Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für Sandpisten startet

BVB / FREIE WÄHLER startete am Tag die Volksinitiative „Erschließungsbeiträge abschaffen!“ Ziel ist die Abschaffung der für die erstmalige Herstellung von Straßen, die bisher Sandpisten waren, zu zahlenden Beiträge.

Link zur Unterschriftenliste – zum selbst runterladen und ausdrucken

BVB / FREIE WÄHLER ist der Überzeugung, dass Straßen Güter der Allgemeinheit sind und es ist nicht gerecht, wenn Anlieger teils sehr hohe Abgaben dafür bezahlen müssen. Es ist eine Frage des sozialen Friedens, Teile staatlicher Daseinsvorsorge nicht durch einzelne (oft Familien und Senioren) zahlen zu lassen.

Laut einer aktuellen Umfrage sprechen sich 76% der Brandenburger für eine Abschaffung der Erschließungsbeiträge aus.

Daher haben die Vertrauenspersonen der Volksinitiative Péter Vida, Dr. Stefanie Gebauer (Stadtverordnete Kremmen) und Gerd Kirchner (Stadtverordneter Falkensee) die Inhalte der Volksinitiative vorstellen und den Startschuss geben.

Zugleich wurde das vor Beginn und Ausformulierung der Volksinitiative durch Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt erstellte umfassende juristische Gutachten zur Zulässigkeit des Vorhabens präsentiert. Prof. Schmidt ist einer der renommiertesten Hochschullehrer und Gutachter im Land Brandenburg und erläuterte, warum die konkrete Fragestellung rechtlich zulässig ist und insbesondere nicht in die Haushaltshoheit des Landtages eingreift.

BVB / FREIE WÄHLER wird die Volksinitiative mit einer wirkungsvoll angelegten Kampagne begleiten und hofft auf eine große Zahl an Unterschriften. Nach der im Jahr 2018/2019 erfolgreichen Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge soll nun ein weiterer Schritt zu mehr Beitragsgerechtigkeit gegangen werden.

Informationen zur Volksinitiative samt dem auszufüllenden Formblatt gibt es unter: www.sandpisten.de


Presseecho

Freie Wähler starten Volksinitiative gegen Erschließungskosten von Sandpisten

Volksinitiative gestartet – Erschließungsbeiträge im Visier – SVZ 30.11.2020

Neue Volksinitiative will „Sandpisten“-Beiträge in Brandenburg zu Fall bringen – MAZ 30.11.2020

Initiative gegen Erschließungsbeiträge für Sandpisten – Morgenpost 30.11.2020

Straßen, die auf Sand gebaut werden – Volksinitiative fordert, dass das Land bei der Erschließung die Kosten für die Anlieger übernimmt – Neues Deutschland 30.11.2020

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel / Landkreis erlässt Allgemeinverfügung

Landkreis erlässt Allgemeinverfügung


Kerstin Niendorf, Leiterin des Coronastabes in der Kreisverwaltung sagt: „Es macht sich bemerkbar, dass die Menschen in Oberhavel ihre Kontakte in den vergangenen Wochen deutlich reduziert haben. Das rasante exponentielle Wachstum konnte dadurch gestoppt werden. Leider steigt die Zahl der Infektionsfälle nach wie vor. Auch Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen sind weiter fast täglich betroffen. Das Niveau des Inzidenzwertes ist eindeutig zu hoch.“

Das macht insbesondere dem Gesundheitsamt zu schaffen. Aufgrund der in den vergangenen Wochen in der gesamten Bundesrepublik wie auch im Landkreis Oberhavel kontinuierlich gestiegenen Infektionszahlen wird die Kontaktnachverfolgung sowie die Gewährleistung der gesetzlichen Meldewege seitens des Gesundheitsamtes zunehmend problematisch. „Trotz des sehr hohen Arbeitseinsatzes der Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes stößt die Kreisverwaltung deshalb praktisch an die Grenzen im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung der Pandemie. Daher sind weitere Maßnahmen im Landkreis unerlässlich“, erklärt Kerstin Niendorf.

Um auch künftig die Infektionsdynamik unter Kontrolle zu behalten, wird der Landkreis Oberhavel daher am Montag, 07.12.2020, eine „Allgemeinverfügung zur Isolation von Kontaktpersonen der Kategorie I, Verdachtspersonen und positiv getesteten Personen als Schutzmaßnahme zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2“ erlassen. Die Verfügung gilt unmittelbar und – abhängig von der Entwicklung der Infektionszahlen – mindestens bis einschließlich zum 10.01.2021. Sie ist auf der Homepage des Landkreises unter www.oberhavel.de/corona veröffentlicht.

