Archiv der Kategorie: Corona-Pandemie

Bildungsministerium lehnt Luftfilter für alle ab – Ist das die Corona-Prävention vor der 4. Welle?

Der OGA schreibt hierzu am 19.07.2021:

19.07.2021 Brandenburg

Bildungsministerium lehnt Luftfilter für alle ab

Luftfilter wird es nicht in allen Schulen in Brandenburg geben, so das Ministerium.

Arne Dedert/dpa

Potsdam. Der Einbau von Luftfilter-Geräten ist in den Grundschulen und Kitas in Brandenburg nur in einigen wenigen Ausnahmefällen vorgesehen. Das stelle das Bildungsministerium am Freitag in einer Pressemitteilung klar. Die vom Bund dafür vorgesehenen Mittel sollen nur in denjenigen Einrichtungen eingesetzt werden, in denen die Fenster nur kippbar sind oder wo die eingebaute Lüftungsklappen nur einen minimalen Querschnitt haben. Das Gleiche gelte für  Räume, die über technische Anlagen belüftet werden, so die Mitteilung des Ministeriums.

Aus dem Bundesprogramm in Höhe von 200 Millionen Euro entfallen auf Brandenburg entsprechend des Einwohnerschlüssels nur sechs Millionen Euro. Die Schulträger werden aufgefordert, die Räume zu ermitteln, in denen diesen Kriterien entsprechend Bedarf besteht. Vom Einsatz eigener Landesmittel war seitens des Ministeriums nicht die Rede. Wann die Bundesgelder in Brandenburg einsetzbar sind, ist noch offen. Eine Sprecherin erklärte, dass dazu erst Bund-Länderverhandlungen notwendig sind, erst danach werde eine entsprechende Förderrichtlinie erarbeitet. Die Förderung soll an die Länder ausgezahlt werden, die sie an die freien und kommunalen Träger der Einrichtungen weiterreichen. Ein sehr zeitaufwendiges Verfahren.

Stattdessen wird darauf verwiesen, dass Stoßlüften auch weiterhin die wichtigste Maßnahme sei, um die Virenlast in Klassen- und Spielzimmern zu verringern. Das Ministerium verweist außerdem auf eine Studie der Universität Stuttgart, derzufolge Luftfilteranlagen nur begrenzt wirksam seien. Eine Reihe von Kommunen und Schulträgern wollen derweil selbst die Anschaffung von Luftfiltern prüfen. thi

Stellt sich hier in der Tat die Frage, ob dies etwas Sand in die Augen der Ängstlichen vor der Bundestagswahl sein soll, oder was dieses halbherzige Vorgehen gegen die allgegenwärtige Corona-Infektion konkret bedeuten soll? Gibt es in Kitas und Grundschulen keine Ansteckungsgefahr?

Bilden Sie sich gern selbst eine Meinung!

Land Brandenburg ändert Teststrategie an den Schulen

Der OGA von Heute schreibt hierzu:

22.05.2021 Brandenburg

Land ändert Teststrategie an den Schulen

Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht müssen in Brandenburg regelmäßig Corona-Selbsttests machen. Nun hat das Bildungsministerium die Regeln dafür überarbeitet. (Symbolbild)

Jörg Carstensen/dpa

Potsdam. Ohne negativen Corona-Test ist kein Betreten der Schule möglich – das gilt in Brandenburg seit dem 19. April für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und alle anderen. Angesichts stark sinkender Inzidenzen sowie einer größeren Zahl von Geimpften und von Corona Genesenen stellt sich nun die Frage nach einer Überarbeitung der Teststrategie. Das Bildungsministerium hat nun reagiert und die Regeln in einigen Punkten verändert.

Neu ist, dass vollständig geimpfte Personen sowie von Corona Genesene keinen negativen Test vorlegen müssen, um die Schule zu betreten, wie es in einem offiziellen Schreiben des Ministeriums heißt. Der Impfstatus ist demnach per Impfausweis zu belegen.

Menschen, die eine Corona-Infektion hinter sich haben und symptomfrei sind, können sich per Genesungsnachweis das Testen sparen. Als Genesungsnachweis gilt laut Ministerium ein positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.

Auf die Frage dieser Zeitung, ob die Testpflicht an den Schulen angesichts stark sinkender Infektionszahlen eingeschränkt oder ausgesetzt werden könnte, erklärte Ministeriumssprecherin Ulrike Grönefeld: „Nach derzeitigem Stand ändert sich hier bis zu den Sommerferien nichts mehr.“ Für Schüler heißt dies, dass sie in einer Woche mit Präsenzunterricht zweimal einen Corona-Selbsttest machen müssen.

Brandenburgs Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) hatte diese Woche eine Öffnung der Schulen für den Präsenzunterricht noch vor den Sommerferien in Aussicht gestellt, sollten sich die Inzidenzzahlen weiter positiv entwickeln. mat

Wer soll in Brandenburg künftig Impfen?

