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Asylbewerber als billige Arbeitskräfte einsetzen (3)?

OGA vom 29. Februar 2024 ORANIENBURG

CDU will Arbeitspflicht für Flüchtlinge

Migration

Im Landkreis Elbe-Elster gibt es bereits Erfahrungen mit Einsätzen in Heimen.

Von Ulrich Thiessen

Potsdam. Der brandenburgische CDU-Chef Jan Redmann spricht sich dafür aus, im ganzen Land Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Im entsprechenden Bundesgesetz ist dies für einige Stunden pro Tag bei einer Aufwandsentschädigung von 80 Cent je Stunde vorgesehen.

Im thüringischen Saale-Orla-Kreis haben entsprechende Pläne für Schlagzeilen gesorgt. Dabei gibt es bereits Erfahrungen in Brandenburg, im Landkreis Elbe-Elster. Dort können die Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften beim Sozialamt entsprechende Anträge stellen.

Laut Auskunft eines Sprechers der Verwaltung sind für drei Gemeinschaftsunterkünfte und einen Wohnverband 103 Plätze beantragt worden. Aktuell sind 70 Bewohner zu entsprechenden Einsätzen verpflichtet. Allerdings ist der Versuch aufgegeben worden, Asylbewerber auch außerhalb der Heime zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten.

Vom Deutschen Landkreistag wurde inzwischen die Forderung laut, die Gemeinnützigkeit aus dem Gesetz zu streichen. Damit könnten Asylbewerber auch in der Wirtschaft eingesetzt werden.

Brandenburgs Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) sprach von einer Schein­debatte, die das Bild von arbeitsscheuen Flüchtlingen transportieren solle. Es müsse vielmehr darum gehen, Geflüchtete schnell in reguläre Arbeit zu bringen, erklärte sie.

Asylbewerber als billige Arbeitskräfte einsetzen (2)?

OGA vom 29. Februar 2024 POLITIK

Forderung nach Arbeitspflicht über Gemeinnützigkeit hinaus

Geflüchtete

Immer mehr Menschen bitten um Aufnahme in Europa. Über die Frage, wer von ihnen arbeiten darf oder muss, ist eine neue Debatte entbrannt. Hintergrund ist ein Vorstoß der Kommunen.

Von André Bochow

Berlin. 1,14 Millionen Menschen haben 2023 in der EU einen Asylantrag gestellt. Das geht aus dem Jahresbericht der EU-Asylagentur (EUAA) hervor. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Anstieg um 22 Prozent. Fast ein Drittel der gestellten Anträge, nämlich 334.000, nahm Deutschland entgegen. Doch Europa hatte 2023 noch mehr Herausforderungen zu bewältigen. „Denn rund 4,4 Millionen Vertriebene aus der Ukraine erhalten ebenfalls vorübergehenden Schutz“, heißt es bei der EUAA. Nachdem immer wieder über die niedrige Beschäftigungsquote von Ukrainern hierzulande diskutiert wurde, rücken derzeit wieder Asylbewerber und Geduldete in den Blickpunkt. Schon im vergangenen Herbst forderten die Ministerpräsidenten der Bundesländer eine Arbeitspflicht für Geflüchtete.

Nun legte der Deutsche Landkreistag nach. Sein Chef Reinhard Sager verlangte in der „Bild“ die Ausdehnung der Arbeitspflicht über gemeinnützige Tätigkeiten hinaus. Die Bundesregierung möge auch eine Verpflichtung zur Arbeit in privaten Unternehmen ermöglichen. „Die finanzielle Unterstützung vom Staat darf nicht bedingungslos sein“, sagte Sager.

Im Asylbewerberleistungs­gesetz heißt es: „Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet“. Pro Stunde gibt es für die entsprechenden gemeinnützigen Tätigkeiten 80 Cent, Verweigerung wird finanziell sanktioniert. In der Praxis wird von der Möglichkeit selten Gebrauch gemacht.

Deswegen erregt nun ein Vorstoß aus dem Saale-Orla-Kreis die Gemüter. Bekannt wurde der Landkreis durch den knappen Ausgang der Landratswahl im Januar. Christian Herrgott (CDU) schlug dabei den AfD-Bewerber Uwe Thrum. Herrgott will nun Asylbewerber zu täglich vier Stunden Arbeit verpflichten. Zunächst werde gemeinnützige Arbeit für Freiwillige angeboten. „Die Geflüchteten sollen selbst davon profitieren, dass sie eine sinnstiftende Tätigkeit haben, die ihnen den Alltag strukturiert“, sagte ein Sprecher des Kreises.