Auf der Grundlage dieser Allgemeinverfügung müssen sich Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Landkreis Oberhavel in häusliche Isolation begeben, sofern sie

  1. eine ärztliche oder gesundheitsamtlich veranlasste Mitteilung über einen Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall erhalten haben (Kontaktpersonen der Kategorie I),
  2. Symptome zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten, und sich auf ärztliche Empfehlung oder gesundheitsamtliche Anordnung einem Test auf SARS-CoV-2 unterzogen haben oder noch unterziehen werden (Verdachtspersonen), oder
  3. positiv auf SARS-CoV-2-Viren getestet wurden (positiv getestete Personen).

Die Isolationszeit beginnt für Kontaktpersonen unverzüglich nach Zugang der ärztlichen oder gesundheitsamtlich veranlassten Mitteilung sowie für Verdachtspersonen nach Zugang der Testanordnung beziehungsweise nach Vornahme des Tests. Für positiv getestete Personen beginnt die Isolationszeit unmittelbar nach Kenntnisnahme des Testergebnisses.

Positiv getestete Personen beziehungsweise bei Minderjährigen Erziehungsberechtigte oder Betreuer haben unverzüglich eine Liste zu erstellen und dem Gesundheitsamt zur Verfügung zu stellen, die die Namen, Anschriften und Telefonnummern derjenigen Personen enthält, mit denen seit den letzten zwei Tagen vor der Testung beziehungsweise vor Symptombeginn ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat. Die Liste kann per E-Mail an ges.infektionsschutz@oberhavel.de gesendet werden.

Folgende Regeln gelten in der Isolation:

  1. Die Isolation muss in der Wohnung der betroffenen Person erfolgen. Dabei soll die betroffene Person eine räumliche Trennung zu den Personen beachten, die im gleichen Haushalt leben.
  2. Die betroffene Person darf die Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamts nicht verlassen. Die Zustimmung ist auch erforderlich, wenn sich eine Kontaktperson der Kategorie I oder eine Verdachtsperson außer Haus begeben muss, um sich einem Test auf SARS-CoV-2 zu unterziehen. Der Aufenthalt in einem zur Wohnung gehörenden Garten, auf einer zugehörigen Terrasse oder einem zugehörigen Balkon ist alleine gestattet.
  3. Die betroffene Person darf keine Besucher aus anderen Haushalten empfangen. Das Gesundheitsamt kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
  4. Alle betroffenen Personen müssen während der Isolationszeit ein Tagebuch führen, in dem – soweit möglich – zweimal täglich und mit einem Zeitabstand von mindestens sechs Stunden zwischen den Messungen die Körpertemperatur und – soweit vorhanden – der Verlauf von Symptomen sowie der Kontakt zu anderen Personen festzuhalten ist. Das Tagebuch steht zum Download auf der Webseite des Landkreises bereit unter www.oberhavel.de/corona.
  5. Weist eine Kontaktperson der Kategorie I Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion auf, muss sie unverzüglich das Gesundheitsamt informieren, und zwar unter der Telefonnummer 03301 601-3900 oder per E-Mail unter: ges.corona@oberhavel.de. Symptome sind insbesondere erhöhte Temperatur über 37,5 Grad und akute Beschwerden wie Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen, Geruchs- oder Geschmacksverlust.

Die Isolationszeit endet für Kontaktpersonen der Kategorie I nach Ablauf von mindestens zehn Tagen seit dem Tag, an dem der jeweils letzte Kontakt zwischen der betroffenen Person und dem bestätigten COVID-19-Fall festgestellt wurde. Wird die Kontaktperson der Kategorie I während der Isolationszeit negativ auf das SARS-CoV-2-Virus getestet (aufgrund ärztlicher Empfehlung oder gesundheitsamtlicher Anordnung), so gilt die Quarantäne als beendet. Dies gilt auch für Verdachtspersonen, die symptomatisch sind und aufgrund dessen negativ auf das SARS-CoV-2-Virus getestet wurden. Für positiv getestete Personen endet die Isolationszeit bei asymptomatischem Krankheitsverlauf zehn Tage nach dem Erstnachweis des Erregers und bei symptomatischem Krankheitsverlauf zehn Tage nach Symptombeginn und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden.

Ausnahmen von der Isolationsanordnung sowie für Anordnungen im Zusammenhang mit medizinischem Personal (zum Beispiel in Fällen ausgewiesenen Personalmangels) oder Personal im Bereich der kritischen Infrastruktur erfolgen in Ausnahmefällen ausschließlich auf Antrag durch eine gesonderte Anordnung des Gesundheitsamtes.

Betroffene Personen, die den genannten Regelungen nicht nachkommen, können mit einem empfindlichen Bußgeld belegt werden.

Hier gehts zum gesamten Artikel:

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel / Landkreis erlässt Allgemeinverfügung

Ortsbeiratssitzung Sommerfeld am 02. November 2020

Die nächste Ortsbeiratssitzung in Sommerfeld findet am Montag, den 02. November 2020, um 19.30 Uhr in der Bahnhofstr. 30, Sportplatzgebäude statt.

Die Tagesordnung

Von der Verwaltung anwesend:

I. Öffentlicher Teil

  1. Eröffnung
  2. Feststellung der Tagesordnung und Änderungsanträge
  3. Information des Ortsvorstehers
  4. Protokollkontrolle
  5. Einwohnerfragestunde und Hinweise der Bürger
  6. Situation Pappcontainer in Sommerfeld
  7. Sonstiges

II. Nicht öffentlicher Teil

  1. Grundstücksangelegenheit
  2. Sonstiges

Das Protokoll zur Sitzung

Ergebnisse zum Bürgerhaushalt 2021 für Sommerfeld

Vor der Ortsbeiratssitzung am 07.09.2020 fand die Abstimmung zum Bürgerhaushalt 2021 für Sommerfeld statt. Anteilig am gesamten Bürgerhaushalt für Kremmen stehen für Sommerfeld 7.700,- € zur Verfügung.

Dies waren die Themen:

Vorschläge für Sommerfeld

Vorschläge für Kremmen

Zur Abstimmung standen für Sommerfeld die die Vorschläge 7, 8, 9, 16 und 17. Insgesamt waren 25 interressierte Bürger aus Sommerfeld zur Abstimmung erschienen.

Und so wurde abgestimmt:

Vorschlag 7: 8 Stimmen

Vorschlag 8: 5 Stimmen

Vorschlag 9: 7 Stimmen

Vorschlag 16: 25 Stimmen

Vorschlag 17: 3 Stimmen

Bei den Vorschlägen für alle Ortsteile Kremmens standen zur Abstimmung die Vorschläge 2 und 5.

Auf Vorschlag 2 entfielen 7 Stimmen,

auf Vorschlag 5 entfielen 20 Stimmen.

Hier konnten auch Bürger aus anderen Ortsteilen ihre Simme vergeben.

Zum Vorschlag mit den Nistkästen kam der Hinweis, dass die Kästen im Herbst gereinigt werden müssen und das dafür Verantwortlichkeiten von der Verwaltung festzulegen sind.

Leider waren diese Ergebnisse noch nicht in den Medien zu finden, weshalb ich diese für alle Interessierten hier bekannt geben möchte.

Das Protokoll zur anschließenden Ortsbeiratssitzung konnte ich im Sitzungskalender für Kremmens Gremien finden und habe es dem Beitrag zur OBS beigefügt.

Ortsbeiratssitzung Sommerfeld am 07. September 2020

Die nächste Ortsbeiratssitzung in Sommerfeld findet am Montag, den 07. September 2020, um 19.30 Uhr in der Dorfstraße 51 Sitzungssaal der Gemeinde, alte Schule, Hofgebäude

Anmerkung: macht der Sitzungsort Sinn, wenn bis 19.30 auf dem Sportplatz die Abstimmung zum Bürgerhaushalt 2021 stattfindet?