OGA vom 06.05.2021 Brandenburg

Streit um die Zukunft der Impfzentren

Pandemie Brandenburg steht vor der Frage, wer künftig die Vakzine verabreichen soll. Gerade jetzt, wo mehr Impfstoff nach Brandenburg kommt, eskalieren die Verteilungsprobleme. Die Landkreise wollen sich nicht rausdrängen lassen.
Von Ulrich Thiessen

Haben die Impfzentren wie dieses hier in Frankfurt (Oder) bald ausgedient? Darüber entscheidet ein Impfgipfel in der Staatskanzlei von Brandenburg am kommenden Montag.

Bernd Settnik/dpa

Endlich soll deutlich mehr Impfstoff nach Brandenburg kommen – die Landesregierung sieht deshalb aber einen drohenden Engpass in den Arztpraxen. Um das Ziel des Impfangebots für alle bis September zu schaffen, müsse es ab dieser Woche 100.000 Impfungen pro Woche bei den niedergelassenen Ärzten im Durchschnitt geben, sagte Innenminister Michael Stübgen (CDU) am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Landtags in Potsdam. „Das ist eine enorme Belastung.“ In den Impfzentren müsse es mindestens 50.000 Impfungen pro Woche für Mai und Juni geben.

Die Kassenärztliche Vereinigung (KVBB) habe allerdings angekündigt, sie sei wegen der Impfungen in Arztpraxen nicht in der Lage, langfristig alle Impfzentren offenzuhalten. Im Gespräch sei, dass Landkreise die Zentren komplett übernehmen. Der Minister warnte, es könne sein, dass Impfzentren unter bestimmten Umständen wochenlang leer stünden. Als positive Nachricht nannte er aber: „Wir bekommen jetzt wirklich genug Impfstoff.“ Für Brandenburg sind im Mai nach Prognosen des Bundesgesundheitsministeriums rund 298.000 Impfdosen geplant, für Juni rund 376.000 Impfdosen. Am kommenden Montag sollen in einer Runde mit Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) die Wogen wieder rund um die brandenburgische Impfstrategie geglättet werden. Auf einem landesweiten Impfgipfel geht es vor allem darum, den Streit zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und den Landkreisen um die Verteilung der Impfdosen beizulegen.

Kassenärzte
wollen mit
Woidke allein reden.

Die KVBB forderte vorher ein Treffen mit dem Regierungschef ohne die anderen Beteiligten – einen „ärztlichen Impfgipfel“, wie der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Peter Noack erklärte.  Er betonte, dass die Hausärzte schneller und effektiver die Impfstoffe an den Mann bringen können. Außerdem nehme die Bereitschaft der Kollegen ab, in den Impfzentren zu arbeiten. Noack betonte, dass man nicht die sofortige Schließung der Impfzentren fordere. Schließlich seien noch Termine bis Mitte Juni dort gebucht, die nicht, ohne viel Frust zu verursachen, neu verteilt werden könnten. Aber es müsse jetzt über die Zukunft der Impfzentren geredet werden, fordert Noack.

Am Dienstag hatte der Landkreistag seine Forderungen für den Impfgipfel aufgestellt.  In einem Schreiben an die Staatskanzlei und den für das Impfen zuständigen Innenminister heißt es, dass das Agieren der KVBB mit großer  Besorgnis betrachtet werde. Angesichts steigender Lieferungen an Impfdosen müsse an allen Teilen der Impfstrategie festgehalten werden. Einzig von den mobilen Teams des DRK, die zurzeit noch ambulante Behinderteneinrichtungen anfahren, ist in den Überlegungen der Kreise keine Rede mehr.

Die Landräte verlangen, dass die Impfzentren über den 30. Juni hinaus, wenn die Verträge für deren Betreibung auslaufen, weiter betrieben werden. Schließlich gebe es Teile der Bevölkerung, die keinen Hausarzt haben und die deshalb über Impfzentren besser zu erreichen seien. Das betreffe vor allem jungen Menschen.  Zudem sei in einigen Regionen die Versorgung mit Hausärzten lückenhaft.

Einzelne Landräte hatten zudem vorgeschlagen, die rund 330 Arztpraxen, die in einem Modellprojekt seit März Impfstoffe erhalten, nicht mehr aus dem Kontingent des Landes zu bedienen. Die betroffenen Ärzte könnten inzwischen ausreichend über Apotheken beliefert werden. Die KVBB kontert mit einem entgegengesetzten Vorschlag. Sie könnte sich vorstellen, dass der Bund die Impfdosen künftig nur noch über die Großhändler und Apotheken an die Ärzte verteilt – ohne Kontingente, die über die Länder laufen. Angesichts solcher Debatten  wollen die Landräte eine Garantie erwirken, dass ihre kommunalen Impfprojekte weiter ausreichend mit Impfstoffen beliefert werden. Dazu zählen die Krankenhäuser, die in einigen Kreisen als Impfzentren fungieren oder Impfbusse und Verträge mit niedergelassenen Ärzten über Kreiskontingente.

