Oberhavel und seine Schulen – auch Neue

OGA vom 08. Januar 2024 OBERHAVEL

Was am Sportplatz gebaut wird

Städtebau Über das Grundstück „Oranienburger Straße 37“ in Gransee ist eine Entscheidung gefallen.

Von Martin Risken

Gransee.

Das ehemalige Firmengelände des Kreisbaubetriebes Hoch und Tief an der Oranienburger Straße in Gransee kann wohl mit Fug und Recht als Filetstück der Ackerbürgerstadt bezeichnet werden. Verkehrsgünstig gelegen, hat es schon so manche Begehrlichkeit bei Investoren geweckt. Ein Supermarkt sollte hier mal gebaut werden, aber auch als Standort zum Wohnen war es wiederholt im Gespräch. Für all diese Nutzungen wäre es auch geeignet, doch jetzt haben die Stadtverordneten eine Vorentscheidung getroffen, was aus dem Areal am Sportplatz tatsächlich werden soll.

Wie schon bei der Übertragung der Trägerschaft über die Werner-von-Siemens-Oberschule auf den Landkreis Oberhavel angedeutet, soll hier die neue Oberschule entstehen. Und obwohl die Standortfrage schon vor einem Jahr quasi geklärt war, gab es im Stadtentwicklungsausschuss eine sehr kontroverse Diskussion darüber, ob die Stadt dem Landkreis ausgerechnet dieses Grundstück für den Schulneubau überlassen sollte. „Das war im Vorfeld so nicht abgestimmt“, fühlte sich der Stadtverordnete Bernd Weidemann (CDU) von der Beschlussvorlage der Amtsverwaltung Gransee überrumpelt. Der Verwendungszweck des Grundstücks sei so nicht beschlossen worden.

Weidemann unterrichtete die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung über das Ergebnis im Fachausschuss, wonach auch ein anderer Standort für den Schulneubau infrage gekommen wäre. Doch der Ausschuss habe sich letztlich dem Vorschlag der Verwaltung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Areal an der Oranienburger Straße gebeugt. Anders als von der Verwaltung vorgesehen, wird der Bereich noch erweitert, und zwar wird der große Garagenkomplex am Berliner Damm miteinbezogen, weil es aus Sicht des Fachausschusses wenig Sinn gemacht hätte, die Oranienburger Straße 37 und damit nur ein einzelnes Grundstück zu überplanen.

Schon seit dem Jahr 2003 werde das ehemalige Hoch-Tief-Gelände, das auch für den Wohnungsbau infrage gekommen wäre, für die städtebauliche Entwicklung vorgehalten, wie Weidemann kritisch anmerkte. Letztlich gaben die Stadtverordneten mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung dennoch grünes Licht für die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Das zeitraubende Verfahren eines Bebauungsplanes ist unter anderem deshalb erforderlich, weil Flächen im Innen- und Außenbereich liegen, aber auch um eine einheitliche planerische Grundlage herzustellen. Das Areal umfasst insgesamt eine Fläche von 2,2 Hektar. Die Erschließung soll über Oranienburger Straße und Berliner Damm erfolgen.

Ob es aber bei dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes letztlich auch bleibt, ist damit noch nicht gesagt: Abweichend könne im Verfahren eine Anpassung des Geltungsbereiches entsprechend der konkreten Inhalte der Planung erfolgen. Auch der Flächennutzungsplan des Amtes Gransee und Gemeinden muss geändert werden, denn dort ist der Bereich als gemischte Baufläche dargestellt. Nun soll daraus ein „sonstiges Sondergebiet“ werden.

Als Nächstes wird der Vorentwurf zum Bebauungsplan, der dann öffentlich ausgelegt wird, erarbeitet. Die Beteiligung von Behörden, Verbänden und Institutionen erfolgt parallel. In den politischen Gremien der Stadt Gransee wird der Bebauungsplanentwurf wieder auf den Tisch kommen. Ergeben sich nach Auswertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen keine wesentlichen Änderungen, sodass sich die Erarbeitung eines weiteren Entwurfs erübrigt, kann der Bebauungsplan als Satzung durch die Stadtverordneten beschlossen werden. Einen konkreten Zeitplan gibt es dafür aber noch nicht. Die Siemens-Oberschule würde nach Errichtung des sogenannten Ersatzneubaus von der Straße des Friedens in die Oranienburger Straße 37 in einen dann sicherlich hochmodernen Campus umziehen.

Mit dem Landkreis Oberhavel sei vereinbart worden, dass bis Ende Mai 2024 die Kostenübernahmevereinbarung verhandelt wird, in der er sich verpflichtet, alle im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan und der Änderung des Flächennutzungsplanes entstehenden Kosten vollständig zu übernehmen, informierte die Amtsverwaltung.

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