Die Elektronische Patientenakte ab 2021

Hierzu berichtet der OGA vom 27.08.2020 auf Seite9:

Warnung vor Datenmissbrauch

Transparenz Brandenburgs Datenschutzbeauftragte kritisiert die Einführung der elektronischen Patientenakte. Es gibt noch technische Probleme. Von Claudia Duda


Ein Arztbesuch ist für viele Menschen eine Ausnahmesituation. Medizinische Fachbegriffe fallen im Gespräch zwischen Arzt und Patient, Einzelheiten zu Medikamenten und Behandlungen werden erklärt. Dokumentiert werden Befunde und Medikamente in Patientenakten, mancherorts sogar noch auf Papier. Das will der Gesetzgeber ändern. Zum 1. Januar 2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten die so genannte elektronische Patientenakte anzubieten. Im Eilverfahren hat der Bundesgesetzgeber in diesem Jahr das Patientendaten- Schutz-Gesetz auf den Weg gebracht, um das Vorhaben technisch umzusetzen. Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge befürchtet jedoch, dass mit dieser elektronischen Patientenakte Datenschutzverstöße vorprogrammiert sind.


Wer hat Zugriff auf die Daten?


„Die elektronische Patientenakte kann nur erfolgreich sein, wenn die Patientinnen und Patienten auf einen umfassenden Datenschutz vertrauen können“, erklärt Dagmar Hartge. Im kommenden Jahr werde dies noch nicht der Fall sein. In der Kritik steht vor allem die Regelung zum Zugriff auf die Inhalte der Patientenakte. Eigentlich sollen die Versicherten genau festlegen können, welche Ärzte, Therapeuten oder Apotheken welche Daten sehen können. Wer beispielsweise nicht möchte, dass die Zahnärztin die Diagnosen des Hautarztes erfährt, gibt die Daten hierfür einfach nicht frei. Es sei aber in der ersten Ausbaustufe im Jahr 2021 noch nicht möglich, die Zugriffsrechte nach Dokumenten differenziert zu vergeben, beschreibt die Datenschutzbeauftragte das Problem. Erst ab Januar 2022 könnten Versicherte hierfür ein Smartphone zu nutzen. Patienten, die kein Smartphone bedienen können oder wollen, können solche Einschränkungen nicht vornehmen.


Diese Schwäche sieht auch der Sprecher der Unabhängigen Patientenberatung, Jann G. Ohlendorf. Vor allem ältere Menschen, die eigentlich am meisten von der elektronischen Patientenakte profitieren könnten, müssten erst die technischen Hürden überwinden. Die Unabhängige Patientenberatung hilft Ratsuchenden in medizinischen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Trotzdem hofft Ohlendorf, dass sich die gesundheitliche Versorgung durch die Einführung der Patientenakte verbessert. Patienten könnten selbstbestimmter und informierter werden. Sehr oft berichten Ratsuchende, dass sich ihr Arzt oder ihre Ärztin weigere oder sehr lange Zeit lasse, Akteneinsicht zu gewähren oder Kopien auszuhändigen, obwohl Patienten einen Rechtsanspruch darauf haben, meint Ohlendorf. Erfahrungen in anderen Ländern hätten gezeigt, dass durch die Vernetzung deutlich weniger Medikations- und Behandlungsfehler auftreten.


Vorteile müssen überwiegen


„Die elektronische Patientenakte muss praxistauglich für den Arbeitsalltag sein“, fordert Christian Wehry von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg. Die Vorteile für Diagnose und Therapie müssten im Vordergrund stehen. Bei der Einführung sei mit personellen und finanziellen Kosten zu rechnen, die längerfristig refinanziert werden müssten. Wehry fordert, dass die Ärzteschaft besser von der Politik und anderen verantwortlichen Akteuren über Nutzen und Vorteile aufgeklärt wird.


Brandenburgs Datenschutzbeauftragte kritisiert auch, dass die technischen Voraussetzungen nicht ausreichen, um den Datenmissbrauch zu verhindern. Für die Anmeldung der Patienten in der elektronischen Patientenakte sei neben der Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte noch ein weiteres, alternatives Verfahren gesetzlich vorgeschrieben. Die Alternative, die zurzeit angeboten wird, entspreche nicht dem Stand der Technik und könne deshalb nicht datenschutzgerecht eingesetzt werden. Dagmar Hartge erklärt deshalb: „Den Versicherten empfehle ich, im Zweifelsfall lieber noch ein Jahr zu warten, bevor sie die elektronische Patientenakte nutzen.“

Wie werden die Ergebnisse einer Untersuchung dokumentiert? In der elektronischen Patientenakte sollen Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen gespeichert werden.

Quelle: Publikation Märkische Onlinezeitung Regionalausgabe Oranienburger Generalanzeiger – Oranienburg Ausgabe Nr.200 Datum Donnerstag, den 27. August 2020 Seite Nr.9 Deep-Link-Referenznummer 72668937

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