In einem internen Papier des Landkreistages wird dem Land Brandenburg der Vorwurf gemacht, künftig nur noch Impfstoffe an die Kreise abgeben zu wollen, wenn vor Ort mobile Teams für die ländlichen Räume zusammengestellt werden. In der Landesregierung ist in diesem Zusammenhang von „sozialem Impfen“ die Rede. Gemeint sind mobile Teams, die in den Kommunen Impfangebote für diejenigen unterbreiten, die den Aufwand scheuen, in Impfzentren zu gehen oder Ärzte aufzusuchen.

Intern wird auch gestritten, wer welchen Impfstoff verwenden darf. Das zuständige Innenministerium hatte schon im April signalisiert, dass die Impfzentren kein Astrazeneca mehr verimpfen sollen, da die Zweitimpfungen ein Vierteljahr später erfolgen und dann diese Einrichtungen schon geschlossen sein könnten. Deshalb sollten die Hausärzte verstärkt Astrazeneca verimpfen. Die bestellen aber bis auf die 330 in Modellpraxen ihren Impfstoff direkt über den Großhandel und  Apotheken.

Für kommenden Montag wird eine Einigung erwartet, wie die bisherige Strategie des Landes fortgesetzt wird. Die Landkreise erwarten zudem wöchentliche Informationen über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Impfdosen. mit dpa

Impf-Zertifikat mit QR-Code soll in Brandenburg noch im Mai starten

Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) will noch im Mai ein Impf-Zertifikat für Personen erproben, die zweimal gegen das Coronavirus geimpft worden sind. Das erklärte der stellvertretende Vorstand Holger Rosteck am Mittwoch in Potsdam. Aktuell werde zusammen mit Thüringen an einem entsprechenden Modell gearbeitet. Ziel ist es, dass in den Arztpraxen ohne viel bürokratischen Aufwand ein Blatt mit einem QR-Code an vollständig geimpfte Personen ausgegeben werden kann. Diejenigen, die in Impfzentren geimpft wurden, sollten das Zertifikat zugeschickt bekommen.

Mit dem Code könnte in Restaurants oder an Flughäfen eingecheckt werden. Später soll der Code in einer App hochgeladen werden können. Rosteck versicherte, dass bis Ende Mai spätestens die technischen Voraussetzungen geschaffen werden sollen. Ziel sei, zu Beginn der Feriensaison den geimpften Brandenburgern das Zertifikat zur Verfügung zu stellen. Unklar ist noch, ob diejenigen, die bereits in Praxen ihre zwei Impfungen erhalten haben, noch einmal zu ihrem Arzt gehen müssen, um das Zertifikat zu erhalten.

Das Impftempo in Brandenburg nimmt zu. Der Impfstoff Astrazeneca ist für Personen, die jünger als 60 Jahre sind, zur Verimpfung in Arztpraxen freigegeben. Wer ihn bekommt, darf in den Praxen ab sofort frei entschieden werden.

Eine Auswahl impfender Arztpraxen findet sich im Internet unter www.kvbb.de/pilotpraxen.

Corona: die Inzidenz sinkt weiter – im Landkreis OHV sind Lockerungen möglich

OGA vom 06.05.2021 Titel

Inzidenz sinkt weiter:
Lockerungen im Landkreis

Corona Der Sieben-Tage-Inzidenzwert in Oberhavel bleibt unter 100. Damit stehen Öffnungsschritte bevor. Die Corona-Testpflicht wird gelockert. Von Marco Winkler

Am Freitag wird die Bundesnotbremse außer Kraft gesetzt. Es braucht dann kaum noch Corona-Tests.

Marco Winkler A

bstand, Maskenpflicht und eine umfangreiche Teststrategie des Landekreises zahlen sich offenbar aus: Am Mittwoch lag die Inzidenz am fünften Werktag infolge unter der 100er-Marke (78,4). Damit tritt die Bundesnotbremse außer Kraft. Ab Freitag, 7. Mai, greifen Lockerungen, die Ausgangsbeschränkung wird aufgehoben. Erste Öffnungsschritte stehen (erneut) dem Einzelhandel bevor. Die Pflicht, einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen zu müssen, entfällt ab Freitag für Friseure, den Tierpark Germendorf, der eigens ein Testzentrum am Eingang eingerichtet hatte, und den Schlosspark Oranienburg.

Es können sich auch wieder mehr Menschen privat und öffentlich treffen. Durfte bisher nur eine Person aus einem weiteren Haushalt empfangen werden, sind es ab Freitag maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten, die zusammenkommen dürfen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Shoppen und Friseurbesuche ohne einen
Corona-Test sind wieder möglich.

