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Veränderte Kita-Satzung in Kremmen statt Klagen

Der OGA schreibt am 08.04.2019 zu diesem Thema unter „Kita-Satzung Reiner Tietz befürchtet Klagewelle der Eltern„, dass “ Ab Ostern erstattet das Mühlenbecker Land zu viel gezahlte Elternbeiträge. Die Gemeinde beschloss im Juni 2018 die rückwirkende Kitagebühren-Satzung und die Neuberechnung der Kalkulationen ab 2014, die auf falschen Grundlagen fußten.“

Am 26.04.2019 greift der OGA das Thema erneut auf, da am 02.05.2019 um 19.00 Uhr der TOP 6

„Information über den Stand der Zahlung von Elternbeiträgen zur Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Kremmen“ in der Kultur- und Sozialausschuss-Sitzung der Stadt diskutiert wird.

Hier der Artikel des OGA, der leider nicht freizugänglich im Internet zu finden ist:

Liebenwalde/Löwenberg/Kremmen/Oberkrämer

Veränderte Satzung statt Klagen

Kita-Gebühren Der Stadtverordnete Reiner Tietz plädiert für Rückzahlungen durch nachträgliche Kalkulation.


Kremmen. Wie geht es weiter beim Thema Kitasatzung in Kremmen? Zu dieser Frage wird Bürgermeister Sebastian Busse (CDU) im Kultur- und Sozialausschuss am 2. Mai – Beginn um 19 Uhr im Ratssaal – Stellung nehmen. Nach der Klage einer Mutter will die Verwaltung die Gebühren rückwirkend bis zum Jahr 2013 neu erarbeiten. Doch ist eine rückwirkende Satzungsänderung überhaupt möglich? Die Stadtverordnete Stefanie Gebauer (UWG/LGU) äußerte auf der Facebook-Plattform „Wir in Kremmen“ jüngst starke Zweifel an einem solchen Vorgehen. Eine neue Satzung für bereits vergangene Jahre werde ihrer Ansicht nach an der Einvernehmensherstellung des Landkreises scheitern. Um gültig zu werden, bräuchte die neue Satzung die Zustimmung des Jugendamtes im Landkreis.


Reiner Tietz (Linke), Vorsitzender des Sozialausschusses, ist sich jedoch sicher, dass dies für die zu überarbeitende alte Satzung auch nachträglich möglich sei. Er bezieht sich dabei auf das Vorgehen in der Gemeinde Mühlenbecker Land im vergangenen Jahr. Diese ist die erste Kommune im Landkreis Oberhavel, die rückwirkend ihre Gebührensatzung überarbeitet hat und den Eltern nun zu viel gezahlte Beiträge zurückzahlt.


Der Ausschuss will am Donnerstag aber nicht zur zum Thema Kitagebühren beraten, sondern über den Verlauf vieler weiterer sozialer Vorhaben der Stadt Kremmen. „Wir sollten unseren Nachfolgern wenigstens den aktuellen Stand übergeben, damit sie nahtlos weiterarbeiten können“, erklärte Reiner Tietz im Hinblick auf die Kommunalwahlen am 26. Mai. Dazu gehört auch der geplante Kita-Neubau. Bürgermeister Busse wird über den aktuellen Stand der Bauvorbereitungen sprechen. Dass die Stadt die Erweiterung der Kita Rhinstrolche dringend benötigt, ist schon lange klar. Bis zu 40 Kinder sollen in dem Anbau betreut werden können.


