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Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Kremmen

Für die Stadt Kremmen begleitet das Amt der Gleichstellungsbeauftragten, Frau Margareta Ganschow (SPD).

Frau Ganschow ist des Weiteren Mitglied

  • in der Stadtverordnetenversammlung
  • im Ortsbeirat Kremmen und
  • im Kultur- und Sozialausschuss.

Ich bin auf sie eigentlich nur deshalb aufmerksam geworden, weil in der Tagespresse hin und wieder Hinweise über Veranstaltungen der Gleichstellungsbeauftragten erscheinen.  Sie lädt prinzipiell zu 10 Uhr ein und zu Veranstaltungen wie z.B. am 01.04.2015 zu Ostergesprächen, aber auch zu Gesprächen mit einer Heilprakterin, zum Weihnachts- oder Faschingsfrühstück uvam. Ich finde die Aktivitäten durchaus gut und lobenswert, wenngleich zu dieser Uhrzeit die abhängig beschäftigten (arbeitenden) Bürger und Bürgerinnen leider nicht teilnehmen können.  Ein Grund mehr einmal die Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten näher zu betrachten.

Die Gleichstellungsbeauftragte fördert und überwacht die im Grundgesetz verankerte Gleichstellung von Frauen und Männern (Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz) und wirkt insbesondere daraufhin, auf kommunaler Ebene Diskriminierung von Frauen und Männern abzubauen. Im Mittelpunkt der Aufgaben steht:
  • Das öffentliche Bewusstsein für Gleichstellungsprobleme sensibilisieren
  • Hilfe und Beratung für Frauen und Mädchen in Gewalt- und Notsituationen
  • Informationen über Arbeits- und Lebensfragen für Frauen und Mädchen
  • Beratung bei sexueller Belästigung und anderen Diskriminierungen am Arbeitsplatz
  • Begleitung bei Problemen im Behördenalltag
  • Gleichstellung von Frauen und Männern in der Verwaltung
  • Beratung der Verwaltung zu gleichstellungsrelevanten Themen
  • Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden und Initiativen
  • Unterstützung von Projekten zur Beseitigung struktureller Benachteiligung von Frauen.

So kann man es zumindest bei der Gleichstellungsbeauftragten der Kreisverwaltung in Oranienburg nachlesen.

Was steht eigentlich dazu im Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg (LGG) ?

Die Aufgaben und Projekte der Gleichstellungsbeauftragten des Landes Brandenburg findet man hier und Wikipedia weiß auch über die Aufgaben dieses Amtes zu berichten wie z.B.

„Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für die Frauen in der Verwaltung und für die Bürgerinnen der Gemeinde. Sie ist zuständig für die Umsetzung der Gleichstellung vor Ort. Bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben, wirkt die Gleichstellungsbeauftragte mit. Frauenförderung im Erwerbsleben, der Wiedereinstieg in den Beruf, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Maßnahmen gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch stehen dabei im Vordergrund. Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich darüber hinaus für die Belange von Mädchen in Schule, Ausbildung und in der Jugendarbeit ein und initiiert zielgruppenspezifische Maßnahmen für Alleinerziehende, Sozialhilfeempfängerinnen und Migrantinnen.“

Lassen wir das einfach mal so stehen und fragen bei gegebener Gelegenheit einmal direkt nach bestehenden Frauenförderplänen oder gleichgestellten Einkommensstrukturen nach. Bestimmt gibt es auch ein Jahresbericht, in dem die Projekte und Aktivitäten der Gleichstellungsbeauftragten dargestellt sind.