Nicht alle dürfen arbeiten

Kritik an dem Vorgehen kommt aus allen Richtungen. Der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer hält die Maßnahmen für „rein homöopathisch“. Dagegen moniert Linkspartei-Chefin Janine Wissler, der Zwang zur Arbeit sei „menschenunwürdig“ und „Lohndumping“. Thüringens Integrationsministerin Doreen Denstädt (Grüne) wirft dem Landrat vor, das „falsche Narrativ von den arbeitsscheuen Geflüchteten“ zu bedienen. Dabei würden die meisten arbeiten wollen, scheiterten aber an Arbeitsverboten und Bürokratie. Tatsächlich dürfen Asylbewerber in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts und in der Zeit in einer Erstaufnahmeeinrichtung nicht regulär arbeiten. Auch Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten bekommen keine Arbeitserlaubnis.

Asylbewerber als billige Arbeitskräfte einsetzen?

OGA vom 29. Februar 2024 BRANDENBURG

Arbeiten für 80 Cent pro Stunde

Flüchtlinge

Ein Landkreis in Thüringen startet mit einer Arbeitspflicht für Asylbewerber. Im Süden Brandenburgs wird das bereits praktiziert. Wie sieht es in anderen Regionen der Mark aus?

Von Ulrich Thiessen

Der Saale-Orla-Kreis in Thüringen machte zu Beginn des Jahres Schlagzeilen, als ein CDU-Kandidat sich in der Stichwahl nur äußerst knapp gegen einen AfD-Politiker behaupten konnte. Nun macht der neue Landrat, Christian Herrgott (CDU), bundesweite Schlagzeilen mit der Initiative, Asylbewerber zu Arbeitseinsätzen einzusetzen.

Für vier Stunden am Tag sollen sie Flächen rund um Gemeinschaftsunterkünfte pflegen. Die ersten Arbeitseinsätze laufen auf Freiwilligenbasis, theoretisch wären aber auch Verpflichtungen und Leistungskürzungen bei einer Weigerung möglich.

Asylbewerber außerhalb ihrer Unterkünfte einzusetzen, wurde schon versucht.

Die rechtlichen Voraussetzungen dafür gibt es schon lange. Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht dafür eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent je Stunde vor. Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, geht nun einen Schritt weiter. Gegenüber „Bild“ sprach er sich dafür aus, die Arbeitspflicht nicht nur auf gemeinnützige Tätigkeiten zu beschränken, sondern Asylbewerber auch in der Wirtschaft einzusetzen. Gegenüber dem „Spiegel“ nannte er die Gastronomie als Einsatzfeld. Dazu müsste jedoch das entsprechende Bundesgesetz geändert werden.

Olaf Schöpe, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Brandenburg, kann sich verpflichtete Asylbewerber in seinem Gewerbe nicht vorstellen. Wenn, dann sollten Einzelne die Möglichkeit bekommen, ein Praktikum zu machen, um dann angelernt und integriert zu werden.

Sind dann verpflichtende gemeinnützige Arbeitseinsätze auch in Brandenburg zu erwarten? Jan Redmann, CDU-Landesvorsitzender, verspricht sich von solchen Maßnahmen einen doppelten Effekt. „Zum einen können wir das Miteinander von Einheimischen und Geflüchteten in unseren Kommunen verbessern. Zum anderen würde eine sinnstiftende Aufgabe Geflüchteten helfen, ihren Alltag besser zu strukturieren“ argumentiert Redmann. Außerdem sei es von Vorteil beim Spracherwerb. Der Christdemokrat verweist auf den Landkreis Elbe-Elster, wo sein Parteifreund Christian Jaschinski als Landrat bereits Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt habe.

Das, was im Saale-Orla-Kreis jetzt mit viel Aufmerksamkeit bedacht wird, ist im Süden Brandenburgs geübte Praxis. Torsten Hoffgaard, Sprecher der Kreisverwaltung von Elbe-Elster berichtet, dass die Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften beim Sozialamt einen Antrag stellen und dann entsprechende Vereinbarungen eingehen. So wurden für die Gemeinschaftsunterkunft Hohenleipisch 24 Bewohner zu Arbeitseinsätzen verpflichtet. In Doberlug-Kirchhain sind es 30 und in Elsterwerda 2.

Hoffgaard berichtet, dass es 2021 auch den Versuch gab, Asylbewerber außerhalb ihrer Unterkünfte einzusetzen. Es habe teilweise keine Akzeptanz an den geplanten Arbeitsorten gegeben, teilweise wurde Widerspruch gegen die Arbeit eingelegt oder es wurden Arbeitsunfähigkeitsschreiben vorgelegt. Letztlich, so der Sprecher, habe sich der Aufwand nicht gelohnt.

