzung deutlich weniger Medikations- und Behandlungsfehler auftreten.


Vorteile müssen überwiegen


„Die elektronische Patientenakte muss praxistauglich für den Arbeitsalltag sein“, fordert Christian Wehry von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg. Die Vorteile für Diagnose und Therapie müssten im Vordergrund stehen. Bei der Einführung sei mit personellen und finanziellen Kosten zu rechnen, die längerfristig refinanziert werden müssten. Wehry fordert, dass die Ärzteschaft besser von der Politik und anderen verantwortlichen Akteuren über Nutzen und Vorteile aufgeklärt wird.


Brandenburgs Datenschutzbeauftragte kritisiert auch, dass die technischen Voraussetzungen nicht ausreichen, um den Datenmissbrauch zu verhindern. Für die Anmeldung der Patienten in der elektronischen Patientenakte sei neben der Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte noch ein weiteres, alternatives Verfahren gesetzlich vorgeschrieben. Die Alternative, die zurzeit angeboten wird, entspreche nicht dem Stand der Technik und könne deshalb nicht datenschutzgerecht eingesetzt werden. Dagmar Hartge erklärt deshalb: „Den Versicherten empfehle ich, im Zweifelsfall lieber noch ein Jahr zu warten, bevor sie die elektronische Patientenakte nutzen.“

Wie werden die Ergebnisse einer Untersuchung dokumentiert? In der elektronischen Patientenakte sollen Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen gespeichert werden.

Quelle: Publikation Märkische Onlinezeitung Regionalausgabe Oranienburger Generalanzeiger – Oranienburg Ausgabe Nr.200 Datum Donnerstag, den 27. August 2020 Seite Nr.9 Deep-Link-Referenznummer 72668937

Kostenloses WLAN in Oberkrämer

So titelt heute der OGA auf Seite 6:

Internet Die Versorgung mit öffentlichen Internetzugängen schreitet auf den Dörfern der Gemeinde voran.


Oberkrämer. Die Versorgung mit freiem Internet in der Gemeinde Oberkrämer nimmt an Fahrt auf. Momentan informiert die Verwaltung in den Ausschüssen über einen aktuellen Stand. Zum Teil gibt es solche sogenannten Hotspots schon. Nicht immer sind sie jedoch öffentlich für alle sofort zugänglich, sondern nur als Gästenetz installiert, die eines freizugebenden WLAN-Passworts bedürfen. So ein Gästenetz wird beispielsweise über die vorhandenen Internetanschlüsse für die Mitglieder der Feuerwehren vor Ort vorgehalten. Ähnlich funktioniert es in den Gesellschaftsräumen im Gemeindezentrum Bötzow und im Haus der Generationen in Vehlefanz. Der WLAN- Schlüssel wird zudem bei Bedarf an Nutzer der Oberkrämerhalle herausgegeben. Geplant ist gleiches für die Bibliotheken in Bötzow und Vehlefanz. „Die Umsetzung erfolgt spätestens im vierten Quartal dieses Jahres“, heißt es seitens der Verwaltung.


Übersicht der Hotspots


Kostenfreie WLAN-Hotspots will Brandenburgs Wirtschaftsministerium landesweit unter anderem für touristische Zentren installieren. Oberkrämer hat hierfür verschiedene Standorte angemeldet. Das Land stellt den Internetanschluss zur Verfügung, installiert und unterhält das Netz. „Die Gemeinde Oberkrämer trägt die notwendigen Stromkosten für aktive Technik wie Internetrouter und WLAN-Hotspots“, so die Verwaltung. Eine Übersicht der angemeldeten Hotspots (teils wird diese Möglichkeit schon bereitgestellt):


Bärenklau: Remonteschule – Veranstaltungsraum, Vorplatz und Jugendclub


Bötzow: Sportplatz – Sozialgebäude mit Veranstaltungsraum, Teile des Außengeländes; Gemeindezentrum – Veranstaltungsraum, Vorplatz, Jugendclub


Eichstädt: Oberkrämerhalle – Zuschauerbereich, Teile des Vorplatzes und der Kabinen sowie der Versammlungsraum; Gemeindeverwaltung – Foyer, Besprechungsraum Obergeschoss, Teile des Bürgersaals


Marwitz: Dorfanger – Teile des Angers und der Feuerwehr; Turnhalle/Sportplatz – zwei Hotspots im Außenbereich versorgen Turnhalle/Sportplatz


Schwante: Alte Feuerwehr – Außenbereich und Holzbackofen; Alte Post/Gemeindezentrum – Veranstaltungsraum, Vorplatz, Jugendclub; Kulturschmiede – komplett außen und innen


Vehlefanz: Tourismusinfo/Bockwindmühle – Info und Anlage; Haus der Generationen – Veranstaltungsraum, Jugendclub und Vorplatz; Sportplatz an der Schule – Sportgebäude und Teile des Geländes⇥win

Quelle: Publikation Märkische Onlinezeitung Regionalausgabe Oranienburger Generalanzeiger – Oranienburg Ausgabe Nr.200 Datum Donnerstag, den 27. August 2020 Seite Nr.6 Deep-Link-Referenznummer 72766615

