Nazis wehren sich gegen Verbot ihrer Vereinigung – geht’s noch?

Für Nazis ist in dieser Gesellschaft kein Platz!

Wer Nazi sein möchte, ob aus Überzeugung, aus Dummheit oder als Mitläufer, hat mit den Konsequenzen seine Handelns zu rechnen.

Übrigens nicht nur Nazis; alle Bürgerinnen und Bürger sind für ihr Handeln verantwortlich.

Wer aus der Geschichte nicht gelernt hat oder intellektuell nicht in der Lage ist daraus zu lernen und sich keine Hilfe holt, wird von der demokratischen Gesellschaft ausgeschlossen.

Doch nun zum Artikel:

OGA vom 30. Oktober 2023 BERLIN

Neonazi-Gruppe wehrt sich gegen Verbot

Hammerskins Mitglieder in Brandenburg und Berlin klagen nach Entscheidung des Bundesinnenministeriums.

Von Bodo Baumert

Potsdam. Mit einem Großaufgebot ist die Polizei am 23. September deutschlandweit gegen die Gruppierung der „Hammerskins Deutschland“ vorgegangen. 28 Wohnungen und Vereinsräume wurden durchsucht, mehrere davon in Brandenburg und Berlin. Grundlage war ein Verbot des als rechtsextrem eingestuften Organisation durch das Bundesinnenministerium am selben Tag. Nun wehren sich Mitglieder der rechten Bruderschaft gegen dieses Verbot.

Wie das Bundesverwaltungsgericht auf Nachfrage bestätigt, liegen mehrere Klagen von Vereinsmitgliedern und Untergruppierungen vor. Zunächst hatten WDR und NDR berichtet, dass solche Klagen eingereicht wurden. Deren Zahl ist inzwischen auf zwölf gestiegen, darunter auch von „jeweils einer Privatperson aus Berlin und Brandenburg“, wie die Pressestelle des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt.

In Brandenburg hatte die Polizei im September zwei Objekte im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, eines in Barnim sowie eine Wohnung im Havelland durchsucht. Die Razzia richtete sich laut Ministerium nur gegen mutmaßliche Führungsfiguren der Gruppe. Die Behörden schätzen die Zahl der Mitglieder der konspirativ handelnden Vereinigung insgesamt auf rund 130 in Deutschland.

Grund des Verbots war laut Innenministerium, dass der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung agiere. Zudem liefen Zweck und Tätigkeit der Vereinigung den Strafgesetzen zuwider. Bei Konzertveranstaltungen der Gruppe würden auch Nicht-Mitglieder mit rechtsextremistischem Gedankengut ideologisiert. Mitglieder der Vereinigung seien zudem als Sicherungsdienst für rechtsextremistische Veranstaltungen im Einsatz.

Erfolgschancen ungewiss

In Brandenburg trat die Gruppe laut Verfassungsschutzbericht eher selten öffentlich in Erscheinung. Anders als andere Gruppierungen verzichte sie bei Auftritten meist auf ein einheitliches Outfit. Aktiv sei die Vereinigung vor allem bei der Organisation rechter Konzerte.

Offen ist, welchen Erfolg die Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig haben werden. In der Vergangenheit gab es mehrere ähnliche Klagen, etwa gegen das Verbot des als rechtsextrem eingestuften Vereins Nordadler oder des linksextremen Portals Indymedia. Beide Klagen hat das Gericht abgelehnt, da die Kläger, jeweils als Mitglieder des Vereins geführte Personen, keine Klagebefugnis gegen das Verbot hatten. Diese stehe lediglich dem Verein selbst oder führenden Vertretern zu, die im Namen der Organisation auftreten, zu. Die jüngste Klage gegen ein Vereinsverbot hat das Bundesverwaltungsgericht im August 2023 behandelt. Dort klagte der Verein Ansaar International gegen sein Verbot – auch diesmal ohne Erfolg. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verein einen Teil seiner eingeworbenen Spendengelder der Hamas und anderen Terrororganisationen zur Verfügung stelle.

Vom Verbot bis zur Entscheidung über die Klage hat es in diesem Fall fast zwei Jahre gedauert. Wie lange das Bundesverwaltungsgericht im Fall der Hammerskins brauchen wird, bleibt abzuwarten. Bisher seien noch keine Termine festgesetzt, teilt das Gericht mit.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert