Cannabiskonsum in Oranienburg

OGA vom 13. April 2024 OBERHAVEL

Wo Kiffen erlaubt und wo es verboten ist

Drogen

Cannabis kann jetzt auch in Oranienburg legal geraucht werden. Allerdings nicht überall. An vielen beliebten Plätzen ist das Kiffen verboten. Andere Orte könnten gerade im Sommer Hotspots werden.

Von Marco Winkler

Über die Legalisierung von Cannabis streiten sich die Geister. Seit 1. April sind Konsum und Anbau unter bestimmten Vorgaben erlaubt. Viele Fragen bleiben offen. Klar ist: Es gibt Verbotszonen rund um Spielplätze, Kitas und Schulen. Das führt auch in Oranienburg dazu, dass an vielen Orten kein Gras geraucht werden darf. 

25 Gramm getrocknetes Cannabis kann jeder Erwachsene straffrei dabei haben (aber nicht verkaufen). Wer Gras will, muss selbst anbauen. Drei Pflanzen sind zu Hause erlaubt, mit der ersten Ernte ist nach 90 Tagen zu rechnen. Zweite Möglichkeit: Mitglied in einem Anbauclub werden. Die Cannabis-Clubs dürfen ab 1. Juli an den Start gehen (geraucht werden darf dort jedoch nicht).

Eigentümer können ein eigenes Hausrecht durchsetzen.

Nicht eingehaltener Abstand ist keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit.

Die sogenannte „Bubatzkarte“ von einem Softwareentwickler – gespeist mit Daten, die sich aus der Rechtslage ergeben – zeigt, wo in Oranienburg geraucht werden darf.

Wegen des Runge-Gymnasiums und kleiner Spielplätze an der Schulstraße ist der komplette Bereich rund den Bahnhof für Cannabis tabu. Lediglich die hinterste Spur der Bushaltestelle ist nicht rot gefärbt. Erst hinter der Krebsstraße hört die Verbotszone wieder auf. Dort führt sie quer durch die drei parallel zueinander stehenden OWG-Blöcke. Das heißt: Darf der Nachbar legal konsumieren, kann es für einen selbst schon wieder illegal sein. Die Polizei kontrolliert auf Verdachtsmomente hin.

Im nahezu kompletten Areal zwischen Lehnitzstraße, Stralsunder Straße, Willy-Brandt-Straße, Schul- und Mittelstraße sowie Bernauer Straße ist Cannabisgenuss verboten. Erlaubt ist es dort nur im kleinen Fußgängerweg von der Lehnitzstraße in die Mittelstraße (sowie gegenüber am Louise-Henriette-Steg und damit auch vor dem dortigen Netto-Markt).

Zwischen Milchbar und Fechtners Reisebüro beziehungsweise auf der anderen Straßenseite der Sparkasse darf kein Joint angezündet werden. Erlaubt ist Cannabis hingegen auf dem Boulevard und von der Kreuzung Lehnitzstraße bis zum Schloss (Erinnerung: nicht im Beisein von Minderjährigen). Entspannte, schattige Plätze gibt es wegen der gefällten Linden auf dem Präsentierteller allerdings nicht mehr.

Am Fischerkiez, auf dem Schlossplatz sowie die Berliner Straße entlang Richtung Kino und künftigem Polizeiwohnheim ist das Kiffen erlaubt. Auch Teile des Schlossparks (bis zum Teich und danach wieder die Gartenzimmer) sind nicht rot markiert. Es gilt allerdings die Hausordnung. Wahrscheinlich wird ein Cannabis-Verbot nach einer Prüfung Eingang in die Parkordnung finden. Am Schlosshafen ist das Rauchen von Gras ebenso wenig erlaubt wie in der kompletten Rungestraße.

Möglicher Kiffer-Hotspot

Ein möglicher Hotspot könnte jetzt schon feststehen: das Bollwerk. Von der Schlossbrücke bis kurz vor dem Hotel an der Havel darf an der Havelpromenade gekifft werden. Sowieso schon ein beliebter Treffpunkt für junge Erwachsene, dürfte die Attraktivität durch die Legalisierung noch einmal steigen. Menschen unter 18 Jahren – gewöhnlich die Hauptzielgruppe am Bollwerk – ist der Rausch nach wie vor untersagt.

Generell liegen die Verbotszonen in einem Radius von 100 Metern rund um Schulen, Kitas, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätze. Die Polizei wird sicher nicht mit dem Maßband kontrollieren. Eine Straftat ist nicht eingehaltener Abstand nicht, aber eine Ordnungswidrigkeit wie Falschparken. Auch öffentliche Sportstätten sind von der Abstandsregelung betroffen.