Badestelle in Kremmen gesperrt

In Anlehnung an meine Twitterreihe „Heute im OGA“ möchte ich meiner geneigten Leserschaft den folgenden Artikel nicht vorenthalten:

„Kremmen/Oberkrämer/Löwenberger Land

Badestelle in Kremmen gesperrt

Freizeit Seelodge-Eigentümer kann die Verkehrssicherheit an der Steganlage nicht gewährleisten. An einer zeitnahen Lösung wird gearbeitet. Von Marco Winkler


Seit Montag ist der Zutritt zur Badestelle an der Seelodge in Kremmen für Badegäste gesperrt. Das teilt der Eigentümer des Areals, Robert Baumgart, mit. Ortsvorsteher Eckhard Koop (DUB), der die Situation als „Katastrophe für die Kremmener“ bezeichnet, hofft auf eine schnelle Lösung. Besonders bitter: Die Badestelle ist nicht nur die beliebteste, sondern auch die einzige in Kremmen. Mit Beginn der Ferien ist es Kindern nun verwehrt, dort baden zu gehen.


Ein Schild weist am Eingang vom „Wald- und Seegut“ auf die Sperrung hin. „Da wir die Verkehrssicherheit nicht in ausreichendem Maße gewährleisten können, ist das öffentliche Baden mit sofortiger Wirkung leider nicht mehr möglich“, steht dort. Weiter: „Wir sind in Gesprächen, um zeitnah eine tageweise Lösung herbeiführen zu können.“ Das bestätigt die Seelodge zwar auf Nachfrage. Weiter äußern möchte man sich aber vorerst nicht. Es gebe Gespräche mit dem Bürgermeister.


Das bestätigt Rathauschef Sebastian Busse (CDU) in einem Facebook-Post. „Der Eigentümer arbeitet aber schon an einer bezahlbaren Lösung, dass eventuell an einigen Tagen gebadet werden kann“, schreibt er. Der Hintergrund ist offenbar die Steganlage, die durch eine nicht ausreichende Wassertiefe ein hohes Verletzungsrisiko mit sich bringt. Ohne Bademeister respektive Rettungsschwimmer würde bei Unfällen der Eigentümer haften. Robert Baumgart übernahm im vorigen Jahr einen Pachtvertrag für das Gelände.


Ortsvorsteher Koop kann die rechtliche Situation nachvollziehen, die öffentliche Kommunikation eher weniger. „Wir als Ortsbeirat können da auch nichts machen, das kann nur der Bürgermeister mit dem Eigentümer aushandeln“, sagt Koop. „Sie müssen eine Regelung finden, um den öffentlichen Zugang auch weiterhin zu gewährleisten.“ Er selbst habe ein gutes Verhältnis zu Baumgart, der ihm bei der Ausrichtung der Neptunfeste unter die Arme griff. Dennoch bedauere er die aktuelle Entscheidung. „Die Badestelle ist Kremmens liebstes Kind“, so Koop. „Wenn das jetzt so zementiert wird und das Baden nicht mehr möglich sein sollte, verliert die Stadt einen touristischen Anziehungspunkt.“ Gerade in Bezug auf den Wassertourismus, den Rathauschef Busse seit Jahren voranbringen will.


Vor einigen Jahren verschwand schon ein Projekt am See: der Naturlehrpfad. „10 bis 15 ABM-Kräfte waren Anfang der 2000er-Jahre zwei Jahre beschäftigt“, erinnert sich Koop. Die Entwicklung der Erde sollte erlebbar gemacht werden. Vom Pfad ist kaum etwas geblieben.


Kommunen in der Pflicht


Seit einigen Jahren sind Kommunen in Besorgnis, was ihre Badestellen betrifft. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2017. Ein zwölfjähriges Mädchen hatte in einem kommunalen Freibad einen Unfall. Es trug Hirnschäden davon. Aus dem Urteil zitiert Kommunal-Chefredakteur Christian Erhardt in einem Artikel: „Wer eine Gefahrenquelle schafft, hat eine Verkehrssicherungspflicht.“ Das BGH habe für das Mädchen und gegen die Kommune entschieden. „Handelt es sich um einen See mit einem Steg oder einem sonstigen Anleger, ist die Kommune in der Pflicht“, so Erhardt. Das sei die Rechtsauslegung des Kommunalen Schadenausgleichs.“

Quelle: Publikation Märkische Onlinezeitung Regionalausgabe Oranienburger Generalanzeiger – Oranienburg Ausgabe Nr.146 Datum Donnerstag, den 25. Juni 2020 Seite Nr.5 Deep-Link-Referenznummer 68029869

Gerade bei diesem schönen sommerlichen Wetter und dem Ferienanfang ist diese Situation gerade sehr ärgerlich. Aber, Sicherheit geht nun einmal vor. Ich drücke die Daumen, dass eine schnelle Lösung für dieses Sicherheitsproblem gefunden wird und die Badegäste doch noch viele schöne Stunden in diesem Sommer hier verbringen können.