Die Tagesordnung

Von der Verwaltung anwesend:

I. Öffentlicher Teil

  1. Eröffnung
  2. Feststellung der Tagesordnung und Änderungsanträge
  3. Information des Ortsvorstehers
  4. Protokollkontrolle
  5. Einwohnerfragestunde und Hinweise der Bürger
  6. Beratung: Ergebnis der Abstimmung zum Bürgerhaushalt 2021 (Die Abstimmung mit den Bürgern findet zuvor in der Zeit von 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr im Sportplatzgebäude statt)
  7. Vorstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2021 und Beschlussempfehlung
  8. Diskussion und Beschlussempfehlung zur überarbeiteten Straßenreinigungssatzung
  9. Sonstiges

II. Nicht öffentlicher Teil

  1. Grundstücksangelegenheit
  2. Sonstiges

Das Protokoll zur Sitzung

Abstimmungstermine zum Bürgerhaushalt 2021 in Kremmen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

es wieder soweit:
ihre Stimme ist gefragt!

Stimmen Sie ab, über die Vorschläge, die in ihrem Ortsteil umgesetzt werden sollen.

Hier die Termine:

07.09.2020 – Sommerfeld    18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
     Sportplatz Sommerfeld

08.09.2020 – Flatow            18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
     Sportplatz Flatow

21.09.2020 – Kremmen        18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
     Sitzungssaal Kremmen

28.09.2020 – Groß-Ziethen   18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
      Bürgerhaus Groß-Ziethen

Insgesamt stehen 50.000 €uro zur Verfügung, die für Kremmen für Bürger-Projekte genutzt werden könnnen.

Kremmens Haushaltsplan 2021 wird in den Gremien diskutiert

Hierzu schreibt der OGA vom 29.08.2020 Folgendes:

Der Haushalt ist kein Wunschkonzert

Finanzen In Kremmen wird derzeit der Entwurf für 2021 in den Gremien diskutiert. Vor allem die fehlenden Mieteinnahmen der Gemeinschaftsunterkünfte schlagen zu Buche. Von Marco Winkler


Die gute Nachricht: Sollte der Haushalt für 2021 im Dezember von den Stadtverordneten abgesegnet werden, wäre er nach jetzigem Stand ausgeglichen. Die schlechte Nachricht: Spielraum für Wünsche gibt es nicht. Das Pflichtprogramm geht vor. In dem Gesamthaushaltsvolumen von 16,8 Millionen Euro liegen die freiwilligen Leistungen bei 135 000 Euro.


Doch Kremmen kann noch Geld in die Hand nehmen. Die Stadt investiert mehr als 1,4 Millionen Euro. Jedes dritte Projekt ist von Fördermitteln abhängig. Nach ihrem Kita-Anbau (1,4 Millionen Euro), bekommen die Rhinstrolche 2021 neue Außenanlagen und Innenausstattung für insgesamt 260 000 Euro. Geplant ist zudem ein neues Tanklöschfahrzeug für die Feuerwehr in Beetz für 380 000 Euro. „50 Prozent fördert der Landkreis“, sagte Bürgermeister Sebastian Busse (CDU) am Freitag, als er mit Kämmerer André Bröker den Haushaltsentwurf vorstellt. Nicht vor 2023 wird die Kernstadt ihre neue Feuerwache bekommen, informierte er am Rande. 145 000 Euro gibt die Stadt in die Planungsleistung und Genehmigungsplanung aus. Da es neue Förderrichtlinien geben wird, falle die Zuwendung wohl geringer aus, so der Rathauschef.


Weitere Investitionen: neue LED-Straßenbeleuchtung in Hohenbruch für 105 000 Euro, Ausbau vom Wolfslaker Weg in Staffelde (200 000 Euro), Fortführung der Digitalisierung an Grundschulen. „Pro Schule stehen uns aus dem Digitalpakt des Bundes 110 000 Euro in den nächsten drei Jahren zu“, so Busse. Zehn Prozent muss die Kommune selbst tragen. Für Kremmen sei die Aufrüstung eine Ergänzung zu bisherigen Förderungen aus den Medienfit-Programmen.


Was die Finanzplanung in diesem Jahr „etwas schwierig gemacht hat“, so der Kämmerer, sind die künftig fehlenden Mieteinnahmen des Landkreises für die Gemeinschaftsunterkünfte über 815 000 Euro. Im Nachtragshaushalt 2020 wurden für den Umbau der Gebäude 432 000 Euro bereitgestellt. „Die Woba ist mit dem Umbau und der Verwaltung beauftragt“, so Busse. Die ersten neuen Mieter der 34 Zweiraumwohnungen (je um die 60 Quadratmeter groß) könnten am 1. Januar einziehen. Einen Monat später soll eine Ärztin aus Kremmen dort ihre neuen Räumlichkeiten beziehen können. Mieteinnahmen: 170 000 Euro.