Wieder „Click & Meet“

Nach mehreren Wochen „Click & Collect“ im Einzelhandel, wo die zuvor bestellte Ware nur abgeholt werden konnte, gilt beim Shoppen nun wieder „Click & Meet“ – nach vorheriger Terminbuchung darf mit Maske (und ohne Test) eingekauft werden. Inhaber müssen 40 Quadratmeter pro Kunde freihalten. In Apotheken, Drogerien, Buchhandlungen, Bau- oder Gartenmärkten unter 800 Quadratmeter sind es zehn Quadratmeter pro Kunde.

Der Besuch von Kosmetik- und Nagelstudios, Massagepraxen und Tattoo- sowie Sonnen-Studios ist nun wieder erlaubt. Einen negativen Corona-Test braucht es dafür nicht. Die Ausnahme bildet die Gesichtskosmetik, hier muss ein Test vorgelegt werden.

Der Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen ist zwar weiter untersagt. Das heißt, Hallen, Fitnessstudios, Tanzstudios und -schulen sowie vergleichbare Einrichtungen bleiben geschlossen. Doch unter freiem Himmel ist der kontaktfreie Sport wieder mit bis zu zehn Personen möglich. Die Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen bleibt untersagt. Für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren ist gemeinsamer Sport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel in dokumentierten Gruppen von bis zu 20 Kindern gestattet. Auf Golf, Reit- und Modellflugplätze dürfen zehn Personen (oder 20 Kinder) Sport ausüben.

Gedenkstätten und Museen sowie Bibliotheken dürfen wieder öffnen. Auch hier gilt: Terminvereinbarung, Abstand, Maske. Theater, Kinos, Spielhallen, Freizeitbäder wie die Turm Erlebniscity, Saunen und mögliche Bordelle in Oberhavel sowie Gaststätten, Bars, Cafés und Kneipen bleiben weiterhin geschlossen.

Die Lockerungen werden rückgängig gemacht, sobald die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Die Zahl der Neuinfektionen bleibt jedoch niedrig. Innerhalb von 24 Stunden wurden am Mittwoch 14 neue Fälle gemeldet.

Ab Mittwoch, den 14.04.2021 wird auch in Kremmen getestet

13.04.2021 Titel im OGA

Ein Stück Freiheit mehr im Kampf gegen Corona

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Hallenleiter Michael Lück, Dennis Gerber (Medica-OHV), Lukas Stark (L.S.Medical Service) und Kremmens Bürgermeister Sebastian Busse (von Links) mit dem Werbebanner.

Volkmar Ernst

Kremmen. Das Corona-Testzentrum in der Kremmener Stadtparkhalle geht am Mittwoch um 9 Uhr an den Start. Am Montag trafen sich Bürgermeister Sebastian Busse, die Chefs der Firmen, die die Testungen vornehmen, und der Hallenwart, um die letzten Absprachen zu treffen. Das Banner am Zaun zum Parkplatz ist befestigt. Nun kann der Testbetrieb aufgenommen werden. Mit drei Testplätzen geht es los. Je nach Bedarf können die Öffnungszeiten verlängert oder noch weitere Testtage angeboten werden. veb

Das Testzentrum finde ich in der aktuellen Corona-Situation vollkommen richtig, dennoch wäre es besser, wenn endlich für alle ein Impfangebot gemacht werden kann. Impfen ist die einzige Möglichkeit aktiv gegen das Coronavirus anzukämpfen und eine Herdenimmunität zu erlangen.

Schnell- und Selbsttests so wie Zähneputzen…

…. meint zumindest der OGA vom 27.02.2021 in seinem Beitrag:

27.02.2021 Thema des Tages

So wie Zähneputzen

Pandemie Schnell- und Selbsttests sollen helfen, Infektionsketten zu unterbrechen – so können sie im Alltag genutzt werden.

Von Hajo Zenker und Michael Gabel

So sehen die Utensilien für den Selbsttest aus.

Foto: Jens Schlueter/afp Previous Next M

ehr Schnelltests und ganz neu auch noch Selbsttests sollen der Verbreitung des Coronavirus entgegenwirken. Was wird das bringen, was wird das kosten? Fragen und Antworten.

Laientests helfen in einer
konkreten Situation, vor Konzertbesuchen oder Familienfeiern.

Jens Spahn Bundesgesundheitsminister

Kann ich mich mit einem Selbsttest von Corona-Maßnahmen befreien? Genau das soll nicht passieren. Für Lothar Wieler, den Präsidenten des Robert-Koch-Instituts, sind Selbsttests „keine Wunderwaffe, aber ein weiteres Werkzeug“ in der Pandemiebekämpfung. Sie ergänzten Maßnahmen wie Abstand und Maske, könnten sie aber nicht ersetzen. Für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) können die Laientests in einer konkreten Situation helfen, „etwa vor Konzert- oder Restaurantbesuchen oder auch vor Familienfeiern“. Letztlich folgt das der Überlegung, dass man mit vielen Tests mehr Ansteckungen entdeckt, so Infektionsketten unterbrechen kann, die Corona-Verbreitung einschränkt – bis viele Impfungen das Virus schließlich massiv ausbremsen.

