Ich finde diese Nachricht, die gleichzeitig der Aufmacher des heutigen OGA war, insbesondere für Kremmen sehr interessant und bemerkenswert. Deshalb stelle ich diese Information allen interessierten Lesern meines Blogs zur Verfügung.
Genehmigungsprobleme
Die Bauaufsicht droht den Veranstaltern mit Zwangsgeldern. Die Organisatoren klagen die Rechtsauffassung des Kreises an. Von Marco Winkler
Dem Punkfestival
„Resist to Exist“, das Anfang August zum vierten Mal in Kremmen
stattfinden soll, droht das Aus. Der veranstaltende Alternati-Verein aus
Berlin will deshalb mit einem Eilverfahren vors Verwaltungsgericht
Potsdam ziehen.
Wie
der Verein mitteilt, habe die untere Bauaufsicht des Landkreises eine
Ordnungsverfügung für den Veranstaltungsort erteilt. Diese stelle „die
Nutzung der landwirtschaftlichen Bauten, das Ausweisen von Zeltflächen
und das Errichten von Zelten zum Zwecke der Übernachtung, das Errichten
von Verkaufsständen sowie das Einfrieden des Geländes mittels Bauzäunen
unter Strafe“. Damit sei das selbstorganisierte und nicht-kommerzielle
Festival „nicht mehr möglich“. Abgesagt hat der Verein das Event bisher
nicht. Kreissprecherin Constanze Gatzke bestätigte die Ordnungsverfügung
auf Nachfrage: „Für Zuwiderhandlungen wurden Zwangsgelder angedroht.“
Camping, Verkaufsstände, Zäune – das alles sei nun „formell
baurechtswidrig“.
Der
Verein will gerichtlich gegen die Entscheidung vorgehen. Die
Rechtsauffassung des Kreises entspreche nicht der Brandenburgischen
Bauordnung. „Es ist uns unverständlich, wie die untere
Bauaufsichtsbehörde von einer baulichen Umnutzung der Bauten sprechen
kann, da wir lediglich einen Unterstand für Kühe temporär in eine
provisorische Kantine für unsere Helfer verwandeln“, sagt Wolfgang
Kunwald, technischer Festival-Leiter.
Das
Festival steht schon seit vorigem Jahr auf der Kippe, als die
Organisatoren nur noch eine Ausnahmegenehmigung fürs Musikereignis
erhielten. „Da das Festival regelmäßig, nunmehr jährlich, stattfinden
soll, stellt die Nutzung der landwirtschaftlichen Gebäude dafür eine
baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar“, teilte der Kreis mit.
In mehreren Gesprächen sei das dem Veranstalter kommuniziert worden.
Im
Januar 2019 beschlossen die Stadtverordneten in Kremmen die Aufstellung
eines dementsprechenden Bebauungsplans. „Wir haben den Weg geebnet,
damit das Festival weiter in Kremmen stattfinden kann“, sagte
Bürgermeister Sebastian Busse (CDU) auf Nachfrage am Montag. „Für die
Erstellung des B-Plans ist der Veranstalter zuständig.“ Und der ist
säumig. Kreissprecherin Constanze Gatzke über den aktuellen Stand: „Eine
Baugenehmigung wurde bislang weder beantragt noch erteilt.“
Quelle: Publikation Märkische Onlinezeitung Regionalausgabe Oranienburger Generalanzeiger – Oranienburg Ausgabe Nr.139 Datum Dienstag, den 18. Juni 2019 Seite Nr.1 Deep-Link-Referenznummer 44513222
Für mich stellt sich nach dieser Lektüre die Frage: wiehert hier der Amtsschimmel besonders laut, oder hat hier jemand von der unteren Baubehörde ein Problem mit dem Festival?
Natürlich sind gesetzliche Regelungen zur Einhaltung geschaffen; hier handelt sich aber nicht um eine feste Installation von Bauwerken, sondern lediglich um eine zeitlich sehr eingeschränkte Veranstaltung. Zelte sind übringens ortsveränderlich und fallen somit unter andere Regelungen, als Holzhütten oder gar Steinbauten. Eine letzte Frage sei noch gestattet: wem gehört der Grund und Boden?
Ich glaube hier nicht das Wiehern eines (Amts)Schimmels, sondern eher IA-Rufe eines Esels zu hören….