(Noch) keine Corona-Folgen


Von der Corona-Pandemie sei die Kommune zum jetzigen Zeitpunkt nicht „wesentlich betroffen“, so André Bröker. „Es bleibt aber abzuwarten“, sagt er. Der vom Städtebund prognostizierte Rückgang der Gewerbesteuer um 25 Prozent sei bisher laut Rathauschef in Kremmen nicht eingetreten. Deshalb hätte die Verwaltung auch spätestens jetzt angeregt, das eingefrorene Geld wieder aufzutauen. „Das war als Vorsichtsmaßnahme gedacht“, erklärt Busse erneut. Die Stadtverordneten stimmten vor Monaten gegen diese Maßnahme. Da Corona-Folgen im finanziellen Sinne Kremmen derzeit kaum tangieren, plant die Verwaltung auch mit keinem Geld aus dem kommunalen Rettungsschirm. „Vielleicht machen sich die Folgen aber 2021/22 bemerkbar“, so Busse. Das sei noch nicht absehbar.

Quelle: Publikation Märkische Onlinezeitung Regionalausgabe Oranienburger Generalanzeiger – Oranienburg Ausgabe Nr.202 Datum Samstag, den 29. August 2020 Seite Nr.7 Deep-Link-Referenznummer 72883155

Die Elektronische Patientenakte ab 2021

Hierzu berichtet der OGA vom 27.08.2020 auf Seite9:

Warnung vor Datenmissbrauch

Transparenz Brandenburgs Datenschutzbeauftragte kritisiert die Einführung der elektronischen Patientenakte. Es gibt noch technische Probleme. Von Claudia Duda


Ein Arztbesuch ist für viele Menschen eine Ausnahmesituation. Medizinische Fachbegriffe fallen im Gespräch zwischen Arzt und Patient, Einzelheiten zu Medikamenten und Behandlungen werden erklärt. Dokumentiert werden Befunde und Medikamente in Patientenakten, mancherorts sogar noch auf Papier. Das will der Gesetzgeber ändern. Zum 1. Januar 2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten die so genannte elektronische Patientenakte anzubieten. Im Eilverfahren hat der Bundesgesetzgeber in diesem Jahr das Patientendaten- Schutz-Gesetz auf den Weg gebracht, um das Vorhaben technisch umzusetzen. Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge befürchtet jedoch, dass mit dieser elektronischen Patientenakte Datenschutzverstöße vorprogrammiert sind.


Wer hat Zugriff auf die Daten?


„Die elektronische Patientenakte kann nur erfolgreich sein, wenn die Patientinnen und Patienten auf einen umfassenden Datenschutz vertrauen können“, erklärt Dagmar Hartge. Im kommenden Jahr werde dies noch nicht der Fall sein. In der Kritik steht vor allem die Regelung zum Zugriff auf die Inhalte der Patientenakte. Eigentlich sollen die Versicherten genau festlegen können, welche Ärzte, Therapeuten oder Apotheken welche Daten sehen können. Wer beispielsweise nicht möchte, dass die Zahnärztin die Diagnosen des Hautarztes erfährt, gibt die Daten hierfür einfach nicht frei. Es sei aber in der ersten Ausbaustufe im Jahr 2021 noch nicht möglich, die Zugriffsrechte nach Dokumenten differenziert zu vergeben, beschreibt die Datenschutzbeauftragte das Problem. Erst ab Januar 2022 könnten Versicherte hierfür ein Smartphone zu nutzen. Patienten, die kein Smartphone bedienen können oder wollen, können solche Einschränkungen nicht vornehmen.


Diese Schwäche sieht auch der Sprecher der Unabhängigen Patientenberatung, Jann G. Ohlendorf. Vor allem ältere Menschen, die eigentlich am meisten von der elektronischen Patientenakte profitieren könnten, müssten erst die technischen Hürden überwinden. Die Unabhängige Patientenberatung hilft Ratsuchenden in medizinischen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Trotzdem hofft Ohlendorf, dass sich die gesundheitliche Versorgung durch die Einführung der Patientenakte verbessert. Patienten könnten selbstbestimmter und informierter werden. Sehr oft berichten Ratsuchende, dass sich ihr Arzt oder ihre Ärztin weigere oder sehr lange Zeit lasse, Akteneinsicht zu gewähren oder Kopien auszuhändigen, obwohl Patienten einen Rechtsanspruch darauf haben, meint Ohlendorf. Erfahrungen in anderen Ländern hätten gezeigt, dass durch die Vernetzung deutlich weniger Medikations- und Behandlungsfehler auftreten.