Daniel Kurth (SPD), Landrat im Barnim und stellvertretender Vorsitzender des Landkreistages kann sich so etwas in seinem Kreis nicht vorstellen. Ziel müsse es sein, Flüchtlinge so schnell wie möglich in reguläre Arbeit zu bringen, bei der sie auch eigenes Geld verdienen. Einsätze zum Straßenfegen und in Parks würden nur wie in den 90ern wieder zu Debatten führen, dass Flüchtlinge den angestammten Mitarbeitern die Arbeit wegnehmen.

Karina Dörk (CDU) Landrätin der Uckermark, hat ebenfalls Vorbehalte, Asylbewerber zur Arbeitseinsätzen zu verpflichten. Man solle sich da nicht eine Gruppe an Leistungsbeziehern herausgreifen. Wenn, dann sollte das Thema breiter diskutiert werden. Auch in Brandenburg an der Havel gibt es keine Pläne, Flüchtlinge zu Arbeitseinsätzen zu verpflichten, heißt es aus dem Rathaus der Domstadt.

Gernot Schmidt (SPD), Landrat von Märkisch-Oderland, will sich nicht an einer solchen Debatte beteiligen. Sein Landkreis konzentriert sich als erster in Brandenburg auf die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber in Brandenburg. Schmidt befürchtet, dass es bei einer Pflicht zu gemeinnütziger Arbeit in einzelnen Kreisen und eventuellen Sanktionen dazu kommt, dass die Betroffenen hin- und herziehen und viele in die Illegalität nach Berlin abwandern, wo seiner Kenntnis nach schon heute viele schwarz arbeiten.

Hilfskräfte beim Waldumbau?

Sozial- und Integrationsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) warnt derweil vor einer Diskussion zur Arbeitspflicht, die nur die falsche These von „arbeitsscheuen“ Geflüchteten transportieren würde, wie sie betont. „Wir brauchen keine Scheindebatten, sondern endlich einen echten Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten. Geflüchtete müssen schneller und unbürokratischer Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Und wir brauchen noch mehr Unternehmen, die Asylsuchende und Geduldete beschäftigten“, erklärte Nonnemacher.

In diesem Zusammenhang hat Barnims Landrat Daniel Kurth einen Vorschlag. Er verweist auf den hohen Arbeitskräftebedarf beim Waldumbau. Er könnte sich vorstellen, Asylbewerber als Hilfskräfte auf diesem Gebiet einzusetzen, wo das Land ohnehin nicht ausreichend Waldarbeiter einsetzen kann. Dann, so Kurth, aber nicht zwangsverpflichtet für 80 Cent die Stunde, sondern mit einem Lohn, der sie von Leistungsbezügen unabhängig macht.

Asylsuchende und Flüchtlinge in Brandenburg

OGA vom 27. Februar 2024 BRANDENBURG

Zugewandert wird vor allem im Speckgürtel

Migration

In Brandenburg leben derzeit so viele Ausländer wie nie zuvor. Es sind nicht nur Flüchtlinge. Menschen kommen auch, um hier zu studieren oder zu arbeiten. Nicht wenige zahlen Steuern.

Von Janine Reinschmidt

Noch nie haben so viele Menschen aus dem Ausland in Brandenburg ein neues Zuhause gefunden. Seit Beginn der Flüchtlingskrise 2015 hat sich der Anteil der ausländischen Bevölkerung in Brandenburg von knapp 88.000 auf 198.000 (31. März 2023) mehr als verdoppelt. Aktuell beträgt der Ausländerteil in Brandenburg rund sieben Prozent.

Im bundesweiten Vergleich sind zwischen Havel, Spree und Oder dennoch wenige Ausländer registriert. Nordrhein-Westfalen liegt mit über drei Millionen Ausländern, das sind 15,6 Prozent der Gesamtbevölkerung, auf Platz 1. Die wenigsten Zugezogenen aus dem Ausland, knapp 116.000, verzeichnet hat das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Das entspricht einem Ausländeranteil von 6,5 Prozent.

Mit der Nähe von größeren Städten verbindet sich die Hoffung auf Arbeit.

Dass sich das Zusammenleben im Alltag schwierig gestaltet, weiß Doris Lemmermeier, Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg. Warum ist das so?

Probleme entstünden unter anderem in Alltagssituationen. Ein Klassiker sei die Begegnung an der Supermarktkasse mit Menschen, die eine andere Sprache sprechen. Kopfschütteln oder genervte Kommentare wie „Können die kein Deutsch?“ seien keine Seltenheit. Ganz zu schweigen von der Diskriminierung, die stattfindet.

Für die Zugezogenen, die sich integrieren wollen, mangelt es aber zum Teil an Sprachkursangeboten. Hier trage die Politik Schuld. „Vor allem Menschen, die auf dem Land leben, sind benachteiligt“, erklärt Doris Lemmermeier. Dort seien die Angebote spärlich.