Weil auch die Schule aus allen Nähten platzt, steht dort ebenfalls eine Erweiterung an. Über die möglichen Veränderungen auf dem Schulkomplex will der Ausschuss ebenfalls in der kommenden Woche sprechen. Ein weiteres kontroverses Thema des Abends dürfte die Sanierung der maroden Stahlbrücke bei Linumhorst sein. In diesem Zusammenhang soll es auch um den von einer Bürgerinitiative geforderten Radweg von Kremmen nach Linum gehen. ⇥wol

Vorsitzender des Ausschusses: Reiner Tietz (Linke) ⇥Foto: OGA

Quelle: Publikation Märkische Onlinezeitung Regionalausgabe Oranienburger Generalanzeiger – Oranienburg Ausgabe Nr.97 Datum Freitag, den 26. April 2019 Seite Nr.6 Deep-Link-Referenznummer 42287154



Kremmens neue Kita-Satzung könnte Vorbild für alle werden

Am Donnerstag wurde in der SVV Kremmen die neue Kita-Satzung beschlossen.

Im OGA ist hierzu zu lesen:

„Kremmen hat eine Kita-Satzung erarbeitet, die die Eltern der 570 zu betreuenden Kinder entlasten soll. Das Essensgeld wurde gesenkt, die Höchstbeiträge wurden angepasst. Zudem gibt es eine Kosten-Staffelung bei mehreren Kindern pro Familie, die allen zugute kommt. Das ist einmalig in Brandenburg.“

Ich denke auch, dass hier der Stadt Kremmen ein großer sozialer Beitrag zur Förderung von jungen Familien gelungen ist.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kippt Kita-Satzung

Der OGA vom 01.12.2017 berichtet in einem Artikel darüber, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Kita-Satzung von Rathenow für unwirksam erklärt hat.

Darin heißt es: „Die Richter gaben einer Mutter Recht, die gegen die aktuelle Kita-Satzung von Rathenow (Havelland) geklagt hatte. Die Satzung sei ungültig, gezahlte Elternbeiträge müssten der Klägerin zurückerstattet werden. Eine Revision haben die Richter nicht zugelassen. Das Urteil erging bereits Anfang Oktober, wurde aber erst jetzt bekannt. (OVG 6 A 15.15)

Die Begründung des 6. Senats für die weitreichende Entscheidung ist denkbar einfach: „Das Kommunalabgabengesetz (KAG) ist auf die Elternbeiträge im Sinne des Kita-Gesetzes nicht anwendbar.“ Und weiter: „Kita-Gebühren sind keine Benutzungsgebühren im Sinne des KAG.“ Da Rathenow sich in seiner Satzung auf das KAG beruft, sei diese unwirksam.

„Dieses Urteil hat Allgemeingültigkeit“, sagt nun Jens M. Schröder, Anwalt und Familienvater aus Prenzlau, der das Normenkontrollverfahren juristisch begleitet hat. Schröder ist kein Unbekannter. Er hatte 2014 bereits ein Urteil zum Vorteil vieler Brandenburger Eltern erstritten. Damals ging es um unrechtmäßige Elternbeiträge für das Mittagessen in Kitas.“

Schauen wir mal in die Kita-Satzung der Stadt Kremmen.

Hier steht in der Einleitung:

„Auf Grund des § 5Abs.1, des § 35 Abs. 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15 Oktober 1993 (GVBl. I S. 398) – in der gültigen Fassung – und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg vom Juni 1999 (GVBl. I S. 231) – in der zur Zeit gültigen Fassung – in Verbindung mit dem § 90 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (Kinder- und Jugendhilfegesetz) vom 08.12.1998 – in der zur Zeit gültigen Fassung – und § 17 Abs. 1, 2, 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Satz 1 des Zweiten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kindertagesstättengesetz (KitaG) vom 27. Juni 2004 (GVBl. I S. 384) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kremmen in ihrer Sitzung am 14.12.2006 folgende Satzung beschlossen“

Aus dieser Einleitung geht ganz klar hervor, dass sich die Kita-Satzung auf das KAG stützt.

Ganz nebenbei sei bemerkt, dass diese Satzung juristisch fragwürdig ist, da sie sich auf die Gemeindeordnung beruft, die seit vielen Jahren nicht mehr existiert. Sie wurde bereits 2007 durch die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) ersetzt.