Der Oranienburger Generalanzeiger vom 05.12.2020 titelte so auf Seite 13.
„Die Fachpolitiker im Bildungsausschuss wollen zwar die Defizite beheben, kommen aber über vage Formulierungen ohne Zeitvorgaben nicht hinaus.“ Von Mathias Hausding
Hier der komplette Artikel:
„Einig waren sich die Abgeordneten aller Fraktionen am Donnerstag darin, dass in den vergangenen zehn Jahren zu wenig für die Digitalisierung der Schulen in Brandenburg getan wurde. Dies habe die Corona-Pandemie „noch einmal in zugespitzter Form verdeutlicht“, heißt es durchaus selbstkritisch in einem gemeinsamen Papier von SPD, CDU, Bündnisgrünen und Linkspartei. Jener dreiseitige Antrag der Fraktionen wurde auf der Sitzung des Bildungsausschusses dann auch beschlossen. Er zielt darauf ab, erkannte Defizite zu beheben. Schon im September waren die zahlreichen Baustellen bei einer Expertenanhörung des Ausschusses aufgezeigt zogen.
Unverbindliche Bitten
Dementsprechend umfangreich ist dann auch die Liste im Antrag auf den ersten Blick. Insgesamt 15 Forderungen richtet das Parlament an die Landesregierung. Allerdings handelt es sich ausschließlich um vage und unverbindliche Bitten, wie sich bei genauem Lesen zeigt. So wird die Regierung unter Punkt eins zu einer Selbstverständlichkeit aufgefordert, nämlich „die Strategie des Landes zur digitalen Bildung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Digitalpakt Schule weiterzuentwickeln“. Konkreter wird es an dieser Stelle genauso wenig wie in den folgenden Punkten. So möge die Regierung „prüfen“, ob die Beratungsmöglichkeiten für Schulträger und Schulen bei der Digitalisierung „weiter gestärkt werden können“. Auch solle sich die Koalition dafür einsetzen, dass weitere Bundesmittel nach Brandenburg fließen. An manchen Stellen werden zwar wichtige Punkte angesprochen, wie etwa die Verteilung der Verantwortung zwischen Land und Kommunen bei der Digitalisierung der Schulen sowie der Datenschutz und die Lehrerfortbildung. Aber mit ihren Forderungen dazu bleiben die Abgeordneten stets im Ungefähren, als sei das alles völlig unbekanntes Terrain. Dazu passt auch, dass an keiner Stelle im Antrag Angaben dazu gemacht werden, bis wann dieser oder jener Punkt in welchem Umfang umgesetzt sein sollte. Es findet sich nicht einmal ein Datum, bis zu dem das Bildungsministerium dem Ausschuss über den Stand bei der Umsetzung der Forderungen Bericht erstatten soll.
Während sich die SPD-Bildungsexpertin Katja Poschmann in der Ausschussdebatte „sehr zufrieden mit dem sehr gelungenen Antrag“ zeigte, bedauerte Kathrin Dannenberg (Linke) die Unverbindlichkeit des von ihrer Fraktion mitgetragenen Beschlusses: „Dort steht meist, dass Dinge zu prüfen oder auf etwas hinzuwirken ist. Mir fehlt der Zeitplan: Bis wann wollen wir bestimmte Sachen durchgesetzt haben?“, sagte Dannenberg. Auch wenn auf dem Weg immer wieder Hürden auftauchen könnten, sei es wichtig, ein paar Punkte mit Datum festzulegen. Katja Poschmann wies diesen Appell zurück. „Es ist alles nicht so einfach“, sagte sie, ohne den Gedanken weiter auszuführen.“
Ich bin schon sehr darüber erstaunt, dass es weder ein richtiges Konzept, noch einen Termin zur Umsetzung der Digitalisierung der Schulen gibt. Hat doch der Landkreis Oberhavel im September dieses Jahres eine Stelle zur/zum Systemverwalterin/Systemverwalter Schule (m/w/d) ausgeschrieben. Ich bin davon ausgegangen, dass die Ausschreibung ein Meilenstein im Gesamtprojekt darstellt, um genügend Ressourcen für die Umsetzung zu haben. Ich bin zwar der Meinung, dass eine Stelle für den gesamten Landkreis nicht sehr üppig geplant ist, aber ich kenn auch den Projektantrag nicht. Aufgrund meiner Fachkenntnisse und Erfahrungen habe ich mich ebenfalls auf diese Stelle beworben. Ich hätte gern zum Gelingen dieses Projektes beigetragen. Der Landkreis hat sich anderweitig entschieden.
Ich arbeite seit ca. 20 Jahren auf dem Gebiet der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Unter meiner Federführung wurde die Leitstelle des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin digitalisiert; die Dienstplanung der diensthabenden Ärzte in allen Dienstarten des ÄBD online gestellt (mittels Dienstsplanungssoftware in der Cloud) und mit externen Dienstleistern die Notdienstpraxen digital vernetzt. Auch hier wird mit einer Praxissoftware in der Cloud gearbeitet. Dies ermöglicht eine zentrale Abrechnung der ärztlichen Leistungen.
Aber wenn die Politik (noch) nicht weiß, wie die Digitalisierung der Schulen umgesetzt werden kann, wie soll es dann die Verwaltung des Landkreises wissen. Das alles erinnert mich an „Stochern im Dunkeln“ und hat wenig Fachkompetenz – leider. Befinden wir uns tatsächlich immer noch in Brandenburg im digitalen Neuland?