Vorteile müssen überwiegen


„Die elektronische Patientenakte muss praxistauglich für den Arbeitsalltag sein“, fordert Christian Wehry von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg. Die Vorteile für Diagnose und Therapie müssten im Vordergrund stehen. Bei der Einführung sei mit personellen und finanziellen Kosten zu rechnen, die längerfristig refinanziert werden müssten. Wehry fordert, dass die Ärzteschaft besser von der Politik und anderen verantwortlichen Akteuren über Nutzen und Vorteile aufgeklärt wird.


Brandenburgs Datenschutzbeauftragte kritisiert auch, dass die technischen Voraussetzungen nicht ausreichen, um den Datenmissbrauch zu verhindern. Für die Anmeldung der Patienten in der elektronischen Patientenakte sei neben der Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte noch ein weiteres, alternatives Verfahren gesetzlich vorgeschrieben. Die Alternative, die zurzeit angeboten wird, entspreche nicht dem Stand der Technik und könne deshalb nicht datenschutzgerecht eingesetzt werden. Dagmar Hartge erklärt deshalb: „Den Versicherten empfehle ich, im Zweifelsfall lieber noch ein Jahr zu warten, bevor sie die elektronische Patientenakte nutzen.“

Wie werden die Ergebnisse einer Untersuchung dokumentiert? In der elektronischen Patientenakte sollen Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen gespeichert werden.

Quelle: Publikation Märkische Onlinezeitung Regionalausgabe Oranienburger Generalanzeiger – Oranienburg Ausgabe Nr.200 Datum Donnerstag, den 27. August 2020 Seite Nr.9 Deep-Link-Referenznummer 72668937

Kostenloses WLAN in Oberkrämer

So titelt heute der OGA auf Seite 6:

Internet Die Versorgung mit öffentlichen Internetzugängen schreitet auf den Dörfern der Gemeinde voran.


Oberkrämer. Die Versorgung mit freiem Internet in der Gemeinde Oberkrämer nimmt an Fahrt auf. Momentan informiert die Verwaltung in den Ausschüssen über einen aktuellen Stand. Zum Teil gibt es solche sogenannten Hotspots schon. Nicht immer sind sie jedoch öffentlich für alle sofort zugänglich, sondern nur als Gästenetz installiert, die eines freizugebenden WLAN-Passworts bedürfen. So ein Gästenetz wird beispielsweise über die vorhandenen Internetanschlüsse für die Mitglieder der Feuerwehren vor Ort vorgehalten. Ähnlich funktioniert es in den Gesellschaftsräumen im Gemeindezentrum Bötzow und im Haus der Generationen in Vehlefanz. Der WLAN- Schlüssel wird zudem bei Bedarf an Nutzer der Oberkrämerhalle herausgegeben. Geplant ist gleiches für die Bibliotheken in Bötzow und Vehlefanz. „Die Umsetzung erfolgt spätestens im vierten Quartal dieses Jahres“, heißt es seitens der Verwaltung.


Übersicht der Hotspots


Kostenfreie WLAN-Hotspots will Brandenburgs Wirtschaftsministerium landesweit unter anderem für touristische Zentren installieren. Oberkrämer hat hierfür verschiedene Standorte angemeldet. Das Land stellt den Internetanschluss zur Verfügung, installiert und unterhält das Netz. „Die Gemeinde Oberkrämer trägt die notwendigen Stromkosten für aktive Technik wie Internetrouter und WLAN-Hotspots“, so die Verwaltung. Eine Übersicht der angemeldeten Hotspots (teils wird diese Möglichkeit schon bereitgestellt):


Bärenklau: Remonteschule – Veranstaltungsraum, Vorplatz und Jugendclub


Bötzow: Sportplatz – Sozialgebäude mit Veranstaltungsraum, Teile des Außengeländes; Gemeindezentrum – Veranstaltungsraum, Vorplatz, Jugendclub


Eichstädt: Oberkrämerhalle – Zuschauerbereich, Teile des Vorplatzes und der Kabinen sowie der Versammlungsraum; Gemeindeverwaltung – Foyer, Besprechungsraum Obergeschoss, Teile des Bürgersaals