Was werden Selbsttests kosten? Offizielle Verkaufspreise gibt es noch nicht. Zu erwarten sind Endverbraucherpreise von zehn bis 15 Euro. Ursprünglich wollte Spahn die Tests für einen Euro abgeben, was den Haushaltspolitikern von Union und SPD sauer aufstieß. Weshalb er nun die tatsächlichen Preise abwarten will. Danach müsse man ausrichten, „ob und in welchem Umfang bezuschusst werden sollte“.

Wo kommen die Tests her? Bisher zugelassen sind zwei chinesische Produkte sowie ein Test von Siemens Healthineers, der in den USA produziert wird. Siemens will zunächst Bund und Länder, etwa für Schulen und Pflegeheime, beliefern. Ab Mitte März werde es den Test für jedermann geben. Die chinesischen Produkte, offenbar millionenfach auf Lager, dürfte man früher bekommen. Drogerieketten wie dm oder Discounter wie Aldi erklärten, „schnellstmöglich“ oder „in Kürze“ Tests anzubieten.

Was ist der Unterschied von Schnelltests und Selbsttests? Schnelltests werden von geschultem Personal durchgeführt. Dieses nimmt mit einem langen Stäbchen tief in der Nase oder im Rachen einen Abstrich. Das wird von vielen Getesteten als unangenehm empfunden. Dafür liegt dann im Unterschied zum genaueren PCR-Test bereits nach einer Viertelstunde ein Ergebnis vor. Das wird an das Gesundheitsamt gemeldet, man erhält einen Beleg. Den Selbsttest kann jeder allein durchführen. Bei den zugelassenen Tests reicht es, ein Bürstchen wenige Zentimeter in ein Nasenloch einzuführen, um eine Probe zu erhalten. Diese wird verdünnt und auf einen Teststreifen getropft. Dann wird auf ein rasches Ergebnis gewartet. Allerdings befinden sich unter den rund 50 Zulassungsanträgen auch Gurgel-, Spuck- und Lutschtests.

Wie sicher ist das? Auf dem Papier erstaunlich sicher. Siemens gibt an, dass in nicht einmal drei von 100 Tests ein falsch negatives Ergebnis vorkommen kann. Falsch positive Tests seien komplett ausgeschlossen. Aber das gilt nur, wenn die Gebrauchsanleitung befolgt wird. Die Notärztin Lisa Federle, die in Tübingen ein erfolgreiches Test-Konzept realisiert hat, fordert deshalb gute Aufklärung. Ein wichtiger Unterschied zu PCR ist, dass die Selbsttests vor allem bei hoher Viruslast anschlagen. Ein negativer Test muss also nicht heißen, dass man das Virus nicht schon in sich trägt.

Planen zum Beispiel Konzertveranstalter schon mit den Tests? Mit den Selbsttests nicht. „Mit Tests, die von Laien zu Hause durchgeführt werden, wird sich die erwartete Infektionssicherheit bei Veranstaltungen nicht gewährleisten lassen“, so der Präsident des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft, Jens Michow, zu dieser Zeitung. Man benötige „Schnelltests, die von Gesundheitsämtern als valide anerkannt werden“. Die müssten von geschultem Personal vor Ort durchgeführt, die Ergebnisse aufgezeichnet werden. Loslegen wolle man so bald wie möglich. Nur seien die versprochenen Schnelltests noch nicht auf dem Markt. „An den Kosten wird sich der Staat allerdings beteiligen müssen, denn weder Besucher noch Veranstalter werden sie alleine tragen können.“

Was ist, wenn ich mir den Selbsttest nicht zutraue oder er mir zu teuer ist? Dann muss man darauf hoffen, dass die eigentlich von Jens Spahn bereits ab 1. März versprochenen kostenlosen Schnelltests in Testzentren, Praxen oder Apotheken doch noch kommen. Die Entscheidung darüber ist auf den 3. März verschoben worden. Für Lisa Federle jedenfalls ist massenhaftes Testen der richtige Weg. Testen müsse so selbstverständlich werden wie Zähneputzen.

In Brandenburg werden wieder Covid19-Impftermine vergeben

Auf der Website „Brandenburg impft!“ gibt es neue Informationen über das weitere Vorgehen zum Impfen gegen Covid19.

„Aktuell: Impftermine für Personen im Alter bis 64 mit Vorerkrankung oder Behinderung

Stand: 22.02.2021

Alle Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren, bei denen aufgrund einer schweren Vorerkrankung oder Behinderung sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 besteht (Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Corona-Impfverordnung; zweite Stufe mit hoher Priorität laut Coronavirus-Impfverordnung), können über die

Sonderrufnummer 0331 / 23 18 97 07

ihren persönlichen Impftermin in einem der elf Impfzentren im Land Brandenburg vereinbaren.

Sie benötigen als Nachweis für die Impfberechtigung ein ärztliches Zeugnis von einer Ärztin bzw. einem Arzt.