Das führt dazu, dass der Joint nicht nur rund um die Turm Erlebniscity und die Orafol-Arena in der Tasche bleiben muss, sondern auch auf der Badewiese am Lehnitzsee (Rüdesheimer Straße). Bei der Hochschule der Polizei dürfen die Anwärterinnen und Anwärter, wenn dort kein generelles Rauchverbot gilt, zumindest vor dem Eingang und am Hubschrauberlandeplatz mit Bibliothek kiffen. Den Beamten der Polizeiinspektion an der Germendorfer Allee bleibt noch der vordere Parkplatz. Rein theoretisch zumindest. Das Kiffen am Arbeitsplatz ist, wie Alkohol, nach wie vor verboten.

Direkt in Germendorf dürfte der Tierpark noch entscheiden, ob er Cannabis – wie schon das Grillen und Shisha – komplett verbietet. Durch die Spielareale ist Gras ohnehin an vielen Stellen nicht erlaubt. Wie immer gilt bei der Legalisierung: Eigentümer können ein eigenes Hausrecht durchsetzen.

Gastwirte entscheiden

Wie bei der Entscheidung, ein Rauchverbot einzurichten oder für den Rausch nicht zwingend das eigene Bier im Biergarten zu öffnen, können entsprechende Regeln auch für Cannabis geltend gemacht werden. Eigentümer, aber vor allem Gastronomen können selbstständig wählen, ob sie den Joint wie eine Zigarette behandeln. Es sei denn, eine Verbotszone nimmt ihren diese Entscheidung ab – wie im Fall vom Yachthafen am Lehnitzsee, von Kioko Sushi in der Innenstadt oder der Altstadtklause.

Wer selber schauen möchte, ob seine Wohnung oder Gegend in einer Verbotszone liegt, kann das online auf der „Bubatzkarte“ (bubatzkarte.de). Einfach „Verstanden, zeig mir die Karte!“ klicken und den jeweiligen Wohnort suchen.

Cannabis und wie weiter?

OGA vom 03. April 2024 BRANDENBURG

Landkreise fordern schnelle Lösungen

Cannabis-Freigabe

Auf kommunaler und Landesebene herrscht noch Unklarheit über die Aufgabenzuordnung.

Von dpa

Senftenberg. Kurz nach Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes herrscht bei den Landkreisen in Brandenburg noch Unklarheit über die Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten. Der Landrat von Oberspreewald-Lausitz und Vorsitzende des Landkreistages, Siegurd Heinze (parteilos), forderte eine rasche Klärung. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hält Änderungen des Gesetzes für nötig. „Um einen geordneten Vollzug zu gewährleisten, ist eine sorgfältige Koordination und Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden auf kommunaler und Landesebene unbedingt erforderlich“, sagte Landrat Heinze. „Leider wurden hier klare Aufgabenzuordnungen und -abgrenzungen bislang noch nicht vorgenommen. Dies muss unbedingt zeitnah nachgeholt werden.“ Betroffen seien durch das Gesetz Gesundheitsämter, Fahrerlaubnis-Behörden und Gewerbeämter. 

Der Arbeitsaufwand werde steigen, wie stark, sei derzeit aber nicht abschätzbar, sagte Heinze, der das Gesetz zur Cannabis-Teillegalisierung nicht für sinnvoll hält. „Es müssen auf Landesebene schnelle Lösungen auf Probleme und Fragen folgen, die in den ersten Praxiswochen aufkommen können.“ 

In Berlin ist im Landeskriminalamt etwa eine Arbeitsgruppe gebildet worden, die klären soll, wie die Polizei mit der neuen Lage umgeht und wie die Auswirkungen des Gesetzes etwa bei Kontrollen und anderen Maßnahmen sind. 

Bußgelder drohen

Das Rauchen von Marihuana oder Haschisch ist seit dem 1. April erlaubt. Wer 18 Jahre oder älter ist, darf zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Verboten ist es auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten, also auch Fußballstadien, Kinder- und Jugendeinrichtungen und jeweils in Sichtweite davon – in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Die Weitergabe der Droge – mit Ausnahme im Rahmen der Vereine – bleibt strafbar, besonders bei Weitergabe an Minderjährige droht Gefängnis. Wer jünger als 18 Jahre ist, darf Cannabis nicht konsumieren.

Landeselternrat Brandenburg hat große Sorgen wegen dem Lehrermangel

OGA vom 03. April 2024 BRANDENBURG

Deutsch und Mathe haben Priorität

Unterricht

Wegen Lehrermangel und Ausfall an Grundschulen machen sich Eltern in Brandenburg große Sorgen um die Schüler. Sie schlagen in der Not zwei konkrete Sofortmaßnahmen vor.