Marwitz: Dorfanger – Teile des Angers und der Feuerwehr; Turnhalle/Sportplatz – zwei Hotspots im Außenbereich versorgen Turnhalle/Sportplatz


Schwante: Alte Feuerwehr – Außenbereich und Holzbackofen; Alte Post/Gemeindezentrum – Veranstaltungsraum, Vorplatz, Jugendclub; Kulturschmiede – komplett außen und innen


Vehlefanz: Tourismusinfo/Bockwindmühle – Info und Anlage; Haus der Generationen – Veranstaltungsraum, Jugendclub und Vorplatz; Sportplatz an der Schule – Sportgebäude und Teile des Geländes⇥win

Quelle: Publikation Märkische Onlinezeitung Regionalausgabe Oranienburger Generalanzeiger – Oranienburg Ausgabe Nr.200 Datum Donnerstag, den 27. August 2020 Seite Nr.6 Deep-Link-Referenznummer 72766615

Wiedereröffnung des Cafe „Hofkultur“ in Sommerfeld

Der OGA schreibt hierzu Folgendes:

„Kleine Überraschungen für Landlustige

Geschäftsleben Tina Tischendorf übernimmt das Café Hofkultur in Sommerfeld.


Sommerfeld. Ihre Alternative zu den Corona-Ausfällen fand die Berliner Eventmanagerin Tina Tischendorf nicht nur in einem Foodtruck an der Gethsemanekirche in Prenzlauer Berg, sondern auch auf dem restaurierten Vierseitenhof von Sabine Kleist und Winfred Günther in Sommerfeld. Diesen Sonntag eröffnet sie dort als Pächterin die „Hofkultur“ neu. Die Melange aus dem von Sabine Kleist geführten Blumenladen und einem kleinen Café will sie sukzessive um kulturelle Angebote erweitern.


In Berlin verkaufte sie unter anderem Produkte vom Spargelhof Kremmen. Dessen Chef Malte Voigts wollte sie in der Corona-Zeit Personal fürs Spargelstecher vermitteln. Doch dann kam die Erlaubnis der Einreise für Erntehelfer. In Kremmen entstand jedoch der Kontakt zu den ehemaligen Hofkultur-Pächtern. Also: inkognito rausfahren, ansehen, verlieben, übernehmen. Keine halben Sachen. „Bei mir steht Spontanität an erster Stelle“, erzählt die 54-Jährige, bald noch einen Laden in Berlin eröffnen möchte. Corona knallte ihr zwar einige Türen vor der Nase zu, doch Tina Tischendorf hatte sogleich ihre Hand an anderen Klinken. Ihr Foodtruck lief so gut, dass sie von den Veranstaltern der Tour de France angefragt wurde. „Daraus wurde leider nichts.“ Dafür stand auf einmal Sommerfeld vor der Tür. „Es ist ein schöner Ort, wo ich mich einbringen kann.“ Das Café will sie nach dem Anlauf um Privat- und Firmenfeiern, Lesungen, Filmabende, Workshops und Produktvorstellungen erweitern. Kleine Überraschungen für Landlustige.


Zur Wiedereröffnung am Sonntag wird von 9 bis 18 Uhr eingeladen. „So kann es sich etwas verlaufen“, sagt Tina Tischendorf. Es gibt Live-Musik vom „Rufus Temple Orchestra“ (12 bis 14 Uhr), kleine Bastelstationen, Flammkuchen, ein ganztägiges Frühstück, Kuchen, Kaffee, Eis. Tina Tischendorf verspricht Erholung und Entspannung.


Geöffnet ist die Hofkultur in der Dorfstraße 24 immer donnerstags bis sonntags von 9 bis 18 Uhr.

Gemeinsam Ideen entwickeln: Cafébetreiberin Tina Tischendorf (links) und Floristin Sabine Kleist gestalten das Hofleben. „Die Einheimischen nehmen das Projekt gut an“, sagt Sabine Kleist. Sie wohnt mit Mann und Kindern auf dem Hof.“

Quelle: Publikation Märkische Onlinezeitung Regionalausgabe Oranienburger Generalanzeiger – Oranienburg Ausgabe Nr.196 Datum Samstag, den 22. August 2020 Seite Nr.6 Deep-Link-Referenznummer 72560219