Aktuell: Alle über 80-Jährigen werden mit einem Brief über Impfangebot informiert

Stand: 22.02.2021

Alle über 80-Jährigen Brandenburgerinnen und Brandenburger werden mit einem Brief über ihr Impfangebot informiert.

Sie werden jahrgangsweise in den nächsten Wochen persönlich angeschrieben und erhalten eine Sonderrufnummer, mit der sie ihre Termine individuell vereinbaren können. Die ersten Briefe an die ältesten noch nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger werden Ende dieser Woche versendet. Hierzu wird auf die Daten der Einwohnermeldeämter zurückgegriffen.

In dem Schreiben wird eine spezielle Sonderrufnummer zur individuellen Terminvereinbarung mitgeteilt.“

Heute im OGA: Kremmen koordiniert Impf-Fahrten

„04.02.2021 S-Bahn-Gemeinden

Kremmen koordiniert Impf-Fahrten

Corona Alle, die nicht selbst zum Impfzentrum fahren können, und die, die helfen wollen, sollen sich bei der Stadt melden.

Für Ältere ist es häufig eine Herausforderung, zum Impfzentrum zu gelangen.

Marco Winkler

Kremmen. Die Stadt Kremmen will die Impfkampagne unterstützen und die Koordinierung von ehrenamtlichen Fahrdienstleistungen übernehmen. Das teilt Andrea Busse mit. Unter der Überschrift „Kremmen hält zusammen!“ ruft die Verwaltung Freiwillige, die Fahrdienste übernehmen können, dazu auf, sich zu melden. „Auch wenn bisher nur wenige Kremmener einen Impftermin gegen das Covid19-Virus vereinbaren konnten, werden mit zunehmender Verfügbarkeit des Impfstoffes viele Impfwillige vor eine Herausforderung gestellt“, heißt es aus der Verwaltung. „Wie komme ich zu meinen Terminen? Wer selbst nicht mehr fahren kann oder möchte und dem der ÖPNV zu beschwerlich ist, der ist auf Hilfe angewiesen. Die Verwaltung möchte hier unterstützen und Hilfe organisieren, wie sie es zu Beginn der Pandemie bereits mit der Koordinierung einer Einkaufshilfe getan hat.“ Bürgerinnen und Bürger sollen sich melden, wenn sie einen Fahrdienst für ältere oder in ihrer Mobilität beeinträchtigte Mitbürger übernehmen können, erklärt Andrea Busse.

Alle, die einen Impftermin vereinbart haben und nicht selbstständig ins Impfzentrum fahren können, sollen sich ebenfalls melden. Die Stadt sammelt alle Anfragen unter der Rufnummer 033055 9980 und koordiniert den Fahrdienst. red“

Harter Lockdown wird am 14.12.2020 in Brandenurg beschlossen

Hier die wichtigen Infos von rbb 24:

Harter Lockdown ab Mittwoch Brandenburg: Schüler sollten schon ab Montag zuhause betreut werden

13.12.20 | 14:35 Uhr

Die harten Lockdown-Maßnahmen sollen auch in Brandenburg ab Mittwoch gelten. Schüler und Schülerinnen sollten wenn möglich aber schon ab Montag zuhause bleiben. Der Brandenburger Ministerpräsident Woidke machte auf einer Pressekonferenz kaum Hoffnungen auf Lockerungen.

Das Brandenburger Kabinett will schon am Montag zusammenkommen, um die neuen Corona-Maßnahmen zu beschließen, die am Sonntag von Bund und Ländern bestimmt wurden. Die Maßnahmen sollen dann ab dem 16. Dezember in Kraft treten. Das sagte der Brandenburger Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Sonntag in Potsdam. Die Regeln würden zunächst bis zum 10. Januar gelten.

Ein Besonderheit gibt es: Der Präsenzunterricht an Schulen soll bereits am Montag ausgesetzt werden. Wer sein Kind zuhause betreuen könne, solle dies tun, sagte Woidke. Es gebe in der Schule aber eine Betreuungsmöglichkeit.

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Woidke: „Haben Trendwende mit Lockdown light leider nicht erreicht“

Woidke kündigte an, dass auch die Quarantäneverordnung verändert würde, diese beträfe dann auch das Nachbarland Polen.

„Das dies notwendig ist, liegt auf der Hand.“, sagte Woidke. „Wir sind heute das erste Mal mit einer Inzidenz von über 200 dabei. Sie hat heute hier das erste Mal überschritten.“ Es gebe auch eine Zunahme der Sterbefälle insgesamt in Brandenburg, sagte Woidke. Das seien allein in den letzten sieben Tagen 109 gewesen. „Wir haben es leider nicht geschafft die Trendwende mit dem Lockdown light zu erreichen.“

Die bestehenden Beschränkungen (z. B. Schließung Gaststätten und Kultureinrichtungen, Kontaktbeschränkung auf fünf Personen aus höchstens zwei Haushalte, wobei davon Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind) weiterhin und vorerst bis 10. Januar 2021 gelten.