Ein weiteres Problem sieht sie im Umgang mit dem Begriff „Ausländer“. Viele setzen den Begriff Ausländer mit Flüchtlingen oder Asylbewerbern gleich. Dabei haben lediglich 30 Prozent der Ausländer in Brandenburg einen Flüchtlingsstatus.

Eine mangelhafte Integration hängt nicht nur von fehlenden Sprachkursen ab. Sie liegt oft in vielen bürokratischen Hürden begründet. Etwa der Anerkennung der Abschlüsse oder die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung, die für die Aufnahme einer Arbeit Voraussetzung ist. Dass eine unbürokratische Integration in den deutschen Arbeitsmarkt theoretisch möglich sein kann, zeigt der Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine. Tausende Schutzsuchende sind in den vergangenen zwei Jahren aus der Ukraine nach Brandenburg gekommen. Ihnen wurde, anders als bei Flüchtlingen gewöhnlich, ein direkter Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt.

Doch es ist nicht immer die Flucht vor einem Krieg, einer humanitären Katastrophe oder einer Verfolgung, die Menschen zwingt, ihr Land zu verlassen. In Brandenburg leben eben auch die, die zum Studieren oder Arbeiten hergekommen sind. Letzteres betreffe vor allem die polnische Bevölkerung. „Entgegen dem Stereotyp zahlen viele Ausländer Steuern und die meisten Flüchtlinge wollen so schnell wie möglich arbeiten, dürfen es aber oft nicht“, sagt Doris Lemmermeier.

Zudem denkt die Integrationsbeauftragte auch an jene, die Deutschland wieder verlassen. Das bedauere sie. „Wir sind auf Zuwanderung im Land angewiesen“ – gerade im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel. Nach Angaben des IHK- „Fachkräfte Monitor Brandenburg“ wird die Zahl der fehlenden Fachkräfte von 56.000 (Stand 2019) auf 90.000 (berechnet für das Jahr 2030) steigen.

Wie aber gehen die Ämter und Behörden mit dem stetigen Anstieg der Zugezogenen aus dem Ausland um? Kommen die Ausländerbehörden an ihre Grenzen? Kora Kutschbach, Pressesprecherin der Stadt Frankfurt (Oder), berichtet, dass die steigende Zahl ausländischer Menschen spürbar sei. Von einer Überforderung könne aber keine Rede sein. Um dem Anstieg der Ausländerzahl personell gerecht zu werden, habe die Stadtverwaltung entschieden, eine weitere Stelle in der Ausländerbehörde einzurichten.

Juliane Güldner, Pressesprecherin der Stadt Potsdam, teilt mit, dass die Ausländerbehörde stark belastet sei. Dies wirke sich auf Kunden und Mitarbeitende aus. „Betroffene müssen sich auf Terminvorlaufzeiten von bis zu drei Monaten sowie längere Bearbeitungszeiten bei der Prüfung von Aufenthalts- und Erwerbsrechten einstellen.“

Dass gerade Großstädte von einem enormen Anstieg Zugezogener aus dem Ausland betroffen sind, ist nach Ansicht von Doris Lemmermeier kein Zufall. Die Nähe zur Stadt sei bei der Wohnortswahl entscheidend. „Die Menschen erhoffen sich dort einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt“, erklärt sie.

Weniger Zugezogene am Rande

Mit fast 25.000 Zugezogenen aus dem Ausland (Stand 31. August 2023) hat Potsdam die meisten Ausländer. Dicht gefolgt von der Stadt Cottbus und vom Landkreis Oder-Spree. „Als Grund anzunehmen ist dafür der Sitz der Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) in Eisenhüttenstadt“, sagt Doris Lemmermeier. Die Randgebiete in Brandenburg, wie etwa der Landkreis Elbe-Elster (3775 Ausländer) oder die Prignitz (4910 Ausländer) verzeichnen die wenigsten Zugezogenen.

Weiterhin zeigt sich, dass der Speckgürtel bei Ausländern attraktiv ist. Er bietet neben einer raschen Stadtanbindung in Richtung Berlin und Potsdam Ruhe und Erholung im Grünen.

Unterschied zwischen Asylsuchenden und Flüchtlingen

Asylsuchende suchen Schutz vor unter anderem politischer Verfolgung nach Art. 16a GG oder suchen internationalen Schutz nach der entsprechenden Richtlinie der EU. Die Gewährung des Asylstatus führt zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft.

Demnach sind Flüchtlinge ausländische Personen, die bereits einen Status erhalten haben. Das Asylverfahren ist abgeschlossen. Entscheidend für den Flüchtlingsstatus ist jedoch, dass eine Verfolgung nachgewiesen werden kann.

Der rechtliche Unterschied führt zu unterschiedlichen festgelegten Behandlungen, Leistungen und Ansprüchen.