Von Mathias Hausding

Rund 430 Vollzeit-Lehrer-Stellen seien in Brandenburg unbesetzt. Rechnerisch ergebe das 215.000 Stunden Unterrichtsausfall allein im ersten Schulhalbjahr 2023/2024. Hinzu kämen krankheitsbedingte Ausfälle. Im Dezember 2023 habe der Krankenstand unter den Lehrkräften bei 17 Prozent gelegen. Der Landeselternrat (LER) trägt diese Zahlen vor, um einer großen Sorge Ausdruck zu verleihen.

„Die Bildungsdefizite der Kinder in Brandenburg verstärken sich weiter“, warnt die LER-Vorsitzende Ulrike Mauersberger. „Dagegen muss jetzt kurzfristig etwas getan werden.“ Nachdem die Eltern auf einen offenen Brief mit Forderungen an Ministerpräsident Dietmar Woidke im Dezember 2023 weder von diesem eine Reaktion erhalten hätten, noch von Bildungsminister Steffen Freiberg (beide SPD), startet der LER nun einen neuen Anlauf.

Angesichts der Bildungsdefizite fordert der Elternrat eine kurzfristige Reaktion.

Das Gremium möchte dabei zwei mögliche Sofort-Maßnahmen, die kein Geld kosten, in den Vordergrund rücken. Eine dieser Forderungen sei völlig neu. Eine Notlösung, nicht schön, aber vorübergehend notwendig, damit allen Kindern zumindest die Grund-Kompetenzen Lesen und Rechnen vermittelt werden, sagt Ulrike Mauersberger.

Es sei notwendig, insbesondere den Unterricht an den Grundschulen in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache zu priorisieren. „Bevor Deutsch oder Mathematik ausfallen, fällt irgendein anderes Fach aus“, erklärt die LER-Vorsitzende. „Das heißt, notfalls übernimmt ein fachfremder Lehrer diese Stunden. Um mit Grundschulkindern zu lesen, muss man nicht Deutsch studiert haben. Die Lehrkräfte bringen Methodik und Didaktik aus ihrem Studium mit.“ Es gehe dem Landeselternrat um jene Kinder, die jetzt nicht richtig lesen lernen, weil Lehrkräfte fehlen.

Im Bildungsministerium stößt der Vorstoß auf Ablehnung. „Uns überrascht der Standpunkt des LER, dass fachfremde Lehrkräfte gerade die Kernkompetenz-Fächer Deutsch und Mathematik unterrichten sollen. Wir unterstützen diesen Ansatz nicht“, sagt Ministeriumssprecher Alexander Engels.

Das MBJS habe bereits kurzfristige Maßnahmen ergriffen, etwa die Festlegung, Schwerpunktstunden in den ersten vier Klassenstufen für Deutsch und Mathematik zu verwenden, oder das Angebot von Mustern für die schulinternen Fachpläne für Deutsch und Mathematik. „Darüber hinaus beraten inzwischen renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler das MBJS, etwa die Mathematik-Professorin Susanne Prediger und Professor Ulrich Kortenkamp für Mathematik-Didaktik“, betont Engels.

Bei der zweiten vorgeschlagenen Sofort-Maßnahme der Elternvertreter sieht das Ministerium keine Dringlichkeit. So fordert der LER, das bislang freiwillige Leseband mindestens an allen Grundschulen zur Pflicht zu machen. „Das kann das Ministerium sofort umsetzen. Wir haben kein Verständnis dafür, dass das noch nicht passiert ist“, sagt Ulrike Mauersberger. Schließlich hätten Bildungstests erhebliche Lese-Defizite bei Schülern aus Brandenburg offenbart.

Leseband ist freiwillig

Das sogenannte Leseband sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler an vier bis fünf Tagen pro Woche jeweils 15 bis 20 Minuten gemeinsam lesen, vor allem an Grundschulen, aber auch in den Klassenstufen 7 und 8. „Seit dieses erprobte Konzept in Brandenburg zum Schuljahr 2023/24 etabliert wurde, haben es mehr als 150 Schulen auf freiwilliger Basis eingeführt“, sagt Ministeriumssprecher Engels. „Insbesondere für Schulen mit einem hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern, die Schwierigkeiten beim Lesen haben, ist die Teilnahme sinnvoll.“ Man wolle das Konzept den Schulen nicht über ihre Köpfe hinweg verordnen, betont Engels. Das Ministerium strebe jedoch auf Basis der in der jetzigen Erprobung gewonnenen Erkenntnisse eine grundständige Umsetzung des Lesebands an.