Für die Weihnachtsfeiertage vom 24. Dezember bis 26. Dezember gilt, dass sich ein Haushalt unabhängig seiner eigenen Personenzahl mit maximal weiteren vier Personen treffen kann. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden dabei nicht mitgezählt. Damit soll gesichert werden. dass größere Familien nicht auseinandergerissen werden. Dringend wird daran appelliert, vor den Weihnachtstreffen Kontakte deutlich zu verringern („Schutzwoche“).

Landesweites An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr über die 5-er Begrenzung hinaus. Vorgesehen ist ein Feuerwerksverbot an publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik für Silvester wird untersagt. Von Feuerwerken wird grundsätzlich dringend abgeraten.

Der Einzel- und Großhandel sowie Einrichtungen mit Publikumsverkehr wird voraussichtlich ab 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 geschlossen. Ausgenommen davon sind: Lebensmittelhandel, Tierbedarfshandel, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker, Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkaufsstellen, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten.

Körpernahe Dienstleistungen bleiben untersagt. Dies soll künftig auch für das Friseurhandwerk gelten. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

Zur Schule ist vorgesehen: In der Woche vom 14.12 bis 18.12.2021 Aussetzen des Präsenzunterrichts, außer bei den Abschlussklassen und Förderschulen. Das bedeutet, wer sein Kind zu Hause betreuen kann, sollte das tun. In der Woche vom 4.1. bis 10.1.2021 ausschließlich Distanzunterricht außer bei den Abschlussklassen und Förderschulen. In dieser Zeit nach den Weihnachtsferien wird Notbetreuung gewährleistet.

Für Kita bleiben geöffnet. Eltern, die dies ermöglich können, sollten ihre Kinder aber zu Hause betreuen.

Home-Office soll großzügigen ermöglicht werden.

Lieferung und Abholung von Speisen bleibt möglich, jedoch kein Verzehr vor Ort. Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit.

Gottesdienste sind nur unter Einhaltung strenger Hygieneregeln möglich. Bei Bedarf ist ein Anmeldesystem zu gewährleisten.

Für Besuche in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern sind besondere Maßnahmen zu treffen. Notwendig werden regelmäßige Tests in kurzen Abständen und das Tragen von FFP-2-Masken.

Dringend abgeraten wird vor nicht zwingend notwendigen Reisen im In- und Ausland. Bei Reisen in ausländische Risikogebiete gilt die Quarantänepflicht.

Ausgangsbeschränkungen gelten ab 22.00 Uhr. Für Heiligabend soll die Regelung erst später gelten. Auch für den Neujahrsmorgen sind mit 1 oder 2 Uhr andere Uhrzeiten im Gespräch.

Im Rahmen der MPK wurde vereinbart, das regionale Verschärfungen bei hohen Inzidenzen vorgenommen werden. Insofern werden die von den Landkreisen und kreisfreien Städten erlassenen weitergehenden Regelungen der Allgemeinverfügungen dort Bestand haben. Zugesichert wurde vom Bund eine umfassende Unterstützung betroffener Unternehmen.Vereinbart wurde auch, im Lichte der aktuellen Entwicklung am 5. Januar erneut im Rahmen der MPK zu beraten.

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel / Landkreis erlässt Allgemeinverfügung

Landkreis erlässt Allgemeinverfügung


Kerstin Niendorf, Leiterin des Coronastabes in der Kreisverwaltung sagt: „Es macht sich bemerkbar, dass die Menschen in Oberhavel ihre Kontakte in den vergangenen Wochen deutlich reduziert haben. Das rasante exponentielle Wachstum konnte dadurch gestoppt werden. Leider steigt die Zahl der Infektionsfälle nach wie vor. Auch Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen sind weiter fast täglich betroffen. Das Niveau des Inzidenzwertes ist eindeutig zu hoch.“

Das macht insbesondere dem Gesundheitsamt zu schaffen. Aufgrund der in den vergangenen Wochen in der gesamten Bundesrepublik wie auch im Landkreis Oberhavel kontinuierlich gestiegenen Infektionszahlen wird die Kontaktnachverfolgung sowie die Gewährleistung der gesetzlichen Meldewege seitens des Gesundheitsamtes zunehmend problematisch. „Trotz des sehr hohen Arbeitseinsatzes der Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes stößt die Kreisverwaltung deshalb praktisch an die Grenzen im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung der Pandemie. Daher sind weitere Maßnahmen im Landkreis unerlässlich“, erklärt Kerstin Niendorf.

Um auch künftig die Infektionsdynamik unter Kontrolle zu behalten, wird der Landkreis Oberhavel daher am Montag, 07.12.2020, eine „Allgemeinverfügung zur Isolation von Kontaktpersonen der Kategorie I, Verdachtspersonen und positiv getesteten Personen als Schutzmaßnahme zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2“ erlassen. Die Verfügung gilt unmittelbar und – abhängig von der Entwicklung der Infektionszahlen – mindestens bis einschließlich zum 10.01.2021. Sie ist auf der Homepage des Landkreises unter www.oberhavel.de/corona veröffentlicht.

