Bildungsministerium lehnt Luftfilter für alle ab – Ist das die Corona-Prävention vor der 4. Welle?

Der OGA schreibt hierzu am 19.07.2021:

19.07.2021 Brandenburg

Bildungsministerium lehnt Luftfilter für alle ab

Luftfilter wird es nicht in allen Schulen in Brandenburg geben, so das Ministerium.

Arne Dedert/dpa

Potsdam. Der Einbau von Luftfilter-Geräten ist in den Grundschulen und Kitas in Brandenburg nur in einigen wenigen Ausnahmefällen vorgesehen. Das stelle das Bildungsministerium am Freitag in einer Pressemitteilung klar. Die vom Bund dafür vorgesehenen Mittel sollen nur in denjenigen Einrichtungen eingesetzt werden, in denen die Fenster nur kippbar sind oder wo die eingebaute Lüftungsklappen nur einen minimalen Querschnitt haben. Das Gleiche gelte für  Räume, die über technische Anlagen belüftet werden, so die Mitteilung des Ministeriums.

Aus dem Bundesprogramm in Höhe von 200 Millionen Euro entfallen auf Brandenburg entsprechend des Einwohnerschlüssels nur sechs Millionen Euro. Die Schulträger werden aufgefordert, die Räume zu ermitteln, in denen diesen Kriterien entsprechend Bedarf besteht. Vom Einsatz eigener Landesmittel war seitens des Ministeriums nicht die Rede. Wann die Bundesgelder in Brandenburg einsetzbar sind, ist noch offen. Eine Sprecherin erklärte, dass dazu erst Bund-Länderverhandlungen notwendig sind, erst danach werde eine entsprechende Förderrichtlinie erarbeitet. Die Förderung soll an die Länder ausgezahlt werden, die sie an die freien und kommunalen Träger der Einrichtungen weiterreichen. Ein sehr zeitaufwendiges Verfahren.

Stattdessen wird darauf verwiesen, dass Stoßlüften auch weiterhin die wichtigste Maßnahme sei, um die Virenlast in Klassen- und Spielzimmern zu verringern. Das Ministerium verweist außerdem auf eine Studie der Universität Stuttgart, derzufolge Luftfilteranlagen nur begrenzt wirksam seien. Eine Reihe von Kommunen und Schulträgern wollen derweil selbst die Anschaffung von Luftfiltern prüfen. thi

Stellt sich hier in der Tat die Frage, ob dies etwas Sand in die Augen der Ängstlichen vor der Bundestagswahl sein soll, oder was dieses halbherzige Vorgehen gegen die allgegenwärtige Corona-Infektion konkret bedeuten soll? Gibt es in Kitas und Grundschulen keine Ansteckungsgefahr?

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Datenschutzbeauftragte kritisiert Pläne für Kennzeichenerfassung

Der OGA vom 20.07.2021 titelt unter der Überschrift und berichtet über die Kritik der DSB des Landes Brandenburg, Dagmar Hartge an der automatischen Kennzeichenfahndung.

Hier der Artikel:

20.07.2021 Brandenburg

Datenschutzbeauftragte kritisiert Pläne für Kennzeichenerfassung

Dagmar Hartge

Soeren Stache

Kleinmachnow. Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hat auf die geplante Prüfung einer erneuten automatischen Kennzeichenaufzeichnung (Kesy) auf Autobahnen mit Skepsis reagiert. Mit der Novelle der Strafprozessordnung zum 1. Juli sei eine automatisierte Kennzeichenfahndung zu repressiven Zwecken nur noch im Zusammenhang mit einer konkreten Fahndung möglich, nicht aber in Form einer Dauerüberwachung, sagte ein Sprecher von Hartge. „Für uns ist nicht erkennbar, wie eine landesrechtliche Vorschrift aussehen könnte, die dennoch eine automatisierte Kennzeichenfahndung im Aufzeichnungsmodus erlaubt.“

Innenminister Michael Stübgen (CDU) will eine landesgesetzliche Regelung für die Wiedereinführung von Kesy prüfen. Mit der neuen Strafprozessordnung war die massenhafte Aufzeichnung der Autokennzeichen zum 1. Juli gestoppt worden, während die Erfassung für die Fahndung nach konkreten Straftätern weiterläuft. Stübgen sieht darin aber einen Rückschlag in der Bekämpfung organisierter krimineller Banden. Der Sprecher von Hartge entgegnete, die Eingriffe in die Rechte und Freiheiten der betroffenen Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer blieben dieselben, unabhängig von der Rechtsgrundlage.

Die Grünen-Innenpolitikerin Marie Schäffer und der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Andreas Büttner, hatten eine Reaktivierung der automatischen Kennzeichenfahndung abgelehnt. Anfang 2020 hatte die Datenschutzbeauftragte die bisherige Praxis der Aufzeichnung im Dauerbetrieb als unzulässig eingestuft. Sie kritisierte, dass ganz überwiegend unbeteiligte Personen betroffen seien. Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) hatte vergeblich versucht, die automatische Kennzeichenaufzeichnung in der Strafprozessordnung festzuschreiben. dpa