OGA vom 13. April 2024 OBERHAVEL
Wo Kiffen erlaubt und wo es verboten ist
Drogen
Cannabis kann jetzt auch in Oranienburg legal geraucht werden. Allerdings nicht überall. An vielen beliebten Plätzen ist das Kiffen verboten. Andere Orte könnten gerade im Sommer Hotspots werden.
Von Marco Winkler
Über die Legalisierung von Cannabis streiten sich die Geister. Seit 1. April sind Konsum und Anbau unter bestimmten Vorgaben erlaubt. Viele Fragen bleiben offen. Klar ist: Es gibt Verbotszonen rund um Spielplätze, Kitas und Schulen. Das führt auch in Oranienburg dazu, dass an vielen Orten kein Gras geraucht werden darf.
25 Gramm getrocknetes Cannabis kann jeder Erwachsene straffrei dabei haben (aber nicht verkaufen). Wer Gras will, muss selbst anbauen. Drei Pflanzen sind zu Hause erlaubt, mit der ersten Ernte ist nach 90 Tagen zu rechnen. Zweite Möglichkeit: Mitglied in einem Anbauclub werden. Die Cannabis-Clubs dürfen ab 1. Juli an den Start gehen (geraucht werden darf dort jedoch nicht).
Eigentümer können ein eigenes Hausrecht durchsetzen.
Nicht eingehaltener Abstand ist keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit.
Die sogenannte „Bubatzkarte“ von einem Softwareentwickler – gespeist mit Daten, die sich aus der Rechtslage ergeben – zeigt, wo in Oranienburg geraucht werden darf.
Wegen des Runge-Gymnasiums und kleiner Spielplätze an der Schulstraße ist der komplette Bereich rund den Bahnhof für Cannabis tabu. Lediglich die hinterste Spur der Bushaltestelle ist nicht rot gefärbt. Erst hinter der Krebsstraße hört die Verbotszone wieder auf. Dort führt sie quer durch die drei parallel zueinander stehenden OWG-Blöcke. Das heißt: Darf der Nachbar legal konsumieren, kann es für einen selbst schon wieder illegal sein. Die Polizei kontrolliert auf Verdachtsmomente hin.
Im nahezu kompletten Areal zwischen Lehnitzstraße, Stralsunder Straße, Willy-Brandt-Straße, Schul- und Mittelstraße sowie Bernauer Straße ist Cannabisgenuss verboten. Erlaubt ist es dort nur im kleinen Fußgängerweg von der Lehnitzstraße in die Mittelstraße (sowie gegenüber am Louise-Henriette-Steg und damit auch vor dem dortigen Netto-Markt).
Zwischen Milchbar und Fechtners Reisebüro beziehungsweise auf der anderen Straßenseite der Sparkasse darf kein Joint angezündet werden. Erlaubt ist Cannabis hingegen auf dem Boulevard und von der Kreuzung Lehnitzstraße bis zum Schloss (Erinnerung: nicht im Beisein von Minderjährigen). Entspannte, schattige Plätze gibt es wegen der gefällten Linden auf dem Präsentierteller allerdings nicht mehr.
Am Fischerkiez, auf dem Schlossplatz sowie die Berliner Straße entlang Richtung Kino und künftigem Polizeiwohnheim ist das Kiffen erlaubt. Auch Teile des Schlossparks (bis zum Teich und danach wieder die Gartenzimmer) sind nicht rot markiert. Es gilt allerdings die Hausordnung. Wahrscheinlich wird ein Cannabis-Verbot nach einer Prüfung Eingang in die Parkordnung finden. Am Schlosshafen ist das Rauchen von Gras ebenso wenig erlaubt wie in der kompletten Rungestraße.
Möglicher Kiffer-Hotspot
Ein möglicher Hotspot könnte jetzt schon feststehen: das Bollwerk. Von der Schlossbrücke bis kurz vor dem Hotel an der Havel darf an der Havelpromenade gekifft werden. Sowieso schon ein beliebter Treffpunkt für junge Erwachsene, dürfte die Attraktivität durch die Legalisierung noch einmal steigen. Menschen unter 18 Jahren – gewöhnlich die Hauptzielgruppe am Bollwerk – ist der Rausch nach wie vor untersagt.
Generell liegen die Verbotszonen in einem Radius von 100 Metern rund um Schulen, Kitas, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätze. Die Polizei wird sicher nicht mit dem Maßband kontrollieren. Eine Straftat ist nicht eingehaltener Abstand nicht, aber eine Ordnungswidrigkeit wie Falschparken. Auch öffentliche Sportstätten sind von der Abstandsregelung betroffen.
Das führt dazu, dass der Joint nicht nur rund um die Turm Erlebniscity und die Orafol-Arena in der Tasche bleiben muss, sondern auch auf der Badewiese am Lehnitzsee (Rüdesheimer Straße). Bei der Hochschule der Polizei dürfen die Anwärterinnen und Anwärter, wenn dort kein generelles Rauchverbot gilt, zumindest vor dem Eingang und am Hubschrauberlandeplatz mit Bibliothek kiffen. Den Beamten der Polizeiinspektion an der Germendorfer Allee bleibt noch der vordere Parkplatz. Rein theoretisch zumindest. Das Kiffen am Arbeitsplatz ist, wie Alkohol, nach wie vor verboten.
Direkt in Germendorf dürfte der Tierpark noch entscheiden, ob er Cannabis – wie schon das Grillen und Shisha – komplett verbietet. Durch die Spielareale ist Gras ohnehin an vielen Stellen nicht erlaubt. Wie immer gilt bei der Legalisierung: Eigentümer können ein eigenes Hausrecht durchsetzen.
Gastwirte entscheiden
Wie bei der Entscheidung, ein Rauchverbot einzurichten oder für den Rausch nicht zwingend das eigene Bier im Biergarten zu öffnen, können entsprechende Regeln auch für Cannabis geltend gemacht werden. Eigentümer, aber vor allem Gastronomen können selbstständig wählen, ob sie den Joint wie eine Zigarette behandeln. Es sei denn, eine Verbotszone nimmt ihren diese Entscheidung ab – wie im Fall vom Yachthafen am Lehnitzsee, von Kioko Sushi in der Innenstadt oder der Altstadtklause.
Wer selber schauen möchte, ob seine Wohnung oder Gegend in einer Verbotszone liegt, kann das online auf der „Bubatzkarte“ (bubatzkarte.de). Einfach „Verstanden, zeig mir die Karte!“ klicken und den jeweiligen Wohnort suchen.