Der Wolf in Brandenburg – die einen wollen ihn schützen, die anderen erschießen – gibt es vielleicht noch einen anderen Weg?

OGA vom 16. Dezember 2023 BRANDENBURG

Dritter Anlauf gerät ins Stocken

Regelung

Brandenburgs Umweltminister Axel Vogel ist zweimal mit einem neuen Jagdgesetz gescheitert. Jetzt blockiert der Wolf die Novelle. Ministerpräsident Woidke erwartet, dass das Raubtier ins Jagdrecht aufgenommen wird.

Von Ulrich Thiessen

In der Landespolitik von Brandenburg wirft die Wahl im September 2024 ihre Schatten voraus. Die Parteien nehmen die mitgliederstarken Interessengruppen in den Blick. Bei der brandenburgischen SPD gehören die Landnutzer und die Jäger traditionell dazu. Und denen soll eine seit langem erhobene Forderung erfüllt werden: die Aufnahme des Wolfes ins Jagdgesetz.

Das Gesetz versucht Umweltminister Axel Vogel (Grüne) bereits zum dritten Mal zu novellieren. Die ersten beiden Entwürfe sind krachend gescheitert, unter anderem daran, dass die Jägerschaft gezwungen werden sollte, mehr Rehe und Hirsche zu schießen, damit sich junge Laubbäume ohne Befraß überall im Land vermehren können. Außerdem sollte der Einfluss der Jagdpächter zurückgedrängt werden.

Wie mit dem geschossenen Wolf und der Trophäe umzugehen wäre, ist auch noch unklar.

Inzwischen liegt ein dritter Entwurf vor, der mit den Landnutzern, die im Forum Natur organisiert sind, schon besprochen wurde. Auch wenn deren Wünsche nicht alle eingearbeitet wurden und die Landnutzer immer noch protestieren, könnte das Papier eigentlich auf den Weg gebracht und an die Ministerien zur Mitzeichnung verteilt werden. Das ist aber noch nicht passiert, wie Axel Vogel gegenüber dieser Zeitung einräumte.

Der Grund dafür: Die Staatskanzlei erwartet, dass der Wolf wie bereits in Sachsen und Niedersachsen auch in Brandenburg ins Jagdrecht aufgenommen wird. „Das wird mit mir nicht passieren“, erklärt Vogel dazu. Schließlich ist das nicht Teil der 2019 geschlossenen Koalitionsvereinbarung. In letzter Konsequenz gäbe es dann eben kein neues Jagdgesetz und bei den nächsten Koalitionsverhandlungen, wer immer die im Herbst 2024 führt, müsste darüber neu verhandelt werden.

Spannend ist die Frage, was sich mit der Aufnahme des Wolfes ins Jagdgesetz ändern würde. Für das graue Raubtier erst einmal gar nichts. Er ist so oder so eine streng geschützte Tierart. Zumindest so lange, bis Deutschland gegenüber der EU den sogenannten guten Erhaltungszustand der Art erklärt und dann Maßnahmen zur Bestandsregulierung – sprich dem gezielten Abschuss – ergriffen werden könnten, wie es die meisten Bauern und Jäger fordern. Aber das ist derzeit noch nicht in Sicht. Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes, plädiert dafür, dass man aber jetzt schon mal die Voraussetzung schaffen sollte, damit die Jäger dann regulierend in die Bestände eingreifen können.

Für den Landesjagdverband hätte die Aufnahme ins Jagdgesetz den Vorteil, dass der Jäger dann pro Forma auch für diese Art zuständig wäre und entsprechende Mitspracherechte bekäme. Außerdem wäre es leichter und rechtlich sicherer, angefahrenen Wölfen den Gnadenschuss zu geben.Axel Vogel befürchtet dagegen, dass eine entsprechende Regelung alles komplizierter mache. Wenn ein Wolf, weil er Nutztiere gerissen hat, zum Abschuss freigegeben wird, hätte der zuständige Jäger, in dessen Revier sich der Vorfall ereignete, die Aufgabe, ihn zu schießen. Bislang kann das Landesumweltamt einen Jagdberechtigten mit der Aufgabe betrauen.

Ist der Wolf im Jagdrecht verankert und der zuständige Jäger weigert sich, würde jeder andere Jäger, der das Raubtier schießt, quasi Wilderei begehen. Laut Vogel könnte alles bürokratischer werden. Geklärt werden muss dann auch, wie mit dem geschossenen Wolf und der Trophäe umzugehen ist. Bei Tieren, die im Jagdrecht stehen, gehören diese dem Jäger, jetzt im Falle des Wolfes dem Landesumweltamt.

Jagdrecht hin oder her, der Abschuss von sogenannten Schadwölfen soll bundesweit erleichtert werden. Darauf haben sich die Umweltminister der Länder mit dem Bund Anfang Dezember geeinigt. Demnach sollen sogenannte Schnellabschüsse möglich sein, wenn ein Wolf „zumutbar geschützte“ Nutztiere gerissen hat. Und das schon beim ersten Mal.

Bislang galt in Brandenburg, dass Schutzzäune mehrfach überwunden werden mussten, bevor ein Abschuss angeordnet werden konnte. Außerdem musste genetisch festgestellt werden, dass es sich bei wiederholten Rissen um denselben Wolf handelte. Das entfällt künftig. Die Abschussgenehmigung soll unbürokratisch und kurzfristig erteilt werden und für einen Radius von 1000 Metern um die Weide für drei Wochen gelten.

Im Landtag stellte Axel Vogel klar, dass die neuen Regelungen nicht ohne Tücken sind. Dazu muss eine neue Wolfsverordnung erarbeitet werden. Zu klären ist dabei, wo die neue Regelung gelten soll. Im Papier der Umweltminister ist von klar definierten „Gebieten mit erhöhten Wolfsrissen“ die Rede. Laut Vogel ist so eine Definition in Bayern mit seinen zwei Rudeln und zwei Wolfspärchen einfach. In Brandenburg wurden 2022 genau 62 besetzte Wolfsreviere registriert. Darum stelle sich hier die Frage, ob nicht das ganze Land als ein solches Gebiet definiert werden muss.

Rinderherde als Kälber-Schutz

Auch der zumutbare Herdenschutz muss neu definiert werden. Bislang wird in Brandenburg unter Schutz ein elektrischer Zaun von 1,20 Metern Höhe oder ein 90 Zentimeter hoher Zaun beim Einsatz von Herdenschutzhunden verstanden. Das galt in der Regel für Schafs- oder Ziegenherden. Nun muss auch geregelt werden, wie mit Kälbern umgegangen werden soll. Laut Vogel sollen nicht ganze Landschaften „verdrahtet“ werden. Deshalb müssten entweder speziell geschützte Weiden für Mutterkühe und Kälber eingerichtet oder die Herde an sich ab einer bestimmten Größe als Schutz der Jungtiere definiert werden. Vogel kündigte an, mit den Landnutzern ausführliche Gespräche zu führen, bevor die Wolfsverordnung überarbeitet wird.

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