Auf der Grundlage dieser Allgemeinverfügung müssen sich Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Landkreis Oberhavel in häusliche Isolation begeben, sofern sie

  1. eine ärztliche oder gesundheitsamtlich veranlasste Mitteilung über einen Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall erhalten haben (Kontaktpersonen der Kategorie I),
  2. Symptome zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten, und sich auf ärztliche Empfehlung oder gesundheitsamtliche Anordnung einem Test auf SARS-CoV-2 unterzogen haben oder noch unterziehen werden (Verdachtspersonen), oder
  3. positiv auf SARS-CoV-2-Viren getestet wurden (positiv getestete Personen).

Die Isolationszeit beginnt für Kontaktpersonen unverzüglich nach Zugang der ärztlichen oder gesundheitsamtlich veranlassten Mitteilung sowie für Verdachtspersonen nach Zugang der Testanordnung beziehungsweise nach Vornahme des Tests. Für positiv getestete Personen beginnt die Isolationszeit unmittelbar nach Kenntnisnahme des Testergebnisses.

Positiv getestete Personen beziehungsweise bei Minderjährigen Erziehungsberechtigte oder Betreuer haben unverzüglich eine Liste zu erstellen und dem Gesundheitsamt zur Verfügung zu stellen, die die Namen, Anschriften und Telefonnummern derjenigen Personen enthält, mit denen seit den letzten zwei Tagen vor der Testung beziehungsweise vor Symptombeginn ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat. Die Liste kann per E-Mail an ges.infektionsschutz@oberhavel.de gesendet werden.

Folgende Regeln gelten in der Isolation:

  1. Die Isolation muss in der Wohnung der betroffenen Person erfolgen. Dabei soll die betroffene Person eine räumliche Trennung zu den Personen beachten, die im gleichen Haushalt leben.
  2. Die betroffene Person darf die Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamts nicht verlassen. Die Zustimmung ist auch erforderlich, wenn sich eine Kontaktperson der Kategorie I oder eine Verdachtsperson außer Haus begeben muss, um sich einem Test auf SARS-CoV-2 zu unterziehen. Der Aufenthalt in einem zur Wohnung gehörenden Garten, auf einer zugehörigen Terrasse oder einem zugehörigen Balkon ist alleine gestattet.
  3. Die betroffene Person darf keine Besucher aus anderen Haushalten empfangen. Das Gesundheitsamt kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
  4. Alle betroffenen Personen müssen während der Isolationszeit ein Tagebuch führen, in dem – soweit möglich – zweimal täglich und mit einem Zeitabstand von mindestens sechs Stunden zwischen den Messungen die Körpertemperatur und – soweit vorhanden – der Verlauf von Symptomen sowie der Kontakt zu anderen Personen festzuhalten ist. Das Tagebuch steht zum Download auf der Webseite des Landkreises bereit unter www.oberhavel.de/corona.
  5. Weist eine Kontaktperson der Kategorie I Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion auf, muss sie unverzüglich das Gesundheitsamt informieren, und zwar unter der Telefonnummer 03301 601-3900 oder per E-Mail unter: ges.corona@oberhavel.de. Symptome sind insbesondere erhöhte Temperatur über 37,5 Grad und akute Beschwerden wie Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen, Geruchs- oder Geschmacksverlust.

Die Isolationszeit endet für Kontaktpersonen der Kategorie I nach Ablauf von mindestens zehn Tagen seit dem Tag, an dem der jeweils letzte Kontakt zwischen der betroffenen Person und dem bestätigten COVID-19-Fall festgestellt wurde. Wird die Kontaktperson der Kategorie I während der Isolationszeit negativ auf das SARS-CoV-2-Virus getestet (aufgrund ärztlicher Empfehlung oder gesundheitsamtlicher Anordnung), so gilt die Quarantäne als beendet. Dies gilt auch für Verdachtspersonen, die symptomatisch sind und aufgrund dessen negativ auf das SARS-CoV-2-Virus getestet wurden. Für positiv getestete Personen endet die Isolationszeit bei asymptomatischem Krankheitsverlauf zehn Tage nach dem Erstnachweis des Erregers und bei symptomatischem Krankheitsverlauf zehn Tage nach Symptombeginn und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden.

Ausnahmen von der Isolationsanordnung sowie für Anordnungen im Zusammenhang mit medizinischem Personal (zum Beispiel in Fällen ausgewiesenen Personalmangels) oder Personal im Bereich der kritischen Infrastruktur erfolgen in Ausnahmefällen ausschließlich auf Antrag durch eine gesonderte Anordnung des Gesundheitsamtes.

Betroffene Personen, die den genannten Regelungen nicht nachkommen, können mit einem empfindlichen Bußgeld belegt werden.

Hier gehts zum gesamten Artikel:

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel / Landkreis erlässt Allgemeinverfügung